Der naechste Newsletter erscheint in der zweiten April-Woche 2006. http://www.sidiblume.de/newsletter/sa.htm
Sicher Arbeiten März 2006 _ BLUME . Arbeitsschutz - Newsletter
Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
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herausgegeben seit Januar
1999 |
Redaktion: Sven
Ritterbusch und Matthias Glawe |
Homepage: www.sidiblume.de www.sidi.de |
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Hannes-Christian Blume
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Inhaltsverzeichnis: TOP-Thema: 1. Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung 2. Neue europäische Richtlinien
2a. Sonstiges aus der EU-Kommission 3. Neue Staatliche Vorschriften 4. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft /
Unfallkasse: 5. Sonstiges 5.1 Arbeitsschutzmanagement 5.2 Arbeitsstätten 5.3 Betriebliche Gesundheitsförderung 5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf
Baustellen 5.5 Gefährdungsbeurteilung 5.6 Anlagen- und Betriebssicherheit 5.7 Gefahrstoffe 5.8 Biologische Arbeitsstoffe 5.9 Gefahrgut 5.10 Aktuelles Unfallgeschehen 5.11 Sonstiges 5.12 Schwerpunktthemen (Themen des Monats): 6. Urteile (Arbeits- und Sozialrecht) 7. Messe- und Tagungstermine 7a. Lehrgänge und Seminare 8. Fachinformationssystem - BLUME - |
| Top-Thema: |
12,79 Mrd. EUR - Aufwendungen der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung im Jahr 2003
(BAuA-Presemitteilung - updated 25.02.05, http://www.baua.de/info/statistik/stat_2003/kost03.htm)
Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch
Arbeitsunfähigkeit wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin seit 1994, erstmals für das Jahr 1993, durchgeführt. Die
Schätzung gibt volkswirtschaftlich gesehen ein Präventionspotential und
mögliches Nutzenpotential an. Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit
von 13,7 Tagen je Arbeitnehmer ergeben sich im Jahr 2003 insgesamt 467,79
Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.
Die Schätzung basiert im Jahr 2003 auf Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund 31,49
Millionen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die
volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 42,55 Milliarden Euro
bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 66,39 Milliarden Euro.
Aufstellungen nach Wirtschaftszweigen und Diagnosehauptgruppen (nach ICD 10)
sowie weitergehende Erläuterungen: "Volkswirtschaftliche
Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2003" (pdf-Datei, 92 kByte)
Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003
Ansprechpartner
Gruppe "Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
Arbeitsschutzberichterstattung"
Frank Brenscheidt, Tel.: (02 31) 90 71 - 22 34, E-mail: brenscheidt.frank@baua.bund.de
Dipl.-Stat. Anke Siefer, Tel.: (02 31) 90 71 - 22 42, E-mail: siefer.anke@baua.bund.de
| Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung: |
Arbeitsschutzakademie
Jetzt die letzten Plätze sichern!
Am 27.03.2006 beginnt der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Fachkräften
für Arbeitssicherheit in der Arbeitsschutzakademie.
In jedem Kurs können 10-15 Teilnehmer aufgenommen werden. Bewerbungen sind noch möglich bis zum
20. März 2006. Die Anmeldung und weitere Informationen zum Lehrgang sind erhältlich
unter www.arbeitsschutzakademie.de.
Unser Tipp: Wenn Sie sich jetzt noch anmelden, können Sie schon ab September 2006 als Sicherheitsfachkraft tätig werden!
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Internationaler Tag gegen
Lärm am 25. April 2006
(www.tag-gegen-laerm.de)
Am 25. April 2006 findet zum neunten Mal bundesweit der Tag gegen Lärm statt;
international bereits zum elften Mal.
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) organisiert seit 1998 den Tag
gegen Lärm in Deutschland durch den Arbeitskreis "Öffentlichkeitsarbeit
für gehörgerechte Geräuschbeurteilung" im Fachausschuss Hörakustik der
DEGA im Verbund mit dem International Noise Awareness Day.
15 Sekunden Ruhe um 14.15 Uhr dieses Motto geht am International Noise Awareness
Day um die Welt und verbindet die Aktionen.
| Neue europäische Richtlinien: |
RICHTLINIE 2006/15/EG zur Festlegung einer zweiten Liste von
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates
und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG
(srb, 03/2006) Gemäß Richtlinie 98/24/EG
schlägt die Kommission europäische Ziele in Form von auf Gemeinschaftsebene
festzulegenden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz der Arbeitnehmer vor der
Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe vor.
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG insgesamt 33 Stoffe
bewertet, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG aufgeführt
sind.
17 dieser 33 Stoffe standen bereits im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG der
Kommission. Die Liste im Anhang zur vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG umfasst
auch 16 weitere Stoffe, für die der SCOEL aufgrund der Bewertung der neuesten
wissenschaftlichen Daten über die gesundheitlichen Auswirkungen einer
berufsbedingten Exposition und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von
Messmethoden gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte empfohlen hat.
Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG
enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung
neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines neuen
Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher wurde dieser im Anhang zur
vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie
2000/39/EG gestrichen werden.
Für bestimmte Stoffe wurden außerdem Kurzzeitexpositionsgrenzwerte festgelegt,
um die Wirkungen kurzzeitiger Expositionen zu berücksichtigen.
>> http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_038/l_03820060209de00360039.pdf
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2006/C28/23: Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und
Maschinen“
Die Richtlinie 2000/14/EG ist eine Orientierungen für eine Reihe von
Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Lärmemissionen der wichtigsten
Lärmquellen — dies sind insbesondere Straßen- und Schienenfahrzeuge sowie
Infrastruktureinrichtungen, Luftfahrzeuge, Geräte, die für die Verwendung im
Freien vorgesehen sind, Ausrüstung für die Industrie sowie ortsbewegliche
Maschinen — und bildet eine Grundlage für die Entwicklung zusätzlicher
kurz-, mittel- und langfristig angelegter Maßnahmen.
Außerdem musste ein Kohärenz mit den Programmen, Maßnahmen und Zielen der EU
in Sachen Umwelt-/Gesundheits-/Lärmschutz hergestellt werden.
>> http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/c_028/c_02820060203de01040106.pdf
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| Sonstiges von der EU-Kommission: |
EU-Ausschreibung: Ausarbeitung eines Leitfadens zur sicheren
Asbestsanierung
(Europa-Online, 03/2006) Das Ziel der Ausschreibung besteht im Abschluss eines Vertrags über die
Ausarbeitung eines Leitfadens, der die Asbestsanierung und die Sicherheit am
Arbeitsplatz bei Abbruch-, Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten an
asbesthaltigen Gebäuden, Erzeugnissen und Anlagen behandelt. Dieser Leitfaden
soll: — die Arbeitgeber unterstützen, die Arbeitnehmer für die oben
genannten Tätigkeiten einsetzen; — den Sicherheitsexperten und
Arbeitsmedizinern bei der Überwachung dieser Arbeitsplätze behilflich sein;
— die Arbeitnehmer und ihre Vertreter über die mit diesen Tätigkeiten
verbundenen Risiken informieren; — und die Kontrollbehörden bei der
Überwachung dieser Arbeitsplätze unterstützen. Der Leitfaden soll außerdem
als Informations- und Ausbildungsinstrument bei der Europäischen Kampagne zum
Schutz vor Asbest eingesetzt werden, die im Jahr 2006 auf Betreiben des
Ausschusses hoher Arbeitsaufsichtsbeamten (SLIC) in den 25 Mitgliedstaaten
zeitgleich organisiert wird. Der Leitfaden ist als „Leitfaden bewährter und
beispielhafter Praktiken“ gedacht. Er soll die Erfahrung berücksichtigen, die
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der mit
Asbestexposition verbundenen Arbeiten erworben wurde.
Nähere Infos gibt es bei der Europäische Kommission, Generaldirektion
Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Herrn Bernhard Jansen (E-Mail:
jean-marie.DE-CONINCK@cec.eu.int)
| Neue Staatliche Vorschriften: |
Neue Regeln auf den BAuA-Internetseiten veröffentlicht
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Neue Schilder machen Tunnel sicherer: Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrsordnung
zu
(BMVBS-Pressemitteilung Nr.:
078/2006, 13.03.2006) Der
Bundesrat hat einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und einer Änderung
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
zugestimmt.
"Nach den tragischen Unglücken in einigen Alpentunneln in den vergangenen
Jahren ist auf internationaler und nationaler Ebene entschlossen gehandelt
worden. Mit den geplanten neuen Verkehrszeichen, denen der Bundesrat zugestimmt
hat, haben wir endlich eine einheitliche Beschilderung. Dies wird zur Erhöhung
der Sicherheit im Straßenverkehr und der Tunnelnutzer beitragen", sagte
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee dazu in Berlin.
"Im April führen wir neue Zeichen für Tunnel sowie Nothalte- und
Pannenbuchten ein. Autofahrer müssen dann im Tunnel das Abblendlicht
einschalten. An beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen
oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden. Das gefährliche Wenden in Tunneln
wird mit 40 Euro und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister bestraft. Die
neuen Vorschriften gelten ab April", so Tiefensee.
Und so sehen die neuen Straßenschilder aus:

Zeichen 327 (Tunnel)

Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)
| Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse: |
Entwicklung BG-Vorschriften- und Regeln
(HVBG-Mitteilung - Webcode:
1489760, 03/2006) Die BG-Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ)
ist die Präventionseinrichtung des HVBG, die die gemeinsamen Aufgaben der
Berufsgenossenschaften auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit durch Steuerung und Koordination fördert.
| BGR A3 | Arbeiten
unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ( |
|
| BGR B11 | Elektromagnetische
Felder ( |
|
| BGR 111 | Arbeiten in Küchenbetrieben ( |
|
| BGR 128 | Kontaminierte
Bereiche ( |
|
| BGR 143 | Tätigkeiten
mit Kühlschmierstoffen ( |
|
| BGR 220 | Schweißrauche ( |
|
| BGR 230 | Maschinelle
Hohlglasherstellung ( |
|
| BGR 231 | Schutzmaßnahmenkonzept
für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole ( |
|
| BGR 236 |
Rohrleitungsbauarbeiten
( |
|
| BGR 500 | Betreiben
von Arbeitsmitteln
( |
| BGI 527 |
Sicherheit
durch Unterweisung
( |
|
| BGI 650 |
Bildschirm-
und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung
( |
|
| BGI 5024 |
Gehörschutz-Informationen
( |
|
| BGI 5050 |
Büroraumplanung
- Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros ( |
.
Welche Bedeutung hat die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ BGV B3
zukünftig?
(Auszug aus LASi-Mitteilung, 15.03.2006)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung mitgeteilt, dass seit dem 15. Februar 2006 die
EG-Lärmrichtlinie für den Bereich der öffentlichen Arbeitgeber unmittelbare
Wirkung und für die anderen Arbeitgeber mittelbare Wirkung hat und die
Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ ihre Verbindlichkeit verliert, soweit
sie im Widerspruch zu den Inhalten der EG-Richtlinie 2003/10/EG steht.
Insbesondere trifft das z. B. auf die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte, die
Vorgaben zu Schutzmaßnahmen und die Regelungen zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge zu. Letztere werden Eingang in den 5. Abschnitt der UVV
"Grundsätze der Prävention" BGV A1 und in die BG-Regel
"Grundsätze der Prävention" BGR A1 finden. Mit Inkrafttreten der zu
erwartenden Umsetzungsverordnung zur Lärmrichtlinie ist die UVV „Lärm“
außer Kraft zu setzen.
siehe Information "EG-Lärmrichtlinie
2003/10/EG erlangte am 15. Februar 2006 unmittelbare Wirkung in der
öffentlichen Verwaltung" von Dr. Detlev Mohr / Dr. Rainulf Pippig,
Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam, veröffentlicht Potsdam, den 10. März
2006
>> http://lasi.osha.de/docs/Wirksamwerden_RL_Laerm.pdf
| Themen: |
EDFORSA - Arbeitsschutz ohne nationale Barrieren erlernen
(BGAG-Mitteilung, 03/2006) Unter dem Titel
EDFORSA (EDucation FOR SAfety - http://edforsa.cnbg.de/)
entwickelten internationale Experten in zwei Jahren gemeinsam ein umfangreiches
europäisches Arbeitsschutzkompendium zu verschiedenen Themen der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für einen breiten
Interessentenkreis. Dieses Kompendium liegt jetzt in elektronischer Form vor.
Zum einen möchte EDFORSA Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützen, die über
nationale Grenzen hinweg tätig sind. Es bietet mit seiner Festlegung auf
europäische Richtlinien und Regeln eine Orientierung im internationalen
Arbeitsschutz. Zum anderen ist EDFORSA auf Breitenausbildung angelegt.
Angesprochen sind vor allem Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter
kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Öffentlichkeit, z.B. Schulen und
Verwaltungen.
>> Pressemitteilung: http://www.hvbg.de/d/bgag/forsch/edforsa/
>> Internet-Anwendung: http://edforsa.cnbg.de/
| Arbeitsschutzmanagement |
Ganzheitlicher Arbeitsschutz zahlt sich aus - Freistaat setzt
OHRIS-Projekt fort
(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz-Pressemitteilung, 12.03.2006) Die
Einführung systematischer Arbeitsschutzkonzepte soll weiter forciert werden;
kleine und mittlere Unternehmen erhalten hierfür auch dieses Jahr weiter 5.000
Euro Zuschuss und kostenlose Beratung durch die Gewerbeaufsichtsämter. Dies
betonte Gesundheitsminister Werner Schnappauf in München: "Gesundheit und
mehr Sicherheit für Beschäftigte, Kostenersparnis und weniger bürokratische
Kontrolle für Betriebe - das sind die Vorteile des
Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS." Schnappauf möchte vor allem noch
mehr Mittelständler anregen, OHRIS in ihre bestehenden Qualitäts- und
Umweltmanagementsysteme zu integrieren: "Arbeitsschutz ist auch
wirtschaftlich sinnvoll. Einen Arbeitsunfall vermeiden heißt hohe Zusatzkosten
sparen. Deshalb vertrauen bereits 140 Unternehmen auf OHRIS." Vom großen
Automobilhersteller bis zum kleinen Handwerksbetrieb findet dieser
professionelle Arbeitsschutz seinen Einsatz.
In Deutschland führten 440 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage - jeder fünfte
wegen arbeitsbedingter Erkrankungen - im Jahr 2004 zu einem Produktionsausfall
von etwa 40 Milliarden Euro. Mit OHRIS (Occupational Health- and
Risk-Managementsystem) kann derartigen Störungen im Betrieb vorgebeugt und
aktiv Gesundheitsförderung betrieben werden. Das ganzheitliche Konzept umfasst
neben dem Arbeitsschutzmanagementsystem selbst Handlungsanleitungen und weitere
Hilfsmittel zur Einführung und Anwendung. Gefördert werden Unternehmen mit 10
bis 150 Beschäftigten. Zudem erhalten sie kostenlose Beratung und Hilfe durch
die Gewerbeaufsicht.
Weitere Informationen zu diesem wie auch zu allen weiteren Projekten der
Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. erhalten Sie im Internet unter http://www.gesundheit.bayern.de
oder durch die Gewerbeaufsicht bei den Bezirksregierungen.
>> Weitere Informationen: http://www.arbeitsschutz.bayern.de
>> Pressefotos
allgemein zum Download (72 dpi, 300 dpi)
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Arbeitsschutzmanagement im Handel: Pilotprojekt REWE
(BAuA-Mitteilung, 16.03.2006) Ziel des
Vorhabens war es, die Anwendbarkeit des nationalen Leitfadens für AMS in einem
Handelsunternehmen zu prüfen. Im Rahmen einer nationalen Politik zur Anwendung
des ILO für AMS ist es erforderlich, angepasste Leitfäden für
unterschiedliche Branchen zu entwickeln. Der Handelssektor umfasst in
Deutschland etwa 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Mehr als 5 Mio.
Beschäftigte sind in den etwa 610.000 Handelsunternehmen tätig. Der
bedeutendste Bereich des Einzelhandels wird in 82 Wirtschaftszweige
untergliedert und beschäftigt 2,8 Mio. Personen in 400.000 Unternehmen. Bei den
meisten Unternehmen handelt es sich um kleine oder mittlere Unternehmen. Neun
von zehn Unternehmen beschäftigen weniger als zehn Personen, die Eigentümer
und ihre Familienangehörigen eingeschlossen. Zwei Drittel der Beschäftigten
sind weiblich und arbeiten oft in Teilzeitarbeitsverhältnissen.
... AMS-Leitfäden im Einzelhandel sollten sich auf die Handelsketten
konzentrieren, die den Wirtschaftsbereich dominieren. Entscheidungen auf
zentraler, regionaler und Verkaufsstellen-Ebene sind dabei zu beachten. Wegen
des starken Wettbewerbs sollten AMS-Leitfäden eng verbunden werden mit dem
Qualitätsmanagement und insbesondere der Lebensmittelsicherheit. Eine
Evaluation mit dem "Management-Instrument zur Bewertung der Qualität des
Arbeitsschutzes im Unternehmen" zeigte gute Ergebnisse für die
REWE-Gruppe. In der Anwendung der fünf Elemente des nationalen AMS-Leitfadens
auf das REWE Managementsystem wurde jedoch deutlich, dass erhebliche
Verbesserungen notwendig sind. Es wird vorgeschlagen, den Verbesserungsprozess
auf der Basis der Prinzipien für lernende Organisationen zu fördern um auf
diesem Weg eine "Healthy Company" zu erreichen. Kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) sollten unter Nutzung der Erfahrungen der
Berufsgenossenschaften angesprochen werden. Darüber hinaus sollten
genossenschaftlich strukturierte Handelsgruppen wie REWE oder EDEKA AMS-Elemente
den angeschlossenen etwa 7.400 unabhängigen Einzelhändlern im Rahmen von
Maßnahmen zur Qualitätssicherung nahe bringen. Auf diese Weise können
beträchtliche Verbesserungen für Sicherheit und Gesundheit bei KMU im
Einzelhandel erreicht werden.
J. Larisch, W. Ritter, A. Saßmannshausen, K.-H. Lang, R.
Pieper, W. Hien:
Arbeitsschutzmanagement im Handel: Pilotprojekt REWE
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH
2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Forschungsanwendungsbericht, Fa 60),
ISBN: 3-86509-395-7, 162 Seiten, Preis: 17,00 EUR, Projektnummer: F 2088, Papier
| Arbeitsstätten |
Ergonomische Gestaltung von Bedientheken in ausgewählten Arbeitsbereichen
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006) Bedienarbeitsplätze und Bedientheken sind
in verschiedenen Formen im Einzelhandel zu finden. Ihre Konstruktion wird in der
Hauptsache durch Lagerungsanforderungen und Präsentationsart der
unterschiedlichsten Waren bestimmt. Die Zugänglichkeit der einzelnen
Thekenbereiche, wie Ablagen und Auslagen, hat großen Einfluss auf
Bewegungsabläufe des Bedienpersonals. Beugewinkel und das Auftreten belastender
Körperhaltungen sind Folge unergonomischer Konstruktionen, die nicht auf die
Bedürfnisse des Personals abgestimmt sind.
In Kooperation mit einem Bäckerei- und einem Fleischereibetrieb werden vier
Thekentypen in fünf unterschiedlichen Arbeitsumgebungen untersucht. Im Rahmen
einer ergonomischen Evaluation werden mittels unterschiedlichster Methoden
sowohl Körperhaltungs- als auch Arbeitsplatzanalysen vorgenommen. Sie liefern
detaillierte Informationen zu Bewegungsabläufen in Theorie und Praxis.
Zur Verbesserung einzelner Thekentypen sowie zur Optimierung der
Arbeitsplatzgestaltung werden Vorschläge erarbeitet, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz an Bedientheken verbessern und zum Wohlbefinden der
Mitarbeiter beitragen sollen.
T. Bleyer, U. Hold, H. W. Müller-Arnecke, A. Windel:
Ergonomische Gestaltung von Bedientheken in ausgewählten Arbeitsbereichen - 1.
Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH
2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Forschungsbericht, Fb 1057), ISBN: 3-86509-392-2, 156 Seiten, Preis: 16,00 EUR,
Projektnummer: F 1866, Papier
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1057.html__nnn=true
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Rutschsicherheit von Fußböden beurteilen: Bessere Bodenhaftung beugt
Sturzunfällen vor
(BAuA-Pressemitteilung 08/06 vom 06.03.2006 -
Erstveröffentlichung: 23.12.2005) Dumm gelaufen? Knapp ein Viertel aller
meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle sind Stürze durch Ausrutschen,
Stolpern und Umknicken. Der Unfallschwerpunkt Nummer 1 beschäftigt deshalb die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit aller Branchen. Verhaltensfehler wie
mangelnde Aufmerksamkeit oder Ungeschick spielen bei Stürzen immer eine Rolle.
Deshalb setzt die Prävention von Sturzunfällen in erster Linie bei
Verhaltensänderungen an. Unterweisung und Aufklärung sind die häufigst
genutzten Waffen gegen das Straucheln im Betrieb. Dabei geraten technische
Möglichkeiten leicht ins Hintertreffen. Doch gerade Faktoren wie Beschaffenheit
und Zustand von Fußböden, ihre Reinigung und Pflege oder das Schuhwerk haben
ein unterschätztes Potenzial hinsichtlich der Prävention von Sturzunfällen.
Die Sonderschrift S 84 "Beurteilung der Rutschsicherheit von
Fußböden" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
fasst technische und verhaltensbezogene Maßnahmen zur Verhütung von
Sturzunfällen in einem ganzheitlichen Ansatz zusammen.
In den letzten Jahren untersuchte die BAuA in einer Reihe von
Forschungsprojekten, wie sich die Rutschhemmung auf Fußböden und Treppen
messen und beurteilen lässt. Die Sonderschrift fasst die wesentlichen
Ergebnisse und Erfahrungen zusammen und gibt einen Überblick über bestehende
Vorschriften und Regeln.
Rund die Hälfte der Sturzunfälle ereignen sich auf trockenen Böden, nicht
selten bei eingetragener Nässe auf dem Boden oder an den Schuhen. Insbesondere
diese vom Anschein her nicht wahrnehmbaren Rutschgefährdungen können oftmals
nur durch Messung der Rutschhemmung festgestellt werden. Um die Rutschsicherheit
zu beurteilen, kommt es allerdings nicht nur auf die Eigenschaften des
Bodenbelags an. Eine ganzheitliche Betrachtung bezieht die Faktoren
"Zwischenmedien" wie Wasser oder Pflegemittel, das Schuhwerk sowie das
menschliche Gehverhalten ein. Aus dieser ganzheitlichen Sicht wurde ein
komplexes Verfahren zur messtechnischen Bestimmung der Rutschsicherheit von
Böden modelliert. Dafür wurden die Materialkenngrößen, Gleitgeschwindigkeit,
Flächenpressung und Gleitmittel realitätsnah zueinander ins Verhältnis
gesetzt. Die daraus abgeleiteten mobilen, ortsunabhängigen Prüfverfahren
unterscheiden sich vor allem in der Gleitgeschwindigkeit voneinander.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde ein praktikables Messgerät entwickelt, das
als Abrollgleiter eine Beurteilung der Rutschsicherheit auf Fußböden mit
unterschiedlichen Gleitgeschwindigkeiten erlaubt. Nach bisheriger Anwendung des
Messgeräts können insbesondere unprofilierte Hartböden bei Nässe realistisch
beurteilt werden, und zwar bei hoher wie niedriger Gleitgeschwindigkeit.
Die entwickelten Verfahren erleichtern dem Praktiker eine bessere Beurteilung
der Rutschsicherheit von Bodenbelägen vor Ort, sowohl bei der Herstellung als
auch während der Nutzung. Dadurch kann gezielt auf deren rutschhemmende
Eigenschaften Einfluss genommen werden, beispielsweise durch Sanierung oder
Nachbehandlung.
Der gesamte Bericht befindet sich als PDF-Datei (1,2 MB) im Bereich
"Informationen für die Praxis", Rubrik Publikationen, auf der
BAuA-Homepage.
Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Dortmund/Berlin, Sonderschrift S 84 "Beurteilung der Rutschsicherheit von
Fußböden"; H. Fischer; 88 S.; ISBN 3-86509-393-0; EUR 12,00. Zu beziehen
beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/945
44 61, Fax 0471/945 44 88.
>> http://www.baua.de/nn_21666/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Sonderschriften/2000-/S84,xv=vt.pdf
(Erstveröffentlichung vom 23.12.2005)
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Klima am Arbeitsplatz
(BAuA-Mitteilung, 22.02.2006) Optimale
raumklimatische Bedingungen stehen im engen Zusammenhang zu Gesundheit und
Zufriedenheit der Beschäftigten. Abweichungen davon bis hin zu Belastungen
durch Kälte oder Hitze am Arbeitsplatz führen zu einer Minderung der
Leistungsfähigkeit, Unzufriedenheit mit der Arbeit und zu einer möglichen
Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit. Die Einflussfaktoren auf den Menschen
und die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Klimabereichen sind sehr
mannigfaltig. Es existieren dazu umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen
und im Bereich der Gesetzgebung bzw. der Normung wurden viele Festlegungen
getroffen. Ziel des Projektes war es, ausgehend von einer Systematisierung der
Klimaproblematik sowie einer Sichtung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse,
gesetzlicher Regelungen sowie der Normung im Bereich Klima am Arbeitsplatz
(Kälte- und Hitzearbeitsplätze sowie Behaglichkeitsbereich) Defizite
aufzudecken. Im Ergebnis der Studie wurden Schwerpunkte für weitere
Forschungsthemen sowie für Regelungs- bzw. Normungsvorhaben vorgeschlagen.
Hervorzuheben sind hier die Auswirkung (Minderung Leistungsfähigkeit,
Unfallhäufigkeit) und Bewertung sowie die nötigen Maßnahmen bei erhöhten
Raumtemperaturen von über 26 °C, die Weiterentwicklung von Klimasummenmaßen
zur Bewertung von Arbeit in feuchtwarmen Klimaten, deren Einfluss auf die
Physiologie des Menschen und daraus abgeleitete Maßnahmen wie z.B.
Entwärmungsregime. Außerdem sind die Wirkungen/Maßnahmen bei trockener
Raumluft in der Heizperiode und eine weitere Vervollkommnung von
Simulationsrechnungen im Behaglichkeitsbereich sowie eine kritische Betrachtung
bestehender Handlungsanleitungen zur Klimabewertung im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf ihre Aktualität und Praxistauglichkeit von
Interesse.
Bux, K.: Klima am Arbeitsplatz, 1. Auflage. 2006. 33 Seiten,
Projektnummer: F 1987, Papier, PDF-Datei Link
zum Volltext (PDF-Datei, 572 KB)
>> http://www.baua.de/nn_11598/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Fachbeitraege-Forschungsergebnisse/Gd45,xv=vt.pdf
| Betriebliche Gesundheitsförderung |
"Aufbruch Pflege" - Moderne Prävention für Altenpflegekräfte
(BGW-Mitteilung, 14.02.2006) In einer alternden Gesellschaft ist die Pflege eine wichtige Zukunftsaufgabe. Der Bedarf an professionellen Kräften wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stetig zunehmen. Die Fragen, mit denen sich die Sozialpolitik beschäftigen muss, drehen sich sowohl um die Finanzierung als auch um die Qualität der Altenpflege. Personalkosten können in diesem Dienstleistungsberuf unmöglich durch Automation reduziert werden. Für die Altenpflegeeinrichtungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Nur wenn sie gesund sind, kann der Betrieb funktionieren.
...
>> http://www.bgw-online.de/internet/portal/group/internetuser/page/default.psml?path=/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Presseinformation/Aktuelle_20Pressemeldungen/Aufbruch_20Pflege_20Langfassung.html
>> Download
der Broschüre: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/TS-AP01__Aufbruch_20Pflege_20-_20Moderne_20Pr_C3_A4vention_20f_C3_BCr_20Altenpflegekr_C3_A4fte_20_28Pflegereport_29,property=pdfDownload.pdf
| Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen |
BAuA-Broschüre: Bauleitung ohne Stress
(BAuA-Mitteilung, 08.03.2006) Die
BAuA-Broschüre "Bauleitung ohne Stress" ist der Leitfaden zum
Stressabbau und Stressmanagement für Bauleiter und ihre Kooperationspartner.
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Untersuchung zur Wirksamkeit der Baustellenverordnung
(BAuA-Mitteilung, 14.02.2006) Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat nach einem öffentlichen
Teilnahmewettbewerb unter der Projektnummer 32/03 das RKW Rationalisierungs- und
Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. mit den Kooperationspartnern
Systemkonzept - Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH und
Technische Universität Dresden, Institut für Baubetriebswesen mit der
Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten
Bauvorhaben beauftragt. Ziele dieses Forschungsvorhabens waren eine aktuelle
Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Anwendung der Baustellenverordnung sowie eine
Überprüfung der Auswirkungen der Baustellenverordnung auf die Verbesserung von
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen um damit Grundlagen für
die Beurteilung des weiteren Handlungsbedarfes zu erhalten. Das
Forschungsvorhaben dient damit auch der Prüfung der untergesetzlichen
Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter
Bürokratieabbaugesichtspunkten entsprechend der Entschließung des Bundesrates
vom November 2004.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde bei der Steuerung des
Forschungsvorhabens durch einen Beraterkreis unterstützt. Über den
Arbeitsfortschritt wurde regelmäßig auf Veranstaltungen informiert. Im
November 2005 wurde der Schlussbericht durch das RKW Rationalisierungs- und
Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. vorgelegt.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden durch die Schlussberichte der Aktion
Netzwerk Baustelle ergänzt.
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Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz aktuell - Heft 11 (AH BoGwS)
ist im Februar erschienen.
(ofd-lba.niedersachsen.de-Mitteilung, 03/2006)
Repräsentativität von Bodenuntersuchungen: Schadstoffe sind nicht
gleichmäßig im Boden verteilt. Jede Probe ist nur eine Stichprobe aus einer
großen Gesamtheit. Welche Informationen kann eine solche Stichprobe geben? Wie
sicher sind die daraus abgeleiteten Annahmen über den nicht untersuchten Boden?
Kontaminationen können nicht gemessen, sondern nur geschätzt werden.
Erkundung mit Rammkernsondierungen: Kleinrammbohrungen nach DIN 4021 sind ein
klassisches Hilfsmittel der Baugrunderkundung - und werden auch verbreitet zur
Erkundung chemischer Bodeneigenschaften herangezogen. Ist diese Vorgehensweise
immer angemessen?
Untersuchungsstrategie bei der Verdachtsflächenerkundung: Umgang mit
Kontaminationshypothesen - erläutert an Beispielen (Öltank, Wartungsgrube,
Abstellfläche)
Sie finden das Dokument unter http://www.ofd-hannover.de/BGWS/BGWSDocs/Downloads/Aktuelles/AHBoGwS_Akt_11.pdf
| Gefährdungsbeurteilung |
Informationen für die Praxis
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006)
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Belastungsscreening in ambulanten Pflege
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006) Der Forschungsbericht beschreibt den Verlauf
und die Ergebnisse des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) vergebenen Projekts "Psychische und physische
Belastungen bei der Arbeit in ambulanten Pflegediensten". Im Mittelpunkt
steht mit dem "Belastungsscreening TAA - Ambulante Pflege" ein
Arbeitsanalyseverfahren, das auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards eine
einfache und ökonomische Erfassung von psychischen Arbeitsbelastungen in diesem
Feld der Pflege ermöglicht. Es wird ergänzt um ein Modul "AuG-Schutz -
Ambulante Pflege". Dieses Modul erfasst neben körperlichen
Arbeitsbelastungen auch die Verfügbarkeit und Nutzung von
Präventionshilfsmitteln und -maßnahmen.
Nach einer Darstellung der Ziele und Phasen des Projekts wird zunächst ein
Überblick über die Entwicklung und Struktur der ambulanten Pflege in
Deutschland gegeben. Die Beschreibung wichtiger Merkmale der Arbeitstätigkeit
und der Arbeitsorganisation in diesem Pflegesegment schließt sich an. Daran
anknüpfend wird der bisherige Stellenwert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
in der ambulanten Pflege thematisiert.
Anschließend werden die theoretischen und methodischen Grundlagen des
Belastungsscreening TAA - Ambulante Pflege und des Moduls "AuG-Schutz -
Ambulante Pflege" dargestellt. Die Überprüfung der wissenschaftlichen
Gütekriterien der Instrumente sowie die Analyse psychischer und physischer
Belastungen in der ambulanten Pflege erfolgt anhand einer Stichprobe von 721
ambulanten Pflegekräften aus 97 Pflegediensten in Bayern. Die Ergebnisse der
Belastungsanalyse werden mit Ergebnissen aus der stationären Pflege verglichen.
Abschließend werden Leitlinien der Arbeitsgestaltung zum Abbau von psychischen
und physischen Belastungen in der ambulanten Pflege vorgestellt. Implikationen
der Projektergebnisse für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
im Bereich der ambulanten Pflege werden diskutiert.
A. Büssing, J. Glaser, T. Höge: Belastungsscreening in
ambulanten Pflege - 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für
neue Wissenschaft GmbH 2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1048), ISBN:
3-86509-370-1, 116 Seiten, Preis: 13,50 EUR, Projektnummer: F 1094, Papier
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1048.html__nnn=true
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Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen: Komplexer Fragebogen
erprobt und verbessert
(BAuA-Mitteilung 04/06, 15.02.2006)
Durch die dynamischen Veränderungen der Arbeitswelt in Industrie, Verwaltung
und Dienstleistung in den letzten Jahrzehnten haben sich die psychischen
Anforderungen an die Beschäftigten erhöht. Damit einhergehend haben psychische
Fehlbelastungen am Arbeitsplatz stark zugenommen. Entgegen des allgemeinen
Trends in der Fehlzeitenentwicklung verzeichnen etwa die Krankenkassen ein
starkes Ansteigen von Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen. Aus Sicht des
Arbeitsschutzes gilt es, psychische Gefährdungen zu erkennen und zu
analysieren, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund legt jetzt einen neuen
Forschungsbericht vor, der einen international erprobten Fragebogen auf seine
Verlässlichkeit als Messinstrument psychosozialer Faktoren auch in Deutschland
erprobt.
Grundlage der Analyse ist der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial
Questionaire) aus Dänemark. Dieses für schriftliche und telefonische
Interviews geeignete Erhebungsinstrument, das in verschiedenen Versionen
zwischen gut 40 und über 140 Items psychische Belastungen am Arbeitsplatz
erfasst, haben Kopenhagener Forschern im Jahr 2000 entwickelt. Mit diesem
umfangreichen Instrument versuchten die Autoren, dem schwer bestimmbaren Begriff
"psychische Belastung" durch ein möglichst breites Spektrum erhobener
Daten Herr zu werden: Die Bewertung der eigenen Arbeit ist ebenso von Interesse
wie die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz. Zudem lassen sich sowohl konkrete
Stressfaktoren wie Mobbing und Angst vor Arbeitsplatzverlust ermitteln, als auch
Fragen zur allgemeinen Lebenszufriedenheit und Gesundheit beantworten.
Kann der Kopenhagener Fragebogen Handlungsfelder aufzeigen, um die psychosoziale
Arbeitssituation im Betrieb zu verbessern? Auch und gerade weil Befragungen
immer nur eine Annäherung an die Wirklichkeit darstellen, legte die deutsche
Erprobungsstudie so weit wie möglich Kriterien an, wie sie die International
Standard Organization (ISO) zur Prüfung von Messverfahren vorsieht. Dazu
gehören Objektivität, Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Messempfindlichkeit
ebenso wie die diagnostische Aussagekraft, Generalisierbarkeit und
Gebrauchstauglichkeit der Befragung. Die Daten von über 2.500 Beschäftigten
wurden nach allen Regeln der sozialwissenschaftlichen Methodenkritik und
Statistik ausgewertet.
Dabei ergab die Mehrzahl der Skalen brauchbare bis gute Messeigenschaften. Auf
dieser Grundlage wurde als sekundäres Ziel der Untersuchung ein verkürzter
Fragebogen erstellt, der eine hohe Messqualität mit kleinerer Fragenanzahl
verbindet. Diese deutsche Version des COPSOQ steht jetzt als Instrument für den
betrieblichen Einsatz zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
allen Betrieben kostenfrei zur Verfügung. Die von den Beschäftigten subjektiv
empfundene Arbeitsrealität mit ihren Belastungen und Beanspruchungen kann den
Ansatzpunkt für innerbetriebliche Diskussions- und Verbesserungsprozesse
liefern. Dabei ist ein Vergleich so gewonnener Daten aus anderen Unternehmen
oder - als lohnende Fortentwicklung des Instruments hin zu einer Art Datenbank -
mit Belastungsprofilen ganzer Berufsgruppen möglich.
Eine PDF-Fassung des Forschungsberichts befindet sich unter der Adresse
www.baua.de Rubrik "Informationen für die Praxis" Stichwort
Publikationen im Internet.
Oder Fb 1058 "Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen - Erprobung eines Messinstruments"; M. Nübling, U. Stößel, H.-M. Hasselhorn, M. Michaelis, F. Hofmann; 144 S.; ISBN 3-86509-394-9; 15,50 Euro.
| Betriebs- und Anlagensicherheit |
Gesamtheit von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
(BAuA-Interpretationspapier, 08.03.2006)
Die europäische MRL (98/37/EG) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien
Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In der
Maschinen-Richtlinie (MRL) bzw. der 9. GPSGV als der entsprechenden Umsetzung
der MRL in deutsches Recht, wird der Begriff „Maschine“ sehr weit gefasst.
Eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie ist auch eine „Gesamtheit von
Maschinen“, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete
Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet wird.
Im Erwägungsgrund Nr. 11 zur MRL wird besonders darauf hingewiesen, dass die
Entwicklung von komplexen Anlagen sowie die dadurch erzeugten Gefahren
gleichwertig zu denen der Maschinen sind, so dass ihre ausdrückliche
Einbeziehung in die Richtlinie gerechtfertigt ist. Komplexe Anlagen in diesem
Sinne können z. B. Maschinenanlagen in der Metallverarbeitung, Papiermaschinen,
Fertigungsstraßen in der Automobilindustrie aber auch Anlagen in der
Nahrungsmittelproduktion wie z. B. Getränkeabfüllanlagen sein. In der
Vergangenheit stellte sich immer wieder die Frage, welche Voraussetzungen solche
Anlagen erfüllen müssen, um als "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne
der MRL zu gelten.
Dieses Papier soll eine Hilfestellung bei der Interpretation der
Anlagendefinition der MRL geben und beschreibt an Hand eines Ablaufschemas die
Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich um eine Gesamtheit von
Maschinen im Sinne der MRL handelt.
...
Dieses Interpretationspapier wird demnächst als amtliche
Bekanntmachung im Bundesarbeitsblatt erscheinen.
>> http://www.baua.de/nn_17892/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Produktgruppen/Interpretationspapier.pdf
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BAuA-Broschüre zum Schutz vor Laserstrahlung - Damit nichts ins Auge
geht...
(BAuA-Pressemitteilung Nr. 12/06, 17.03.2006)
Ob in Industrie und Gewerbe, in Medizin und Forschung, in der Kommunikations-
und Informationstechnik oder in der Unterhaltungsbranche, die Zahl der
Beschäftigten, die mit Lasern arbeitet, nimmt ständig zu. Aber auch im
privaten Bereich finden sich immer mehr Laser, sei es als DVD-Player,
Laser-Nivelliergerät oder Laserpointer. Mit der Verbreitung von
Laseranwendungen wird es für Profis und Privatpersonen immer wichtiger,
möglichst viel über den sicheren Umgang mit Lasern zu wissen. Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb die
Broschüre "Damit nichts ins Auge geht... - Schutz vor Laserstrahlung"
veröffentlicht. Sie informiert über das Thema Laserstrahlung und gibt Tipps
zum sicheren Umgang mit Lasern.
Seit 1960 der erste Laser experimentell entwickelt wurde, stehen die
verschiedensten Lasertypen für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung.
Allen gemein: Es handelt sich um eine Lichtverstärkung durch stimulierte
Emission von Strahlung. So lässt sich das Wort Laser als Akronym der
Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung "Light Amplication by
Stimulated Emission of Radiation" ins Deutsche übersetzen. Laserstrahlen
besitzen eine konstante Phasendifferenz und weisen eine exakt gleiche
Wellenlänge auf. Im Gegensatz zu beispielsweise Glühbirnen emittieren Laser
eine fast parallele Strahlung. Damit lassen sich Laserstrahlen sehr stark
bündeln. Dies wird beispielsweise genutzt, um Daten aus einer CD zu lesen oder
mit enormer Energie Werkstoffe präzise zu schneiden.
Durch die starke Bündelung der Strahlen lassen sich hohe Bestrahlungsstärken
erreichen, die insbesondere die Augen stark gefährden können. Seit 2001 sind
Laser nach aufsteigenden Stärken in folgende sieben Klassen aufgeteilt: 1, 1M,
2, 2M, 3R, 3B und 4. Genaue Definitionen der Laserklassen enthält die Norm DIN
EN 60825-1. Die Broschüre stellt die verschiedenen Schutzmaßnahmen für die
einzelnen Laserklassen vor.
Zum Sicherheitskonzept bei Lasern der Klassen 2, 2M und 3a gehören die
Abwendungsreaktion sowie der Lidschlussreflex. Letzteres ist das unwillkürliche
Schließen der Augenlider. Diese Laser befinden sich beispielsweise in
Laserpointern, Laserwasserwaagen und Justierlasern und werden häufig von
Personen benutzt, die nichts über die Gefährdungen durch Laser wissen. Zwei
durch die BAuA angeregte Forschungsprojekte zeigten jedoch, dass es keine
ausreichende Sicherheit vor Augenschäden durch Lidschluss und Abwendung gibt.
Bislang liegt der BAuA-Forschungsbericht Fb
985 "Überprüfung der Laserklassifizierung unter Berücksichtigung des
Lidschlussreflexes" vor. Der Bericht "Abwendungsreaktion des
Menschen gegenüber sichtbarer Laserstrahlung" befindet sich in
Vorbereitung.
Um Netzhautschäden zu vermeiden, dürfen diese Laserstrahlen weder in die Augen
anderer gerichtet werden, noch sollte jemand absichtlich in den Strahl blicken.
Falls Laserstrahlung ins Auge trifft, sind die Augen bewusst zu schließen, und
der Kopf ist sofort aus dem Strahl zu bewegen. Darüber hinaus dürfen bei der
Verwendung von Lasern der Klasse 1M und 2M keine optischen Instrumente verwendet
werden, um die Strahlungsquelle zu betrachten.
Die kostenlose Broschüre
"Damit nichts ins Auge geht..." kann bezogen werden über das
Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0180.321 4 321, Service-Fax
0180.321 8 321, (0,09 Euro pro Minute), E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Presse/Pressemitteilungen/2006/03/12__06_20vom_2017._20M_C3_A4rz_202006.html__nnn=true
| Gefahrstoffe / gefährliche chemische Stoffe |
Künftig weniger Schadstoffe in Reifen und Farben
(BMU-Pressedienst Nr. 041/06, 08.03.2006)
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel neue Einschraenkungen für die Verwendung gefährlicher
Stoffe beschlossen. So soll der zulässige Gehalt an krebserzeugenden
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAK, in Weichmacherölen
und Autoreifen drastisch begrenzt werden. Auch der Eintrag von Toluol aus
Klebstoffen und Sprühfarben sowie von Trichlorbenzol in die Umwelt wird
verringert.
Zahlreiche PAK haben krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Eigenschaften. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigte Ende der 90er-Jahre,
dass der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt mit jährlich 65.000 Tonnen in
Deutschland sehr hoch ist und Boden und Wasser mit 6 bis 18 Tonnen PAK erheblich
belastet. Der Eintrag wird minimiert, wenn für die Reifenherstellung PAK-arme Öle
eingesetzt werden, wie es die neue Verordnung vorsieht.
Toluol wird unter anderem als Lösungsmittel in Klebstoffen und Sprühfarben
verwendet. Mit der vorgesehenen Beschränkung wird der Eintrag in die Umwelt
sinken. Da Toluol sowohl toxisch (giftig) auf Wasserorganismen wirkt als auch
die menschliche Gesundheit schädigen kann, wird durch die Minderung
gleichzeitig der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert. Das
Zwischenprodukt 1,2,4-Trichlorbenzol ist als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich
eingestuft.
Mit der heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten „10. Verordnung zur Änderung
chemikalienrechtlicher Verordnungen“ werden zwei Richtlinien des Europäischen
Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt: die 27. Änderung (PAK in
Weichmacherölen und Reifen) und die 28. Änderung (Toluol und Trichlorbenzol)
der Richtlinie 76/769/EWG. Das Bundesumweltministerium hat sich auf EU-Ebene maßgeblich
für diese Regelungen eingesetzt. Die Reduzierung des PAK-Gehalts in Reifen geht
vornehmlich auf deutsche und schwedische Initiativen zurück.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
| Biostoffe / gefährliche biologische Stoffe |
Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch Vogelgrippe
(BMAS-Pressemitteilung, 22.02.2006) Die
Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist eine hochpathogene Tierseuche, die bei engem
Tierkontakt auch auf den Menschen übertragen werden kann. Gefährdet sind
Personen beim Bergen, Transport und der Entsorgung infizierter Tiere sowie bei
Arbeiten in betroffenen Geflügelbeständen.
Das BMAS hat nach Beratung durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen mit dem
Beschluss 608 "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren
(Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)" bekannt gegeben. Der Beschluss 608
kann auf der Internetseite der BAuA herunter geladen werden.
>> Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoff "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)" (PDF-Datei, 42 KB) - (Stand. 20.02.2006) • http://www.baua.de/nn_15398/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/Technische_20Regeln_20f_C3_BCr_20Biologische_20Arbeitsstoffe_20_28TRBA_29/Beschluss608__Empfehlungen_20spezieller_20Ma_C3_9Fnahmen_20zum_20Schutz_20der_20Besch_C3_A4ftigten_20vor_20Infektionen_20durch_20den_20Erreger_20der_20Klassischen_20Gefl_C3_BCgelpest__pdf.pdf
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Vogelgrippe: BG-Experten geben Tipps zum Arbeitsschutz
(HVBG-Mitteilung, 07.03.2006) Obwohl die
Vogelgrippe in Deutschland bisher nach Ansicht aller Fachleute eine reine
Tierseuche ist, wächst die Sorge in der Bevölkerung. Soweit es um den Schutz
bei der Arbeit geht, bieten die landwirtschaftlichen und gewerblichen
Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen jetzt einen gemeinsamen Service über
die BG-Infoline an: Unter 01805 188088 (12 Cent / Minute) können Betriebe und
Versicherte alle Informationen zum Schutz der Beschäftigten vor eventuellen
Gefahren durch die Vogelgrippe erfragen. Wer beruflich Kontakt mit toten oder
lebenden Vögeln hat und wissen möchte, wie er sich schützen kann, kann über
die BG-Infoline Kontakt zu einem Arbeitsschutzexperten seiner jeweiligen Branche
aufnehmen.
Zusätzlich hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein
aktuelles Dossier mit Informationen zum Thema erstellt. Zentrale Aspekte sind
der Schutz von Beschäftigten vor Vogelgrippe, wirksame Präventionsmaßnahmen,
u.a. auch für medizinisches Personal, aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema
(Beispiel Atemschutzmasken) sowie versicherungsrechtliche Fragen.
| Gefahrgut |
Umsetzung der GHS Kriterien im Gefahrgutrecht
(News
- GHS,
02.03.2006) Das "UN Sub-Committee of Experts on the
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals"
hat auf seiner GHS-Internetseite veröffentlicht, wieweit entsprechende
GHS-Kriterien bis 2007 in den entsprechenden Gefahrgutklassen umgesetzt werden.
Dieses Dokumente steht auf der Homepage der UNECE zum Download
bereits: Link
zum Dokument (http://www.unece.org/trans/doc/2005/ac10c4/UN-SCEGHS-10-inf16e.doc).
>> Quelle: http://www.gefahrguttage.de/cms/
| Aktuelles Unfallgeschehen |
Zwei Tote auf Großbaustelle
(stuttgarter-nachrichten.de, 14.03.2006)
Wiesbaden. Bei einem Arbeitsunfall auf einer Wiesbadener Großbaustelle sind am
Dienstag zwei Arbeiter getötet worden. Wie das Polizeipräsidium Wiesbaden
berichtete, wurden die beiden Männer im Alter von 20 beziehungsweise 57 Jahren
von einer drei Tonnen schweren Betonplatte unter sich begraben.
Zur Bergung musste ein Kran eingesetzt werden. Der herbei geeilte Notarzt konnte
nur noch den Tod der Bauarbeiter feststellen.
Bei der betroffenen Baustelle handelt es sich um die Erweiterung des Wiesbadener
Messe- und Kongresszentrums Rhein-Main-Hallen. Wie die Polizei berichtete,
hatten die meisten Mitglieder der Baukolonne bereits die Mittagspause
angetreten, als gegen 13 Uhr das Unglück geschah. Die beiden Arbeiter hätten
offenbar noch die fünf mal zwei Meter große Betonplatte abstützen wollen.
"Unmittelbar danach muss die zirka drei Tonnen schwere Betonwand ins
Rutschen gekommen sein", sagte ein Polizeisprecher. Erst nach der
Mittagspause gegen 13.50 Uhr hätten die übrigen Arbeiter den Unfall
bemerkt. ...
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Schlosser beim Verladen eingeklemmt
(kaernten.orf.at, 08.03.2006) Ein schwerer
Arbeitsunfall hat sich am Dienstagabend in Feldkirchen ereignet: Bei
Verladearbeiten wurde ein 24 Jahre alter Schlosser unbestimmten Grades verletzt.
Der Mann wollte am Werksgelände der Firma in Feldkirchen die
Fachwerkskonstruktion eines Fertigteilhauses verladen.
Als der Schlosser die Transportkette an einer Stahlkonstruktion befestigen
wollte, geriet die Konstruktion ins Rutschen, wobei der Schlosser zwischen
mehreren Stahlträgern eingeklemmt wurde. Ein Arbeitskollege verständigte
Notarzt und Rettung, der Schlosser wurde an der Hüfte verletzt.
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Kranführer von Turmdrehkran abgestürzt
(kaernten.orf.at, 08.03.2006) Ein
schrecklicher Arbeitsunfall ereignete sich am Mittwochmorgen auf einer Baustelle
an der Wörthersee-Süduferstraße: Ein Kranführer stürzte beim Aufstieg auf
einen Turmdrehkran ab. Der Mann erlitt tödliche Verletzungen.
Um 06.40 Uhr wollte der 58 Jahre alte Kranführer aus Klagenfurt über die
Notleiter des Turmdrehkrans zu seiner Kabine hochsteigen. Auf Grund eines
technischen Defekts hatte die Kabine am Dienstagabend nicht bis zum Boden
heruntergefahren werden und war in 8 Metern Höhe stehen geblieben.
Beim Aufstieg rutschte der Kranführer auf der Leiter ab und stürzte zu Boden.
Er wurde von seinen Arbeitskollegen erstversorgt und war bis zum Eintreffen des
Notarztes und der Rettung Villach noch ansprechbar, verstarb aber auf dem Weg
ins Krankenhaus. Zuvor hatte er noch über starke Schmerzen im Brustbereich und
in den Beinen geklagt. Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
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Arbeitsunfall an einer Kapp- und Gehrungssäge: Sicherheitsvorrichtung
entfernt
(OÖ Lokal, 03.03.2006) Ein 34-jähriger
Mann war gestern am späten Nachmittag in Rohr im Kremstal damit beschäftigt
mit einer Kapp- und Gehrungssäge Holz zu schneiden. Dabei schnitt er mehrere
ca. 3 Meter lange Bretter. Die Säge war dabei am Boden in einer Scheune
abgestellt und der 34-Jährige kniete während der Arbeiten vor der Säge, wobei
an der Säge die Sicherheitsvorrichtung entfernt war. Beim Aufstehen geriet der
34-Jährige mit dem linken Knie in das noch laufende Sägeblatt und verletzte
sich dabei unbestimmten Grades. Ein Bekannter kam dem 34-Jährigen zu Hilfe,
verständigte die Rettung und leistete Erste Hilfe. Der Verletzte wurde in das
Krankenhaus Steyr eingeliefert.
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Dachdecker sechs Meter abgestürzt
(kleinezeitung.at, 03.03.2006) Als er
gerade für einen kurzen Moment seine Sicherungshaken lösen wollte, verlor ein
Dachdecker am Freitag in Leutschach (Bezirk Leibnitz) das Gleichgewicht und
stürzte sechs Meter tief ab. Der 37-jährige Kaindorfer wurde mit dem
Rettungshubschrauber ins UKH Graz geflogen - er wurde unbestimmten Grades
verletzt.
| Sonstiges |
Neue Richtlinien im Rahmen der Erste-Hilfe -Standards
(AH-Aktuell 3/2006 S.32) European
Rescuscitation Council (http://www.erc.edu)
- die ERC hat ihre Richtlinien zur Wiederbelebung Ende
des Jahres 2005 überarbeitet. Zurzeit (Mitte Februar 2006) steht noch keine
offizielle vollständige Übersetzung und Übertragung auf deutsche
Verhältnisse zur Verfügung, allerdings fassen anerkannte Verbände und
Arbeitsgemeinschaften die Ergebnisse bereits jetzt fachlich in übersetzter Form
zusammen und formulieren daraus Standards. Die Hilfsorganisationen beginnen
zurzeit, die Lehrgangsunterlagen zu modifizieren.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat ihre Inhalte im Rahmen der Aus- und
Fortbildung der Arzthelferinnen bereits angepasst.
Unsere Zeitschrift "AH-Aktuell" wird sobald als möglich über die neuen Richtlinien
ausführlich berichten. Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Auch die älteren Lehrinhalte können Menschenleben retten. Machen Sie sich in
Ruhe mit den Leitlinien vertraut - helfen Sie in jedem Fall auch dann, wenn Sie
z. B. mit den vertrauten Kompressionen: Beatmung - Rhythmen arbeiten. Sie machen
nichts falsch!
Auszug aus den Neuerungen:
>> ERC-Internetseiten, Download ERC Guidelines Section 2
"Adult BLS and use of Automated External Defibrillators" • http://www.erc.edu/download_gl.php?d=3
>> Full-download: http://www.erc.edu/download_gl.php?d=11
| Stellungnahme zur Umsetzung der neuen Leitlinien zur
Herz-Lungen-Wiederbelebung: Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie hat im Februar 2006 eine Stellungnahme zur Umsetzung der neuen Leitlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung innerhalb der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe von Prof. Peter Sefrin als PDF-Download (1 Seite) veröffentlicht: http://www.bg-qseh.de/Bibliothek/NeueHLW.pdf Auszug: |
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Weniger Arbeitsunfälle - Erfolgreiche Prävention; Berufsgenossenschaften
legen Zahlen für 2005 vor
(HVBG-Pressemitteilung, 14.03.2006) Der
rückläufige Trend bei den Arbeits- und Wegeunfällen in der gewerblichen
Wirtschaft hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Dies zeigen die vom
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) ermittelten
vorläufigen Zahlen zu den Arbeits- und Wegeunfällen für 2005.
2005 gab es insgesamt 811.060 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 3,6 Prozent
weniger als im Vorjahr. Die Wegeunfälle blieben fast konstant: Ihre Zahl
beläuft sich auf insgesamt 151.632 (plus 0,2 Prozent). Bei den Arbeitsunfällen
sind im Bergbau, in der Bau-Branche und im Wirtschaftszweig Steine und Erden die
stärksten Rückgänge zu verzeichnen, rückläufige Zahlen wurden in fast allen
Wirtschaftszweigen registriert. "Dies ist auch ein Erfolg unserer
Präventionsarbeit, die wir gemeinsam mit den Unternehmen leisten", betont
Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des HVBG. Kein anderer
Sozialversicherer wendet einen höheren Anteil seiner Gesamtausgaben für
Prävention (gut sieben Prozent) auf als die Berufsgenossenschaften. Breuer:
"Engagement und Mitteleinsatz in der Prävention zahlen sich aus - die
langjährige Beitragsstabilität im Bereich der Unfallversicherung ist nur ein
Zeichen dafür."
Deutlich gesunken ist die Zahl der schweren Arbeits- und Wegeunfälle, die zu
dauernden gesundheitlichen Einschränkungen führte: Insgesamt 17.436
Arbeitsunfälle (-3,9 Prozent) und 6.108 Wegeunfälle (-2,6 Prozent)
verursachten eine neue Unfallrente. Noch deutlicher ging die Zahl der tödlichen
Arbeitsunfälle zurück: Sie sank um 8,5 Prozent auf jetzt 590. Diese Zahl ist
in den letzten Jahren kontinuierlich stark zurückgegangen, in den letzten fünf
Jahren insgesamt um fast 30 Prozent. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle
verringerte sich weniger deutlich: gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent auf
492.
Berufskrankheiten: Weniger Verdachtsanzeigen
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist seit Jahren
rückläufig und im Jahr 2005 auf 54.671 gesunken. Entschieden wurden im
vergangenen Jahr gut 65.000 Fälle, unter denen sich zwangsläufig auch
Verdachtsanzeigen der Vorjahre befanden. In 25.056 Fällen konnte der
BK-Verdacht bestätigt werden. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 38,4
Prozent, die damit gegenüber dem Vorjahr (38,0 Prozent) wiederum leicht
gestiegen ist.
Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 15.663 Fälle, davon
wurde in 5.181 Fällen eine Rente, Abfindung oder Sterbegeld gezahlt. In
weiteren 9.393 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung
festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor,
weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren -
zum Beispiel die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Es handelt sich dabei
überwiegend um Hauterkrankungen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen in
diesen Fällen die Heilbehandlung und beraten die Erkrankten über mögliche
Schutzmaßnahmen.
Die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit kann derzeit noch nicht
beziffert werden. Durch Qualitätskontrolle der BG-Statistiken ist aufgefallen,
dass ein Teil der Todesfälle durch Berufskrankheiten zwar in der
Kostenstatistik, nicht aber bei den Fallzahlen statistisch erfasst wurden.
Dieses rein statistische Problem wird derzeit behoben; unabhängig davon haben
alle Betroffenen bzw. ihre Hinterbliebenen die ihnen zustehenden Leistungen
vollständig erhalten.
Nach den vorliegenden Informationen wird die Zahl der Todesfälle infolge von
Berufskrankheiten schätzungsweise etwa 30 Prozent über der bisher
veröffentlichten Zahl für 2004 (1.975 Todesfälle) liegen. Wie bisher wird
deutlich werden, dass die meisten Todesfälle durch Asbest verursacht sind.
Vollständige Zahlen für 2005 werden voraussichtlich im Juni vorliegen.
Korrigierte Zahlen für die Jahre davor können dann im Herbst veröffentlicht
werden.
Hier
finden Sie ausführliche Tabellen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
>> http://www.hvbg.de/d/pages/presse/preme/pdf/wenunferpraevPdf.pdf
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Manipulierte Maschinen sind eine häufige Gefahr für Beschäftigte -
Maßnahmen gegen Manipulation entwickelt
(HVBG-Pressemitteilung, 23.02.2006)
Manipulierte Schutzeinrichtungen sind Arbeitsschutzexperten zufolge ein weit
verbreitetes Risiko für die Sicherheit der Beschäftigten in Deutschland. Das
ist das Ergebnis eines Reports zu Manipulationen an Maschinen, den der
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) jetzt
veröffentlicht hat. Nach Ansicht der rund 1.000 für den Report befragten
Experten sind mindestens 37 Prozent aller stationären Industriemaschinen
ständig oder vorübergehend betroffen. An diesen Maschinen werden
Schutzeinrichtungen absichtlich unwirksam gemacht – zum Beispiel um die Arbeit
zu erleichtern oder schneller zu erledigen.
„Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen kann zu schweren, mitunter
tödlichen Arbeitsunfällen führen“, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv.
HVBG-Hauptgeschäftsführer. Zwar weisen die Statistiken der
Berufsgenossenschaften Unfälle aufgrund von Manipulationen nicht direkt aus.
Aber: „Die Zahlen für die Jahre 1998 bis 2004 zeigen, dass sich mehr als
400.000 Unfälle an scheinbar fehlerfrei arbeitenden Maschinen ereigneten“,
sagt Eichendorf. Das sind 60 Prozent aller Unfälle an stationären
Industriemaschinen und waren daher ein Hinweis, Manipulationen an Maschinen
genauer zu untersuchen.
Zwischen September 2003 und Dezember 2005 haben berufsgenossenschaftliche
Forscher Informationen zur Häufigkeit von Manipulationen an Schutzeinrichtungen
in den Betrieben gesammelt, die Gründe analysiert und Lösungen für das
Problem erarbeitet: technische, organisatorische, psychologische und
ergonomische. Mehr als 200 aktuelle Manipulationsfälle wurden dabei im Detail
erfasst. Von den Ergebnissen zeigt sich Dr. Kai Lüken, verantwortlicher
Projektleiter im Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA),
beunruhigt: „Die große Mehrzahl der manipulierten Maschinen ist neueren
Baujahrs und trägt ein CE-Zeichen! Wir haben es hier also nicht mit veralteter
Technik zu tun.“ Besonders erschreckend sei zudem, dass der Maschinenlieferant
die Möglichkeiten zu manipulieren teilweise selbst aufzeige und sogar das
Manipulationswerkzeug, zum Beispiel Schlüssel, mitliefere.
Um die Situation zukünftig zu verbessern, liefern die Arbeitsschützer konkrete
Handlungsempfehlungen, wie Manipulation zu verhindern ist. „Manipulationen
vermeiden, heißt bei allen am Arbeitsprozess Beteiligten anzusetzen“, betont
Psychologe Lüken, „beim Maschinenbauer ebenso wie beim Entwickler von
Schutzkonzepten, beim Normensetzer und natürlich auch beim Maschinenbediener
und seinen Vorgesetzten.“ Die Präventionsvorschläge reichen von
Schulungsmaßnahmen, über entsprechende Normenänderungen bis hin zur Schaffung
eines Forums, in dem sich Konstrukteure, Anwender und Arbeitsschützer
austauschen können. Der Report enthält außerdem umfangreiche Informationen
zur Verantwortlichkeit und Haftung bei manipulierten Maschinen.
Den Report „Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen“ haben das
Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA), das
Berufsgenossenschaftliche Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) und die
Metallberufsgenossenschaften erarbeitet.
Er steht unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1933576 zum Download bereit.
.
Hautkrankheiten: Berufsgenossenschaften optimieren Früherkennung
(HVBG-Mitteilung, 14.02.2006) Beruflich
verursachte Hautkrankheiten sollen schneller erkannt und behandelt werden. Dies
ist das Ziel des jetzt überarbeiteten Hautarztverfahrens der
Berufsgenossenschaften. Kern der Neuerung ist ein völlig neu gestalteter
Hautarztbericht, den die Berufsgenossenschaften gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) erarbeitet haben.
"Damit bekommen wir schneller die nötigen Informationen und können
dementsprechend besser reagieren", erläutert Otto Blome, zuständiger
Referatsleiter Berufskrankheiten beim Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG). Im Mittelpunkt stehe dabei die Prävention und
Schulung am vorhandenen Arbeitsplatz, eine Umschulung oder gar Frühverrentung
sei erst das letzte Mittel.
Hautkrankheiten gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten, im Jahre 2004
wurden 14.700 Anzeigen auf Verdacht einer solchen Erkrankung bei den
Berufsgenossenschaften registriert, in knapp 8.500 Fällen konnte der Verdacht
bestätigt werden.
>> Für Hautärzte: Den neuen Hautarztbericht zum Download finden Sie im Internet unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1912318 (PDF-Datei 108 kB).
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Fallversuche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in
horizontaler Anordnung
(BGIA-Report
2/2006) Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte
einschließlich beweglicher Führung sowie Falldämpfer mit Verbindungsmitteln
sind Teilsysteme eines Auffangsystems der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
gegen Absturz. Sie schützen gegen tödliche Gefahren, aber die sichere Funktion
der PSA ist u. a. von deren "bestimmungsgemäßen Benutzung"
abhängig. Die Praxis zeigt jedoch, dass PSA gegen Absturz abweichend von den
Herstellerinformationen und damit auch abweichend von den sicherheitstechnischen
Anforderungen und Prüfungen benutzt wird. Häufig tragen die Rahmenbedingungen
auf Arbeitsstellen zu einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung bei. Dadurch
kann es im Falle eines Absturzes "beispielsweise über eine Dachkante"
zu hohen mechanischen Belastungen der Ausrüstung kommen. Die dann auftretenden
großen Fallstrecken und Beanspruchungen durch Kanten sind bislang
prüftechnisch nicht abgedeckt. Zur Überprüfung dieser Ausrüstungen wurden
169 Fallversuche an handelsüblicher PSA gegen Absturz in horizontaler Anordnung
an Kanten von Trapezblechprofil, Stahlträgern, Holzbalken und
Betonfertigträgern durchgeführt. In 30 % der Fälle kam es zum Bruch oder Riss
des Verbindungsmittels an der Kante. Legt man andere gültige Prüfkriterien,
wie eine maximale Bremskraft von 6 kN oder eine Auffangstrecke von 3 m zugrunde,
dann mussten 82 % der PSA als ungeeignet bewertet werden. Keine der untersuchten
PSA kann in der jetzigen Bauweise für eine horizontale Verwendung als geeignet
bezeichnet und empfohlen werden. Als Konsequenz wurden differenzierte
Prüfgrundsätze entwickelt und verabschiedet, mit denen der Nachweis der
Eignung geführt werden kann. In der Informationsbroschüre des Herstellers ist
die Verwendung der PSA in horizontaler Anordnung eindeutig zu beschreiben.
>> http://www.hvbg.de/d/bia/pub/rep/rep05/bgia0206.html • Webcode: 1902427
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Müntefering betont wirksamen Arbeitsschutz vor Rente mit 67
(VDBW, 16.02.2006) Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering
erläuterte in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Februar die Pläne
der Bundesregierung zur Rente mit 67. Dabei betonte er auch die Bedeutung von
Arbeitsschutz und Weiterbildung als flankierende Maßnahmen. Der Verband
Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) begrüßt diese Präzisierung im
Grundsatz, hält die Fokussierung dieses Ansatzes auf ältere Arbeitnehmer aber
für zu kurz gegriffen.
Im aktuellen Streit um die „Rente mit 67“ hat Minister Franz Müntefering am
9. Februar im Deutschen Bundestag die Pläne der Regierung weiter präzisiert.
Dabei betonte er, dass dies flankiert werden muss durch Arbeitsschutz und
Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer. Der Verband Deutscher Betriebs- und
Werksärzte (VDBW) sieht in dieser Äußerung eine positive Entwicklung in der
Haltung der Bundesregierung. Die deutschen Betriebsärzte kennen den
Gesundheitszustand der Beschäftigten in den verschiedenen Branchen sehr genau
und wissen, dass eine grob geschnitzte Einteilung der Rentner in Dachdecker und
Bauarbeiter einerseits und Verwaltungsangestellte und Versicherungskaufleute
andererseits den tatsächlichen Belastungen am Arbeitsplatz und den
individuellen gesundheitlichen Lebensläufen keineswegs gerecht wird. „Ein
Rentenalter von 67 Jahren ist in Betrieben mit gut funktionierender
Arbeitsmedizin sicher weitgehend möglich.“ sagt Dr. Mathias Dietrich,
Präsidiumsmitglied des VDBW und praktizierender Betriebsarzt in einem
mittelständischen Unternehmen. „Es setzt aber langfristige
Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung am Arbeitsplatz voraus. Auch die
Arbeitsbedingungen selbst sind noch längst nicht überall so, wie sie die
arbeitsmedizinische Wissenschaft als gesundheitsverträglich erkannt hat.“ Die
von Müntefering angesprochene Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger gesund
erhaltender Faktor, insbesondere in Hinblick auf die rasant zunehmenden
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und deren gesundheitliche Auswirkungen.
Der Berufsverband hält die phasenweise Angleichung der Arbeitsaufgaben an die
Leistungsfähigkeit für die bessere Alternative als der von Ministerpräsident
Oettinger geforderte Lohnverzicht. Zu kurz gegriffen ist nach Auffassung der
Arbeitsmediziner allerdings die Beschränkung Münteferings auf ältere
Arbeitnehmer als Zielgruppe. Langjährige betriebsärztliche Erfahrung zeigt,
dass wirksame Verbesserungen des Gesundheitszustandes im Alter einen sehr langen
Vorlauf brauchen. Kurzfristige Aktionen in den letzten 5 Jahren vor Rente
können kaum mehr etwas bewirken. Deshalb müssen betriebliche
Gesundheitsförderungsmaßnahmen bereits in jungen Jahren beginnen, wenn
Beschäftigte im höheren Alter den Belastungen ihrer Arbeit noch
uneingeschränkt standhalten sollen. Dort, wo in den Betrieben bereits vor 20
Jahren solche Programme systematisch eingeführt wurden, sieht man heute nur
sehr wenige gesundheitliche Einschränkungen bei Älteren.
Der Verband weist auf das Transferprojekt zum Demografischen Wandel „Werkzeuge
für eine demografieorientierte Personalpolitik“ hin. Dort wird festgestellt,
dass die Risiken einer sinkenden Leistungsfähigkeit im Alterungsprozess stark
davon beeinflusst werden, welche Alters- und Personengruppen vorher in
betriebliche Strategien zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer
Arbeitsfähigkeit eingebunden waren und welche ausgegrenzt waren. Darunter
fallen sowohl Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit (Weiterbildung,
Personalentwicklung, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung) als auch
Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsbereitschaft (Führungsstil, soziales
Klima, abwechslungsreiche und anregende Tätigkeit).
Der VDBW regt einen intensiven Dialog zwischen Betriebsärzten und
Sozialpolitik an, um die großen Möglichkeiten der Arbeitsmedizin bei der
Gesunderhaltung der Beschäftigten auch zur Unterstützung des kommenden
Rentenzieles zu nutzen.
>> Internet: http://www.vdbw.de
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Betriebsratswahlen 2006
(BMAS-Mitteilung, 28.02.2006) Im Turnus
von vier Jahren finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Vom 1. März bis
zum 31. Mai 2006 haben wieder Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
Möglichkeit, ihre Vertretungen in den Betrieben und Unternehmen zu wählen.
Mitwirkung und Mitbestimmung sichern den Beschäftigten Einfluss auf die
Entscheidungen im Betrieb, die sie unmittelbar betreffen.
>> http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/presse,did=121614.html
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LUK NRW - Schwerpunktthemen
Die Landesunfallkasse NRW stellt
monatlich auf ihrem
Internet-Auftritt ein Schwerpunktthemen vor. Hier die bisherigen
Themen:
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VMBG - Schwerpunktthemen
Weitere Informationen unter: http://www.vmbg.de/
• Zugang zu den Schwerpunktthemen: http://www.vmbg.de/Sites/schwerpunkte/index.htm
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BGFE - Schwerpunktthemen
Die Berufsgenossenschaft
Feinmechanik und Elektrotechnik stellt
monatlich auf ihrem
Internet-Auftritt ein Schwerpunktthemen vor.
Die bisherigen Themen stehen im BGFE-Archiv.
Hier die bisherigen Themen:
| Urteile (Arbeits- und Sozialrecht): |
Erfüllung des Urlaubsanspruchs – unwiderrufliche Befreiung von der
Arbeitspflicht (BAG-Pressemitteilung Nr.
17/06)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -;
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 19. November 2004 - 9 Sa
653/04 -
Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gemäß §
7 Abs. 1 BUrlG
durch Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Der einmal erteilte
Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Die Unwiderruflichkeit ist
Rechtsfolge der Urlaubserteilung. Hierauf muss der Arbeitgeber bei der
Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Behält er sich allerdings den
Widerruf des erteilten Urlaubs vor, so hat er keine zur Erfüllung des
Urlaubsanspruchs ausreichende Befreiungserklärung abgegeben.
Die Beklagte stellte den Kläger mit Kündigungsschreiben vom 28. Mai 2002
"unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses am 31. Juli 2002 von der Arbeitsleistung frei". Der
Kläger verlangte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung des
Urlaubs. Der Urlaub sei deswegen nicht während der Kündigungsfrist erfüllt
worden, weil die Beklagte ihn im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich
unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit habe.
Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Der
Urlaubsanspruch des Klägers war durch Erfüllung erloschen, §
362 Abs. 1 BGB. Denn
die Urlaubserteilung im Kündigungsschreiben vom 28. Mai 2002 erfolgte nicht
unter dem Vorbehalt des Widerrufs durch den Arbeitgeber.
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Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer
Arbeitsunfähigkeit (BAG-Pressemitteilung Nr.
16/06)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 -;
Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.Oktober 2004 - 4 Sa 491/04 -
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren
Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter
Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine
arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach §
626 BGB fristlos
beenden kann.
Der Kläger war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer
Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Am 27. Dezember 2003 fuhr er in einen
bis zum 3. Januar 2004 geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Den Beklagten
informierte er hiervon nicht. Während eines Skikurses stürzte der Kläger und
brach sich das Schien- und Wadenbein, was zu einer erheblichen Verlängerung der
Arbeitsunfähigkeit führte. Daraufhin kündigte der Beklagte das
Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Kläger hat sich mit seiner
Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewandt und ua. geltend gemacht, er
habe nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten während der
Arbeitsunfähigkeit verstoßen. Insbesondere hätten ihm die behandelnden Ärzte
das Skifahren nicht verboten.
Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Auf die Berufung
des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der Kläger hat seine Pflicht zu
einem gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt. Er durfte während
seiner Erkrankung, die nach seinen eigenen Ausführungen ua. mit erheblichen
Konzentrationsschwächen verbunden war, keine sportlichen Freizeitaktivitäten
ausüben, die - wie das alpine Skilaufen - an die Konzentration und die
allgemeine Fitness nicht unerhebliche Anforderungen stellen. Außerdem hat er
die gesteigerte Pflicht zur Förderung des Vertragszwecks verletzt. Als
Gutachter des MDK gehört es vor allem zu seinen Aufgaben, das Fehlverhalten von
versicherten Arbeitnehmern im Hinblick auf das bescheinigte Krankheitsbild und
damit die Berechtigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen.
Dementsprechend hat er alles zu unterlassen, was die Neutralität und
Glaubwürdigkeit des MDK und seiner Gutachten bei den Auftraggebern in Frage
stellen könnte. Durch seine Aktivitäten während der attestierten
Arbeitsunfähigkeit hat der Kläger aber gerade ein solches, dem Vertragszweck
grob widersprechendes Verhalten an den Tag gelegt. Diese Pflichtverletzungen
berechtigen den Arbeitgeber auch ohne Abmahnung zu einer fristlosen Beendigung
des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund (§
626 BGB).
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| Messe- und Tagungstermine: |
| Messe- und Tagungstermine: | |||
| Mittwoch, 12. April 2006 von 09:30 bis 16:00 Uhr |
14. Thüringer Arbeitsschutztag | Jena
(Friedrich-Schiller- Universität Jena) |
Thüringer Ministerium
für Soziales, Familie und Gesundheit - Referat 56, Technischer
Arbeitsschutz - Erfurt Herrn Helbig • Tel: 0361 / 37 98 233 • Fax 0361 / 37 98 850 E-Mail: HelbigD@tmsfg.thueringen.de |
| Mittwoch bis Freitag, 3. Mai - 5. Mai 2006 |
PREVENTA
2006 4. Arbeitsschutz-Messe |
Dornbirn (Österreich) | PREVENTA
2006 Dornbirn/Österreich |
| Mittwoch bis
Freitag, 27. - 29. Sept. 2006 |
Arbeitsschutz
aktuell 2006
Ausstellerinformationen sind ab August 2005 erhältlich! |
Karlsruhe | HINTE GmbH Griesbachstraße 10 D-76185 Karlsruhe Projektleitung: Achim Erndwein Fon ++49 (0)721 / 93133-720 • Email: aerndwein@hinte-messe.de |
| Lehrgänge und Seminare: | |||
| . | . | Veranstaltungsort | Veranstalter |
| 24.03.2006 | GGVS 1
Gefahrguttransport im Bauunternehmen – Infoseminar zur Anwendung der
Kleinmengenregelung 150,00 EURO zzgl. 16 % Mehrwertsteuer! |
Thüringen in Weimar |
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU
-Akademie 99423 Weimar www.simebu.de |
| 27.03.2006 - 31.03.2006 | Sifa 2006-I - Fachkraft für
Arbeitssicherheit http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp |
Sachsen Anhalt | BLUME GmbH 39104 Magdeburg www.sidiblume.de |
| 27.04.2006 - 28.04.2006 | Brandschutzbeauftragter Online Lehrgang mit Präsenzphase http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp |
Nordrhein- Westfalen | IB Gerhard Hansmeier 32760 Detmold www.ib-hansmeier.de |
| 02.05.2006 – 03.05.2006 | AZ 2 Asbestzement TRGS 519
Anl. 4 AZ – Sachkundelehrgang 310,00 EURO Die Sachkunde – Lehrgänge nach TRGS 519 - Asbest sind Mehrwertsteuerfrei nach § 4 Nr. 21b UStG. |
Thüringen in Weimar |
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU
-Akademie 99423 Weimar www.simebu.de |
| 18.05.2006 - 19.05.2006 | SiGeKo (Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator) Online Lehrgang mit Präsenzphase http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp |
Sachsen Anhalt | BLUME GmbH 39104 Magdeburg www.sidiblume.de |
| 07.06.2006 - 08.06.2006 | SiGeKo (Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator) Online Lehrgang mit Präsenzphase http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp |
Nordrhein Westfalen | IB Gerhard Hansmeier 32760 Detmold www.ib-hansmeier.de |
| 20.06.2006 – 22.06.2006 | AS 1
Aufbaulehrgang schwach gebundene Asbestprodukte TRGS 519 Anl. 3 AS –Sachkundelehrgang 670,00 EURO Die Sachkunde – Lehrgänge nach TRGS 519 - Asbest sind Mehrwertsteuerfrei nach § 4 Nr. 21b UStG. |
Thüringen in Weimar |
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU
-Akademie 99423 Weimar www.simebu.de |
Wir als Veranstalter von
Seminaren.
Termine der Arbeitsschutzakademie: http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp
Fachinformationssystem - BLUME - 60.000 Seiten - Vorschriften, Regelwerke und Normen
Aktualisierung 02/2006
Stand:
14. Juli 2006.
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2006 Nr.42, BGBl.2006 I Nr.9 und
BArbBl. 02/2006 - EU-Amtsblätter 2006 L61 & C52
| ABl. EG | .................... | EU-Regelungen 2005 / 2006 |
| 2005/90/EG | Richtlinie 2005/90/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 zur 29. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend — k/e/f — eingestufte Stoffe) (ABl 2006 L 33 S.28 vom 4. Februar 2006) | |
| 2006/15/EG | Richtlinie 2006/15/EG der Kommission vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (ABl 2006 L38 S.36 vom 9. Februar 2006) | |
| 2006/16/EG | Richtlinie 2006/16/EG der Kommission vom 7. Februar 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Oxamyl (ABl 2006 L 36 S.37 vom 8. Februar 2006) | |
| 2006/19/EG | Richtlinie 2006/19/EG der Kommission vom 14. Februar 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs 1-Methylcyclopropen (ABl 2006 L 44 S.15 vom 15. Februar 2006) | |
| 2006/C28/23 | Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (KOM(2005) 370 endg. — 2005/0149 (COD)) (ABl. 2006 C28 104 C 28 S.104 vom 3. Februar 2006) | |
| . | . | . |
| BGBl. | . | Neuerscheinung / Neufassungen |
| . | . | . |
| . | Änderungen | |
| (StVZO) | Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (BGBl 2006 I Nr. 6 S.287 vom 1. Februar 2006) | |
| Verz. | (1. GPSGV) | Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen — 1. GPSGV — (BAnz. 2006 Nr. 37 S. 1162 vom 22. Februar 2006) |
| Bek. | (GPSG) | Bekanntmachung der zugelassenen Überwachungsstellen nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) — hier: Prüfstellen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen nach § 17 Abs. 5 Satz 3 GPSG —. (BAnz. 2006 Nr.21 S. 639 vom 10. Januar 2006) |
| . | . | |
| BArbBl. 02/2006 | . | Neuerscheinung / Neufassungen |
| Neufassung | TRGS 612 | Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (BArbBl. 2/2006 S.60) |
| . | . | |
| Arbeitsschutz | Änderungen | |
| Verz. | (1. GPSGV) | Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen — 1. GPSGV — (BAnz. 2006 Nr. 37 S. 1162 vom 22. Februar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.67) |
| Verz. | (7. GPSGV) | Normen gemäß Gasverbrauchseinrichtungsverordnung — 7. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 501 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.136) |
| Verz. | (8. GPSGV) | Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen — 8. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 503 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.145) |
| Verz. | (11.GPSGV) | 3. Nachtrag zum Verzeichnis harmonisierter Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche (Explosionsschutzverordnung) — 11. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 503 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.135) |
| . | . | |
| Neuaufnahmen | ||
| BG-Schriften | BGVR - Stand: I/2006 | |
| BGR 128 | Kontaminierte
Bereiche ( |
|
| . | . | |
| DIN-Normen | DIN-Normen (Neuausgaben 02/2006) | |
.
Stand: 14. Juli 2006. Neue DIN-Normen
|
DIN V 45696-1 DIN V 45696-2 DIN 58610 DIN EN 692 DIN EN 12863 . ISO/DIS 3691-5 . VDE 0100-703 2006-02 VDE 0100-708 2006-02 VDE 0100-754 2006-02 VDE 0105-115 2006-02 VDE 0411-2-040 2006-02 . VDI 3525 VDI 4070 Blatt 1 VDI 6028 Blatt 4.1 |
| Und nun zur Entspannung der Witz des Monats. |
Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Impressum: http://www.sidi.de/index.php/230/0
• BLUME GmbH • Jahnring 47 D- 39104 Magdeburg • www.sidiblume.de