BArbBl. 3/2000 S. 64

   Arbeitsschutz

Gefahrstoffe


MAK- und BAT-Werte-Liste

Bek. des BMA vom 10. Januar 2000
- IIIc1-35140-

BArbBl. 3/2000 S. 64

Die "Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" der Deutschen Forschungsgemeinschaft teil mit, dass die Beratung zu folgenden Stoffen in Kürze abgeschlossen sein wird. Damit ist zu erwarten, dass eine Veröffentlichung der Verschläge für MAK- und BAT-Werte bzw. Einstufungen als krebserzeugend, fruchtschädigend oder sensibilisierend für diese Stoffe in der MAk- und BAT-Werte-Liste am 1. Juli 2000 oder 2001 erfolgen kann. Auf das Mandat und die Arbeitsweise der Kommision, wie sie in den Anhängen zu den Mitteilungen abgedruckt ist, wird hingewiesen.

Stoffe Diskutiert Anlass
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Gefahrstoffe

Bek. des BMA vom 15. Januar 2000
- IIIc1-35125-5-

BArbBl. 3/2000 S. 65

Die "Anforderungen an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung für Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Zytostatika - behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren nach § 36 Abs. 7 * GefStoffV" - (BArbBl. Heft 7-8/1998 S.69) werden wie folgt geändert:

"3 Anforderungen an die Zytostatikawerkbänke

Neu zu beschaffende Zytostatika-Werkbänke müssen nach DIN 12980 typgeprüft sein.

Typgeprüfte mikrobiologische Sicherheitswerkbänke nach DIN 12950 Teil 10 und nach dem berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatz GS - GWS 04 (03/94) geprüfte Zytostatika-Werkbänke dürfen weiter unter den vorgenannten Bedingungen betrieben werden.".

 

Hinweis: In der Berichtigung (ber. 12/1998 S. 73) wurde die Angabe §36 Abs.2 GefStoffV in § 36 Abs.7 GefStoffV korrigiert. Dieses wurde in diesem Auszug berücksichtigt.

 


Berichtigung

BArbBl. 3/2000 S. 65

1. In der Neufassung der TRGS 002 "Übersicht über den Stand der TRGS", Ausgabe Februar 2000 (BArbBl. Heft 2/2000 S.62-65)

2. In der Bekanntmachung des BMA vom 30.12.1999 zur Übernahme von Luftgrenzwerten in der TRGS 900 (BArbBl. Heft 2/2000 S.92-93) ist ein falsches Datum angegeben. Unter Nummer 2 muss die Frist für Daten nach dem Stand der Technik statt 31.10.1999 lauten: 30.6.2000.

 

BArbBl. 3/2000 S. 64-65