Der naechste Newsletter erscheint in der zweiten April-Woche 2006. http://www.sidiblume.de/newsletter/sa.htm 

Sicher Arbeiten     März  2006 _ BLUME .   Arbeitsschutz - Newsletter

Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

herausgegeben seit Januar 1999
Herausgeber: H.-Christian Blume

Redaktion: Sven Ritterbusch und Matthias Glawe  
Co-Redaktion: Christin Buergermeister, Matthias Hucke. 

Homepage: www.sidiblume.dewww.sidi.de
Impressum • Kontakt:

Sehr geehrte Fachkolleginnen und -kollegen,

mit dieser Ausgabe unseres Newsletters setzen wir unsere online Arbeit fort. Sie erhalten monatlich Praxisinformationen verschiedenster Art, in unserem Hause gesammelt, erarbeitet oder zur Nutzung aufbereitet. Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
(Anmeldung) Für die Übermittlung benötigen wir lediglich Ihre e-mail Adresse. Bitte geben Sie die Möglichkeit des Bezugs auch an Fachkollegen weiter oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. - .     Jahresverzeichnis: SicherArbeiten 

Gern nehmen wir auch Ihre redaktionellen Beiträge zur Veröffentlichung entgegen. 

Hannes-Christian Blume


Inhaltsverzeichnis:

TOP-Thema:
    - 12,79 Mrd. EUR - Aufwendungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2003

1. Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung
    - Arbeitsschutzakademie - Jetzt die letzten Plätze sichern!

    - Internationaler Tag gegen Lärm am 25. April 2006

2. Neue europäische Richtlinien
    - RICHTLINIE 2006/15/EG
    - Stellungnahme zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG

2a. Sonstiges aus der EU-Kommission
    - EU-Ausschreibung: Ausarbeitung eines Leitfadens zur sicheren Asbestsanierung

3. Neue Staatliche Vorschriften
    - Neue Regeln auf den BAuA-Internetseiten veröffentlicht
    - Neue Schilder machen Tunnel sicherer: Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrsordnung zu 

4. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse: 
    - Entwicklung BG-Vorschriften- und Regeln
    - Welche Bedeutung hat die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ BGV B3 zukünftig?

5. Sonstiges
    - EDFORSA - Arbeitsschutz ohne nationale Barrieren erlernen

5.1 Arbeitsschutzmanagement 
    - Ganzheitlicher Arbeitsschutz zahlt sich aus - Freistaat setzt OHRIS-Projekt fort
    - Arbeitsschutzmanagement im Handel: Pilotprojekt REWE

5.2 Arbeitsstätten 
    - Ergonomische Gestaltung von Bedientheken in ausgewählten Arbeitsbereichen
    - Rutschsicherheit von Fußböden beurteilen: Bessere Bodenhaftung beugt Sturzunfällen vor
    - Klima am Arbeitsplatz

5.3 Betriebliche Gesundheitsförderung 
    - "Aufbruch Pflege" - Moderne Prävention für Altenpflegekräfte

5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen 
    - BAuA-Broschüre: Bauleitung ohne Stress
    - Untersuchung zur Wirksamkeit der Baustellenverordnung
    - Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz aktuell - Heft 11 (AH BoGwS) ist im Februar erschienen.

5.5 Gefährdungsbeurteilung 
    - Informationen für die Praxis
    - Belastungsscreening in ambulanten Pflege
    - Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen: Komplexer Fragebogen erprobt und verbessert

5.6 Anlagen- und Betriebssicherheit
    - Gesamtheit von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
    - BAuA-Broschüre zum Schutz vor Laserstrahlung - Damit nichts ins Auge geht...

5.7 Gefahrstoffe 
    - Künftig weniger Schadstoffe in Reifen und Farben

5.8 Biologische Arbeitsstoffe
    - Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch Vogelgrippe
    - Vogelgrippe: BG-Experten geben Tipps zum Arbeitsschutz

5.9 Gefahrgut 
    - Umsetzung der GHS Kriterien im Gefahrgutrecht

5.10 Aktuelles Unfallgeschehen 
    - Zwei Tote auf Großbaustelle
    - Schlosser beim Verladen eingeklemmt
    - Kranführer von Turmdrehkran abgestürzt
    - Arbeitsunfall an einer Kapp- und Gehrungssäge: Sicherheitsvorrichtung entfernt
    - Dachdecker sechs Meter abgestürzt

5.11 Sonstiges 
    - Neue Richtlinien im Rahmen der Erste-Hilfe -Standards
    - Weniger Arbeitsunfälle - Erfolgreiche Prävention; Berufsgenossenschaften legen Zahlen für 2005 vor
    - Manipulierte Maschinen sind eine häufige Gefahr für Beschäftigte - Maßnahmen gegen Manipulation entwickelt
    - Hautkrankheiten: Berufsgenossenschaften optimieren Früherkennung
    - Fallversuche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in horizontaler Anordnung
    - Müntefering betont wirksamen Arbeitsschutz vor Rente mit 67
    - Betriebsratswahlen 2006

5.12 Schwerpunktthemen (Themen des Monats):
    - LUK NRW: Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Motorsägen
    - BGFE: Arbeiten auf Dächern

6. Urteile (Arbeits- und Sozialrecht)
    - Erfüllung des Urlaubsanspruchs – unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht
    - Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit

7. Messe- und Tagungstermine

7a. Lehrgänge und Seminare

8. Fachinformationssystem - BLUME - 
    - Änderungen im Recht
    - Neue Normen 


Top-Thema:

12,79 Mrd. EUR - Aufwendungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2003
(BAuA-Presemitteilung - updated 25.02.05, http://www.baua.de/info/statistik/stat_2003/kost03.htm) Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin seit 1994, erstmals für das Jahr 1993, durchgeführt. Die Schätzung gibt volkswirtschaftlich gesehen ein Präventionspotential und mögliches Nutzenpotential an. Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 13,7 Tagen je Arbeitnehmer ergeben sich im Jahr 2003 insgesamt 467,79 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.
Die Schätzung basiert im Jahr 2003 auf Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund 31,49 Millionen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 42,55 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 66,39 Milliarden Euro.
Aufstellungen nach Wirtschaftszweigen und Diagnosehauptgruppen (nach ICD 10) sowie weitergehende Erläuterungen: "Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2003" (pdf-Datei, 92 kByte)

Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003

Ansprechpartner
Gruppe "Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutzberichterstattung"
Frank Brenscheidt, Tel.: (02 31) 90 71 - 22 34, E-mail: brenscheidt.frank@baua.bund.de
Dipl.-Stat. Anke Siefer, Tel.: (02 31) 90 71 - 22 42, E-mail: siefer.anke@baua.bund.de

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Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung:  

Direktzugang: Arbeitsschutz Akademie Blume Arbeitsschutzakademie 
Jetzt die letzten Plätze sichern!
Am 27.03.2006 beginnt der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit in der Arbeitsschutzakademie. 
In jedem Kurs können 10-15 Teilnehmer aufgenommen werden. Bewerbungen sind noch möglich bis zum 20. März 2006. Die Anmeldung und weitere Informationen zum Lehrgang sind erhältlich unter www.arbeitsschutzakademie.de.

Unser Tipp: Wenn Sie sich jetzt noch anmelden, können Sie schon ab September 2006 als Sicherheitsfachkraft tätig werden!

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Internationaler Tag gegen Lärm am  25. April 2006 
(www.tag-gegen-laerm.de) Am 25. April 2006 findet zum neunten Mal bundesweit der Tag gegen Lärm statt; international bereits zum elften Mal.
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) organisiert seit 1998 den Tag gegen Lärm in Deutschland durch den Arbeitskreis "Öffentlichkeitsarbeit für gehörgerechte Geräuschbeurteilung" im Fachausschuss Hörakustik der DEGA im Verbund mit dem International Noise Awareness Day.
15 Sekunden Ruhe um 14.15 Uhr dieses Motto geht am International Noise Awareness Day um die Welt und verbindet die Aktionen.

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Neue europäische Richtlinien: 

RICHTLINIE 2006/15/EG zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG
(srb, 03/2006) Gemäß Richtlinie 98/24/EG schlägt die Kommission europäische Ziele in Form von auf Gemeinschaftsebene festzulegenden Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe vor.
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG insgesamt 33 Stoffe bewertet, die im Anhang zur vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG aufgeführt sind. 
17 dieser 33 Stoffe standen bereits im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG der Kommission. Die Liste im Anhang zur vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG umfasst auch 16 weitere Stoffe, für die der SCOEL aufgrund der Bewertung der neuesten wissenschaftlichen Daten über die gesundheitlichen Auswirkungen einer berufsbedingten Exposition und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Messmethoden gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte empfohlen hat.
Einer dieser 16 Stoffe, Monochlorbenzol, war im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG enthalten. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines neuen Arbeitsplatz-Richtgrenzwerts empfohlen. Daher wurde dieser im Anhang zur vorliegenden Richtlinie 2006/15/EG erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.
Für bestimmte Stoffe wurden außerdem Kurzzeitexpositionsgrenzwerte festgelegt, um die Wirkungen kurzzeitiger Expositionen zu berücksichtigen.

>> http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_038/l_03820060209de00360039.pdf 

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2006/C28/23: Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen“
Die Richtlinie 2000/14/EG ist eine Orientierungen für eine Reihe von Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Lärmemissionen der wichtigsten Lärmquellen — dies sind insbesondere Straßen- und Schienenfahrzeuge sowie Infrastruktureinrichtungen, Luftfahrzeuge, Geräte, die für die Verwendung im Freien vorgesehen sind, Ausrüstung für die Industrie sowie ortsbewegliche Maschinen — und bildet eine Grundlage für die Entwicklung zusätzlicher kurz-, mittel- und langfristig angelegter Maßnahmen.
Außerdem musste ein Kohärenz mit den Programmen, Maßnahmen und Zielen der EU in Sachen Umwelt-/Gesundheits-/Lärmschutz hergestellt werden.

>> http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/c_028/c_02820060203de01040106.pdf 

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Sonstiges von der EU-Kommission:

EU-Ausschreibung: Ausarbeitung eines Leitfadens zur sicheren Asbestsanierung 
(Europa-Online, 03/2006) Das Ziel der Ausschreibung besteht im Abschluss eines Vertrags über die Ausarbeitung eines Leitfadens, der die Asbestsanierung und die Sicherheit am Arbeitsplatz bei Abbruch-, Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Gebäuden, Erzeugnissen und Anlagen behandelt. Dieser Leitfaden soll: — die Arbeitgeber unterstützen, die Arbeitnehmer für die oben genannten Tätigkeiten einsetzen; — den Sicherheitsexperten und Arbeitsmedizinern bei der Überwachung dieser Arbeitsplätze behilflich sein; — die Arbeitnehmer und ihre Vertreter über die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Risiken informieren; — und die Kontrollbehörden bei der Überwachung dieser Arbeitsplätze unterstützen. Der Leitfaden soll außerdem als Informations- und Ausbildungsinstrument bei der Europäischen Kampagne zum Schutz vor Asbest eingesetzt werden, die im Jahr 2006 auf Betreiben des Ausschusses hoher Arbeitsaufsichtsbeamten (SLIC) in den 25 Mitgliedstaaten zeitgleich organisiert wird. Der Leitfaden ist als „Leitfaden bewährter und beispielhafter Praktiken“ gedacht. Er soll die Erfahrung berücksichtigen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der mit Asbestexposition verbundenen Arbeiten erworben wurde. 
Nähere Infos gibt es bei der Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Herrn Bernhard Jansen (E-Mail: jean-marie.DE-CONINCK@cec.eu.int)

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Neue Staatliche Vorschriften:

Neue Regeln auf den BAuA-Internetseiten veröffentlicht

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Neue Schilder machen Tunnel sicherer: Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrsordnung zu
(BMVBS-Pressemitteilung Nr.: 078/2006, 13.03.2006) Der Bundesrat hat einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zugestimmt. 
"Nach den tragischen Unglücken in einigen Alpentunneln in den vergangenen Jahren ist auf internationaler und nationaler Ebene entschlossen gehandelt worden. Mit den geplanten neuen Verkehrszeichen, denen der Bundesrat zugestimmt hat, haben wir endlich eine einheitliche Beschilderung. Dies wird zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Tunnelnutzer beitragen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee dazu in Berlin.
"Im April führen wir neue Zeichen für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten ein. Autofahrer müssen dann im Tunnel das Abblendlicht einschalten. An beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden. Das gefährliche Wenden in Tunneln wird mit 40 Euro und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister bestraft. Die neuen Vorschriften gelten ab April", so Tiefensee.
Und so sehen die neuen Straßenschilder aus:

Zeichen 327 (Tunnel)

Zeichen 327 (Tunnel)  

 Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)

Zeichen 328 (Nothalte- und Pannenbucht)

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Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse:  

Entwicklung BG-Vorschriften- und Regeln
(HVBG-Mitteilung - Webcode: 1489760, 03/2006) Die BG-Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) ist die Präventions­einrichtung des HVBG, die die gemeinsamen Aufgaben der Berufsgenossen­schaften auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch Steuerung und Koordination fördert.

BGR A3  Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (pdf_kl 301 kB) - Januar 2006 - HVBG
BGR B11  Elektromagnetische Felder () - Januar 2006 - HVBG
BGR 111  Arbeiten in Küchenbetrieben (pdf_kl 560 kB) - Januar 2006 - HVBG
BGR 128  Kontaminierte Bereiche () 02.2006 - HVBG 
BGR 143  Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (pdf_kl 548 kB) - Januar 2006 - HVBG
BGR 220  Schweißrauche (pdf_kl 304 kB) - Januar 2006 - HVBG
BGR 230  Maschinelle Hohlglasherstellung () - Januar 2006 - HVBG
BGR 231  Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole (pdf_kl 267 kB) - Januar 2006 - HVBG
BGR 236  Rohrleitungsbauarbeiten () 01.2006 - HVBG 
BGR 500  Betreiben von Arbeitsmitteln () - Januar 2006 - HVBG
BGI 527  Sicherheit durch Unterweisung () 2006 - VMBG 
BGI 650  Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung () 01.2006 - BG 31 
BGI 5024   Gehörschutz-Informationen () - Januar 2006 - HVBG
BGI 5050  Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros () 01.2006 - BG 31 

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Welche Bedeutung hat die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ BGV B3 zukünftig?
(Auszug aus LASi-Mitteilung, 15.03.2006) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung mitgeteilt, dass seit dem 15. Februar 2006 die EG-Lärmrichtlinie für den Bereich der öffentlichen Arbeitgeber unmittelbare Wirkung und für die anderen Arbeitgeber mittelbare Wirkung hat und die Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ ihre Verbindlichkeit verliert, soweit sie im Widerspruch zu den Inhalten der EG-Richtlinie 2003/10/EG steht.
Insbesondere trifft das z. B. auf die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte, die Vorgaben zu Schutzmaßnahmen und die Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu. Letztere werden Eingang in den 5. Abschnitt der UVV "Grundsätze der Prävention" BGV A1 und in die BG-Regel "Grundsätze der Prävention" BGR A1 finden. Mit Inkrafttreten der zu erwartenden Umsetzungsverordnung zur Lärmrichtlinie ist die UVV „Lärm“ außer Kraft zu setzen.

siehe Information "EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG erlangte am 15. Februar 2006 unmittelbare Wirkung in der öffentlichen Verwaltung" von Dr. Detlev Mohr / Dr. Rainulf Pippig, Landesamt für Arbeitsschutz Potsdam, veröffentlicht Potsdam, den 10. März 2006
>> http://lasi.osha.de/docs/Wirksamwerden_RL_Laerm.pdf 

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Themen:

EDFORSA - Arbeitsschutz ohne nationale Barrieren erlernen
(BGAG-Mitteilung, 03/2006) Unter dem Titel EDFORSA (EDucation FOR SAfety - http://edforsa.cnbg.de/) entwickelten internationale Experten in zwei Jahren gemeinsam ein umfangreiches europäisches Arbeitsschutzkompendium zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für einen breiten Interessentenkreis. Dieses Kompendium liegt jetzt in elektronischer Form vor.
Zum einen möchte EDFORSA Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützen, die über nationale Grenzen hinweg tätig sind. Es bietet mit seiner Festlegung auf europäische Richtlinien und Regeln eine Orientierung im internationalen Arbeitsschutz. Zum anderen ist EDFORSA auf Breitenausbildung angelegt. Angesprochen sind vor allem Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Öffentlichkeit, z.B. Schulen und Verwaltungen.

>> Pressemitteilung: http://www.hvbg.de/d/bgag/forsch/edforsa/ 
>> Internet-Anwendung: http://edforsa.cnbg.de/ 

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Arbeitsschutzmanagement

Ganzheitlicher Arbeitsschutz zahlt sich aus - Freistaat setzt OHRIS-Projekt fort
(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz-Pressemitteilung, 12.03.2006) Die Einführung systematischer Arbeitsschutzkonzepte soll weiter forciert werden; kleine und mittlere Unternehmen erhalten hierfür auch dieses Jahr weiter 5.000 Euro Zuschuss und kostenlose Beratung durch die Gewerbeaufsichtsämter. Dies betonte Gesundheitsminister Werner Schnappauf in München: "Gesundheit und mehr Sicherheit für Beschäftigte, Kostenersparnis und weniger bürokratische Kontrolle für Betriebe - das sind die Vorteile des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS." Schnappauf möchte vor allem noch mehr Mittelständler anregen, OHRIS in ihre bestehenden Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme zu integrieren: "Arbeitsschutz ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Einen Arbeitsunfall vermeiden heißt hohe Zusatzkosten sparen. Deshalb vertrauen bereits 140 Unternehmen auf OHRIS." Vom großen Automobilhersteller bis zum kleinen Handwerksbetrieb findet dieser professionelle Arbeitsschutz seinen Einsatz. 
In Deutschland führten 440 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage - jeder fünfte wegen arbeitsbedingter Erkrankungen - im Jahr 2004 zu einem Produktionsausfall von etwa 40 Milliarden Euro. Mit OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) kann derartigen Störungen im Betrieb vorgebeugt und aktiv Gesundheitsförderung betrieben werden. Das ganzheitliche Konzept umfasst neben dem Arbeitsschutzmanagementsystem selbst Handlungsanleitungen und weitere Hilfsmittel zur Einführung und Anwendung. Gefördert werden Unternehmen mit 10 bis 150 Beschäftigten. Zudem erhalten sie kostenlose Beratung und Hilfe durch die Gewerbeaufsicht. 
Weitere Informationen zu diesem wie auch zu allen weiteren Projekten der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. erhalten Sie im Internet unter http://www.gesundheit.bayern.de oder durch die Gewerbeaufsicht bei den Bezirksregierungen.

>> Weitere Informationen: http://www.arbeitsschutz.bayern.de 
>> Pressefotos allgemein zum Download (72 dpi, 300 dpi) 

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Arbeitsschutzmanagement im Handel: Pilotprojekt REWE
(BAuA-Mitteilung, 16.03.2006) Ziel des Vorhabens war es, die Anwendbarkeit des nationalen Leitfadens für AMS in einem Handelsunternehmen zu prüfen. Im Rahmen einer nationalen Politik zur Anwendung des ILO für AMS ist es erforderlich, angepasste Leitfäden für unterschiedliche Branchen zu entwickeln. Der Handelssektor umfasst in Deutschland etwa 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Mehr als 5 Mio. Beschäftigte sind in den etwa 610.000 Handelsunternehmen tätig. Der bedeutendste Bereich des Einzelhandels wird in 82 Wirtschaftszweige untergliedert und beschäftigt 2,8 Mio. Personen in 400.000 Unternehmen. Bei den meisten Unternehmen handelt es sich um kleine oder mittlere Unternehmen. Neun von zehn Unternehmen beschäftigen weniger als zehn Personen, die Eigentümer und ihre Familienangehörigen eingeschlossen. Zwei Drittel der Beschäftigten sind weiblich und arbeiten oft in Teilzeitarbeitsverhältnissen.
... AMS-Leitfäden im Einzelhandel sollten sich auf die Handelsketten konzentrieren, die den Wirtschaftsbereich dominieren. Entscheidungen auf zentraler, regionaler und Verkaufsstellen-Ebene sind dabei zu beachten. Wegen des starken Wettbewerbs sollten AMS-Leitfäden eng verbunden werden mit dem Qualitätsmanagement und insbesondere der Lebensmittelsicherheit. Eine Evaluation mit dem "Management-Instrument zur Bewertung der Qualität des Arbeitsschutzes im Unternehmen" zeigte gute Ergebnisse für die REWE-Gruppe. In der Anwendung der fünf Elemente des nationalen AMS-Leitfadens auf das REWE Managementsystem wurde jedoch deutlich, dass erhebliche Verbesserungen notwendig sind. Es wird vorgeschlagen, den Verbesserungsprozess auf der Basis der Prinzipien für lernende Organisationen zu fördern um auf diesem Weg eine "Healthy Company" zu erreichen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten unter Nutzung der Erfahrungen der Berufsgenossenschaften angesprochen werden. Darüber hinaus sollten genossenschaftlich strukturierte Handelsgruppen wie REWE oder EDEKA AMS-Elemente den angeschlossenen etwa 7.400 unabhängigen Einzelhändlern im Rahmen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung nahe bringen. Auf diese Weise können beträchtliche Verbesserungen für Sicherheit und Gesundheit bei KMU im Einzelhandel erreicht werden.

J. Larisch, W. Ritter, A. Saßmannshausen, K.-H. Lang, R. Pieper, W. Hien:
Arbeitsschutzmanagement im Handel: Pilotprojekt REWE
1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsanwendungsbericht, Fa 60),
ISBN: 3-86509-395-7, 162 Seiten, Preis: 17,00 EUR, Projektnummer: F 2088, Papier

>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsanwendungsberichte/Fa60.html__nnn=true 

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Arbeitsstätten 

Ergonomische Gestaltung von Bedientheken in ausgewählten Arbeitsbereichen
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006) Bedienarbeitsplätze und Bedientheken sind in verschiedenen Formen im Einzelhandel zu finden. Ihre Konstruktion wird in der Hauptsache durch Lagerungsanforderungen und Präsentationsart der unterschiedlichsten Waren bestimmt. Die Zugänglichkeit der einzelnen Thekenbereiche, wie Ablagen und Auslagen, hat großen Einfluss auf Bewegungsabläufe des Bedienpersonals. Beugewinkel und das Auftreten belastender Körperhaltungen sind Folge unergonomischer Konstruktionen, die nicht auf die Bedürfnisse des Personals abgestimmt sind.
In Kooperation mit einem Bäckerei- und einem Fleischereibetrieb werden vier Thekentypen in fünf unterschiedlichen Arbeitsumgebungen untersucht. Im Rahmen einer ergonomischen Evaluation werden mittels unterschiedlichster Methoden sowohl Körperhaltungs- als auch Arbeitsplatzanalysen vorgenommen. Sie liefern detaillierte Informationen zu Bewegungsabläufen in Theorie und Praxis.
Zur Verbesserung einzelner Thekentypen sowie zur Optimierung der Arbeitsplatzgestaltung werden Vorschläge erarbeitet, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Bedientheken verbessern und zum Wohlbefinden der Mitarbeiter beitragen sollen.

T. Bleyer, U. Hold, H. W. Müller-Arnecke, A. Windel: Ergonomische Gestaltung von Bedientheken in ausgewählten Arbeitsbereichen - 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1057), ISBN: 3-86509-392-2, 156 Seiten, Preis: 16,00 EUR, Projektnummer: F 1866, Papier
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1057.html__nnn=true 

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Rutschsicherheit von Fußböden beurteilen: Bessere Bodenhaftung beugt Sturzunfällen vor
(BAuA-Pressemitteilung 08/06 vom 06.03.2006 - Erstveröffentlichung: 23.12.2005) Dumm gelaufen? Knapp ein Viertel aller meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle sind Stürze durch Ausrutschen, Stolpern und Umknicken. Der Unfallschwerpunkt Nummer 1 beschäftigt deshalb die Fachkräfte für Arbeitssicherheit aller Branchen. Verhaltensfehler wie mangelnde Aufmerksamkeit oder Ungeschick spielen bei Stürzen immer eine Rolle. Deshalb setzt die Prävention von Sturzunfällen in erster Linie bei Verhaltensänderungen an. Unterweisung und Aufklärung sind die häufigst genutzten Waffen gegen das Straucheln im Betrieb. Dabei geraten technische Möglichkeiten leicht ins Hintertreffen. Doch gerade Faktoren wie Beschaffenheit und Zustand von Fußböden, ihre Reinigung und Pflege oder das Schuhwerk haben ein unterschätztes Potenzial hinsichtlich der Prävention von Sturzunfällen. Die Sonderschrift S 84 "Beurteilung der Rutschsicherheit von Fußböden" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst technische und verhaltensbezogene Maßnahmen zur Verhütung von Sturzunfällen in einem ganzheitlichen Ansatz zusammen.
In den letzten Jahren untersuchte die BAuA in einer Reihe von Forschungsprojekten, wie sich die Rutschhemmung auf Fußböden und Treppen messen und beurteilen lässt. Die Sonderschrift fasst die wesentlichen Ergebnisse und Erfahrungen zusammen und gibt einen Überblick über bestehende Vorschriften und Regeln.
Rund die Hälfte der Sturzunfälle ereignen sich auf trockenen Böden, nicht selten bei eingetragener Nässe auf dem Boden oder an den Schuhen. Insbesondere diese vom Anschein her nicht wahrnehmbaren Rutschgefährdungen können oftmals nur durch Messung der Rutschhemmung festgestellt werden. Um die Rutschsicherheit zu beurteilen, kommt es allerdings nicht nur auf die Eigenschaften des Bodenbelags an. Eine ganzheitliche Betrachtung bezieht die Faktoren "Zwischenmedien" wie Wasser oder Pflegemittel, das Schuhwerk sowie das menschliche Gehverhalten ein. Aus dieser ganzheitlichen Sicht wurde ein komplexes Verfahren zur messtechnischen Bestimmung der Rutschsicherheit von Böden modelliert. Dafür wurden die Materialkenngrößen, Gleitgeschwindigkeit, Flächenpressung und Gleitmittel realitätsnah zueinander ins Verhältnis gesetzt. Die daraus abgeleiteten mobilen, ortsunabhängigen Prüfverfahren unterscheiden sich vor allem in der Gleitgeschwindigkeit voneinander.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde ein praktikables Messgerät entwickelt, das als Abrollgleiter eine Beurteilung der Rutschsicherheit auf Fußböden mit unterschiedlichen Gleitgeschwindigkeiten erlaubt. Nach bisheriger Anwendung des Messgeräts können insbesondere unprofilierte Hartböden bei Nässe realistisch beurteilt werden, und zwar bei hoher wie niedriger Gleitgeschwindigkeit.
Die entwickelten Verfahren erleichtern dem Praktiker eine bessere Beurteilung der Rutschsicherheit von Bodenbelägen vor Ort, sowohl bei der Herstellung als auch während der Nutzung. Dadurch kann gezielt auf deren rutschhemmende Eigenschaften Einfluss genommen werden, beispielsweise durch Sanierung oder Nachbehandlung.
Der gesamte Bericht befindet sich als PDF-Datei (1,2 MB) im Bereich "Informationen für die Praxis", Rubrik Publikationen, auf der BAuA-Homepage.

Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin, Sonderschrift S 84 "Beurteilung der Rutschsicherheit von Fußböden"; H. Fischer; 88 S.; ISBN 3-86509-393-0; EUR 12,00. Zu beziehen beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/945 44 61, Fax 0471/945 44 88.
>> http://www.baua.de/nn_21666/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Sonderschriften/2000-/S84,xv=vt.pdf (Erstveröffentlichung vom 23.12.2005)

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Klima am Arbeitsplatz
(BAuA-Mitteilung, 22.02.2006) Optimale raumklimatische Bedingungen stehen im engen Zusammenhang zu Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten. Abweichungen davon bis hin zu Belastungen durch Kälte oder Hitze am Arbeitsplatz führen zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit, Unzufriedenheit mit der Arbeit und zu einer möglichen Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit. Die Einflussfaktoren auf den Menschen und die Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Klimabereichen sind sehr mannigfaltig. Es existieren dazu umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen und im Bereich der Gesetzgebung bzw. der Normung wurden viele Festlegungen getroffen. Ziel des Projektes war es, ausgehend von einer Systematisierung der Klimaproblematik sowie einer Sichtung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, gesetzlicher Regelungen sowie der Normung im Bereich Klima am Arbeitsplatz (Kälte- und Hitzearbeitsplätze sowie Behaglichkeitsbereich) Defizite aufzudecken. Im Ergebnis der Studie wurden Schwerpunkte für weitere Forschungsthemen sowie für Regelungs- bzw. Normungsvorhaben vorgeschlagen. Hervorzuheben sind hier die Auswirkung (Minderung Leistungsfähigkeit, Unfallhäufigkeit) und Bewertung sowie die nötigen Maßnahmen bei erhöhten Raumtemperaturen von über 26 °C, die Weiterentwicklung von Klimasummenmaßen zur Bewertung von Arbeit in feuchtwarmen Klimaten, deren Einfluss auf die Physiologie des Menschen und daraus abgeleitete Maßnahmen wie z.B. Entwärmungsregime. Außerdem sind die Wirkungen/Maßnahmen bei trockener Raumluft in der Heizperiode und eine weitere Vervollkommnung von Simulationsrechnungen im Behaglichkeitsbereich sowie eine kritische Betrachtung bestehender Handlungsanleitungen zur Klimabewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf ihre Aktualität und Praxistauglichkeit von Interesse.

Bux, K.: Klima am Arbeitsplatz, 1. Auflage. 2006. 33 Seiten, Projektnummer: F 1987, Papier, PDF-Datei Link zum Volltext (PDF-Datei, 572 KB)
>> http://www.baua.de/nn_11598/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Fachbeitraege-Forschungsergebnisse/Gd45,xv=vt.pdf 

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Betriebliche Gesundheitsförderung

"Aufbruch Pflege" - Moderne Prävention für Altenpflegekräfte
(BGW-Mitteilung, 14.02.2006) In einer alternden Gesellschaft ist die Pflege eine wichtige Zukunftsaufgabe. Der Bedarf an professionellen Kräften wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stetig zunehmen. Die Fragen, mit denen sich die Sozialpolitik beschäftigen muss, drehen sich sowohl um die Finanzierung als auch um die Qualität der Altenpflege. Personalkosten können in diesem Dienstleistungsberuf unmöglich durch Automation reduziert werden. Für die Altenpflegeeinrichtungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Nur wenn sie gesund sind, kann der Betrieb funktionieren.
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>> http://www.bgw-online.de/internet/portal/group/internetuser/page/default.psml?path=/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Presseinformation/Aktuelle_20Pressemeldungen/Aufbruch_20Pflege_20Langfassung.html 
>> Download der Broschüre: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/TS-AP01__Aufbruch_20Pflege_20-_20Moderne_20Pr_C3_A4vention_20f_C3_BCr_20Altenpflegekr_C3_A4fte_20_28Pflegereport_29,property=pdfDownload.pdf 

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

BAuA-Broschüre: Bauleitung ohne Stress
(BAuA-Mitteilung, 08.03.2006) Die BAuA-Broschüre "Bauleitung ohne Stress" ist der Leitfaden zum Stressabbau und Stressmanagement für Bauleiter und ihre Kooperationspartner.

>> http://www.baua.de/nn_28098/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Quartbroschueren/Gesundheitsschutz/Gs18,xv=vt.pdf 

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Untersuchung zur Wirksamkeit der Baustellenverordnung
(BAuA-Mitteilung, 14.02.2006) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter der Projektnummer 32/03 das RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. mit den Kooperationspartnern Systemkonzept - Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH und Technische Universität Dresden, Institut für Baubetriebswesen mit der Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten Bauvorhaben beauftragt. Ziele dieses Forschungsvorhabens waren eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Anwendung der Baustellenverordnung sowie eine Überprüfung der Auswirkungen der Baustellenverordnung auf die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen um damit Grundlagen für die Beurteilung des weiteren Handlungsbedarfes zu erhalten. Das Forschungsvorhaben dient damit auch der Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten entsprechend der Entschließung des Bundesrates vom November 2004.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde bei der Steuerung des Forschungsvorhabens durch einen Beraterkreis unterstützt. Über den Arbeitsfortschritt wurde regelmäßig auf Veranstaltungen informiert. Im November 2005 wurde der Schlussbericht durch das RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. vorgelegt.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden durch die Schlussberichte der Aktion Netzwerk Baustelle ergänzt.

>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Themen-von-A-Z/Branchenschwerpunkt-Bauarbeiten-und-Baustellen/Baustellenverordnung/Wirksamkeit-der-Baustellenverordnung/Wirksamkeit-der-Baustellenverordnung.html__nnn=true 

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Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz aktuell - Heft 11 (AH BoGwS) ist im Februar erschienen.
(ofd-lba.niedersachsen.de-Mitteilung, 03/2006) Repräsentativität von Bodenuntersuchungen: Schadstoffe sind nicht gleichmäßig im Boden verteilt. Jede Probe ist nur eine Stichprobe aus einer großen Gesamtheit. Welche Informationen kann eine solche Stichprobe geben? Wie sicher sind die daraus abgeleiteten Annahmen über den nicht untersuchten Boden? Kontaminationen können nicht gemessen, sondern nur geschätzt werden.
Erkundung mit Rammkernsondierungen: Kleinrammbohrungen nach DIN 4021 sind ein klassisches Hilfsmittel der Baugrunderkundung - und werden auch verbreitet zur Erkundung chemischer Bodeneigenschaften herangezogen. Ist diese Vorgehensweise immer angemessen?
Untersuchungsstrategie bei der Verdachtsflächenerkundung: Umgang mit Kontaminationshypothesen - erläutert an Beispielen (Öltank, Wartungsgrube, Abstellfläche)

Sie finden das Dokument unter http://www.ofd-hannover.de/BGWS/BGWSDocs/Downloads/Aktuelles/AHBoGwS_Akt_11.pdf 

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Gefährdungsbeurteilung

Informationen für die Praxis
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006) 

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Belastungsscreening in ambulanten Pflege
(BAuA-Mitteilung,08.03.2006) Der Forschungsbericht beschreibt den Verlauf und die Ergebnisse des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vergebenen Projekts "Psychische und physische Belastungen bei der Arbeit in ambulanten Pflegediensten". Im Mittelpunkt steht mit dem "Belastungsscreening TAA - Ambulante Pflege" ein Arbeitsanalyseverfahren, das auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards eine einfache und ökonomische Erfassung von psychischen Arbeitsbelastungen in diesem Feld der Pflege ermöglicht. Es wird ergänzt um ein Modul "AuG-Schutz - Ambulante Pflege". Dieses Modul erfasst neben körperlichen Arbeitsbelastungen auch die Verfügbarkeit und Nutzung von Präventionshilfsmitteln und -maßnahmen.
Nach einer Darstellung der Ziele und Phasen des Projekts wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung und Struktur der ambulanten Pflege in Deutschland gegeben. Die Beschreibung wichtiger Merkmale der Arbeitstätigkeit und der Arbeitsorganisation in diesem Pflegesegment schließt sich an. Daran anknüpfend wird der bisherige Stellenwert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der ambulanten Pflege thematisiert.
Anschließend werden die theoretischen und methodischen Grundlagen des Belastungsscreening TAA - Ambulante Pflege und des Moduls "AuG-Schutz - Ambulante Pflege" dargestellt. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Gütekriterien der Instrumente sowie die Analyse psychischer und physischer Belastungen in der ambulanten Pflege erfolgt anhand einer Stichprobe von 721 ambulanten Pflegekräften aus 97 Pflegediensten in Bayern. Die Ergebnisse der Belastungsanalyse werden mit Ergebnissen aus der stationären Pflege verglichen. Abschließend werden Leitlinien der Arbeitsgestaltung zum Abbau von psychischen und physischen Belastungen in der ambulanten Pflege vorgestellt. Implikationen der Projektergebnisse für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich der ambulanten Pflege werden diskutiert.

A. Büssing, J. Glaser, T. Höge: Belastungsscreening in ambulanten Pflege - 1. Auflage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2005. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1048), ISBN: 3-86509-370-1, 116 Seiten, Preis: 13,50 EUR, Projektnummer: F 1094, Papier 
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1048.html__nnn=true 

Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen: Komplexer Fragebogen erprobt und verbessert
(BAuA-Mitteilung 04/06, 15.02.2006) Durch die dynamischen Veränderungen der Arbeitswelt in Industrie, Verwaltung und Dienstleistung in den letzten Jahrzehnten haben sich die psychischen Anforderungen an die Beschäftigten erhöht. Damit einhergehend haben psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz stark zugenommen. Entgegen des allgemeinen Trends in der Fehlzeitenentwicklung verzeichnen etwa die Krankenkassen ein starkes Ansteigen von Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes gilt es, psychische Gefährdungen zu erkennen und zu analysieren, um Schutzmaßnahmen einzuleiten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund legt jetzt einen neuen Forschungsbericht vor, der einen international erprobten Fragebogen auf seine Verlässlichkeit als Messinstrument psychosozialer Faktoren auch in Deutschland erprobt.
Grundlage der Analyse ist der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial Questionaire) aus Dänemark. Dieses für schriftliche und telefonische Interviews geeignete Erhebungsinstrument, das in verschiedenen Versionen zwischen gut 40 und über 140 Items psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst, haben Kopenhagener Forschern im Jahr 2000 entwickelt. Mit diesem umfangreichen Instrument versuchten die Autoren, dem schwer bestimmbaren Begriff "psychische Belastung" durch ein möglichst breites Spektrum erhobener Daten Herr zu werden: Die Bewertung der eigenen Arbeit ist ebenso von Interesse wie die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz. Zudem lassen sich sowohl konkrete Stressfaktoren wie Mobbing und Angst vor Arbeitsplatzverlust ermitteln, als auch Fragen zur allgemeinen Lebenszufriedenheit und Gesundheit beantworten.
Kann der Kopenhagener Fragebogen Handlungsfelder aufzeigen, um die psychosoziale Arbeitssituation im Betrieb zu verbessern? Auch und gerade weil Befragungen immer nur eine Annäherung an die Wirklichkeit darstellen, legte die deutsche Erprobungsstudie so weit wie möglich Kriterien an, wie sie die International Standard Organization (ISO) zur Prüfung von Messverfahren vorsieht. Dazu gehören Objektivität, Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Messempfindlichkeit ebenso wie die diagnostische Aussagekraft, Generalisierbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der Befragung. Die Daten von über 2.500 Beschäftigten wurden nach allen Regeln der sozialwissenschaftlichen Methodenkritik und Statistik ausgewertet.
Dabei ergab die Mehrzahl der Skalen brauchbare bis gute Messeigenschaften. Auf dieser Grundlage wurde als sekundäres Ziel der Untersuchung ein verkürzter Fragebogen erstellt, der eine hohe Messqualität mit kleinerer Fragenanzahl verbindet. Diese deutsche Version des COPSOQ steht jetzt als Instrument für den betrieblichen Einsatz zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz allen Betrieben kostenfrei zur Verfügung. Die von den Beschäftigten subjektiv empfundene Arbeitsrealität mit ihren Belastungen und Beanspruchungen kann den Ansatzpunkt für innerbetriebliche Diskussions- und Verbesserungsprozesse liefern. Dabei ist ein Vergleich so gewonnener Daten aus anderen Unternehmen oder - als lohnende Fortentwicklung des Instruments hin zu einer Art Datenbank - mit Belastungsprofilen ganzer Berufsgruppen möglich.
Eine PDF-Fassung des Forschungsberichts befindet sich unter der Adresse www.baua.de Rubrik "Informationen für die Praxis" Stichwort Publikationen im Internet.

>> http://www.baua.de/nn_28516/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2005/Fb1058,xv=vt.pdf 

Oder Fb 1058 "Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen - Erprobung eines Messinstruments"; M. Nübling, U. Stößel, H.-M. Hasselhorn, M. Michaelis, F. Hofmann; 144 S.; ISBN 3-86509-394-9; 15,50 Euro.

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Betriebs- und Anlagensicherheit

Gesamtheit von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
(BAuA-Interpretationspapier, 08.03.2006) Die europäische MRL (98/37/EG) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In der Maschinen-Richtlinie (MRL) bzw. der 9. GPSGV als der entsprechenden Umsetzung der MRL in deutsches Recht, wird der Begriff „Maschine“ sehr weit gefasst. Eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie ist auch eine „Gesamtheit von Maschinen“, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet wird.
Im Erwägungsgrund Nr. 11 zur MRL wird besonders darauf hingewiesen, dass die Entwicklung von komplexen Anlagen sowie die dadurch erzeugten Gefahren gleichwertig zu denen der Maschinen sind, so dass ihre ausdrückliche Einbeziehung in die Richtlinie gerechtfertigt ist. Komplexe Anlagen in diesem Sinne können z. B. Maschinenanlagen in der Metallverarbeitung, Papiermaschinen, Fertigungsstraßen in der Automobilindustrie aber auch Anlagen in der Nahrungsmittelproduktion wie z. B. Getränkeabfüllanlagen sein. In der Vergangenheit stellte sich immer wieder die Frage, welche Voraussetzungen solche Anlagen erfüllen müssen, um als "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne der MRL zu gelten.
Dieses Papier soll eine Hilfestellung bei der Interpretation der Anlagendefinition der MRL geben und beschreibt an Hand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der MRL handelt.
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Dieses Interpretationspapier wird demnächst als amtliche Bekanntmachung im Bundesarbeitsblatt erscheinen. 
>> http://www.baua.de/nn_17892/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Produktgruppen/Interpretationspapier.pdf 

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BAuA-Broschüre zum Schutz vor Laserstrahlung - Damit nichts ins Auge geht...
(BAuA-Pressemitteilung Nr. 12/06, 17.03.2006) Ob in Industrie und Gewerbe, in Medizin und Forschung, in der Kommunikations- und Informationstechnik oder in der Unterhaltungsbranche, die Zahl der Beschäftigten, die mit Lasern arbeitet, nimmt ständig zu. Aber auch im privaten Bereich finden sich immer mehr Laser, sei es als DVD-Player, Laser-Nivelliergerät oder Laserpointer. Mit der Verbreitung von Laseranwendungen wird es für Profis und Privatpersonen immer wichtiger, möglichst viel über den sicheren Umgang mit Lasern zu wissen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb die Broschüre "Damit nichts ins Auge geht... - Schutz vor Laserstrahlung" veröffentlicht. Sie informiert über das Thema Laserstrahlung und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Lasern.
Seit 1960 der erste Laser experimentell entwickelt wurde, stehen die verschiedensten Lasertypen für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung. Allen gemein: Es handelt sich um eine Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung. So lässt sich das Wort Laser als Akronym der Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung "Light Amplication by Stimulated Emission of Radiation" ins Deutsche übersetzen. Laserstrahlen besitzen eine konstante Phasendifferenz und weisen eine exakt gleiche Wellenlänge auf. Im Gegensatz zu beispielsweise Glühbirnen emittieren Laser eine fast parallele Strahlung. Damit lassen sich Laserstrahlen sehr stark bündeln. Dies wird beispielsweise genutzt, um Daten aus einer CD zu lesen oder mit enormer Energie Werkstoffe präzise zu schneiden.
Durch die starke Bündelung der Strahlen lassen sich hohe Bestrahlungsstärken erreichen, die insbesondere die Augen stark gefährden können. Seit 2001 sind Laser nach aufsteigenden Stärken in folgende sieben Klassen aufgeteilt: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Genaue Definitionen der Laserklassen enthält die Norm DIN EN 60825-1. Die Broschüre stellt die verschiedenen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Laserklassen vor.
Zum Sicherheitskonzept bei Lasern der Klassen 2, 2M und 3a gehören die Abwendungsreaktion sowie der Lidschlussreflex. Letzteres ist das unwillkürliche Schließen der Augenlider. Diese Laser befinden sich beispielsweise in Laserpointern, Laserwasserwaagen und Justierlasern und werden häufig von Personen benutzt, die nichts über die Gefährdungen durch Laser wissen. Zwei durch die BAuA angeregte Forschungsprojekte zeigten jedoch, dass es keine ausreichende Sicherheit vor Augenschäden durch Lidschluss und Abwendung gibt. Bislang liegt der BAuA-Forschungsbericht Fb 985 "Überprüfung der Laserklassifizierung unter Berücksichtigung des Lidschlussreflexes" vor. Der Bericht "Abwendungsreaktion des Menschen gegenüber sichtbarer Laserstrahlung" befindet sich in Vorbereitung.
Um Netzhautschäden zu vermeiden, dürfen diese Laserstrahlen weder in die Augen anderer gerichtet werden, noch sollte jemand absichtlich in den Strahl blicken. Falls Laserstrahlung ins Auge trifft, sind die Augen bewusst zu schließen, und der Kopf ist sofort aus dem Strahl zu bewegen. Darüber hinaus dürfen bei der Verwendung von Lasern der Klasse 1M und 2M keine optischen Instrumente verwendet werden, um die Strahlungsquelle zu betrachten.

Die kostenlose Broschüre "Damit nichts ins Auge geht..." kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0180.321 4 321, Service-Fax 0180.321 8 321, (0,09 Euro pro Minute), E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Presse/Pressemitteilungen/2006/03/12__06_20vom_2017._20M_C3_A4rz_202006.html__nnn=true 

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Gefahrstoffe / gefährliche chemische Stoffe

Künftig weniger Schadstoffe in Reifen und Farben 
(BMU-Pressedienst Nr. 041/06, 08.03.2006) Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel neue Einschraenkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe beschlossen. So soll der zulässige Gehalt an krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAK, in Weichmacherölen und Autoreifen drastisch begrenzt werden. Auch der Eintrag von Toluol aus Klebstoffen und Sprühfarben sowie von Trichlorbenzol in die Umwelt wird verringert.
Zahlreiche PAK haben krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigte Ende der 90er-Jahre, dass der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt mit jährlich 65.000 Tonnen in Deutschland sehr hoch ist und Boden und Wasser mit 6 bis 18 Tonnen PAK erheblich belastet. Der Eintrag wird minimiert, wenn für die Reifenherstellung PAK-arme Öle eingesetzt werden, wie es die neue Verordnung vorsieht.
Toluol wird unter anderem als Lösungsmittel in Klebstoffen und Sprühfarben verwendet. Mit der vorgesehenen Beschränkung wird der Eintrag in die Umwelt sinken. Da Toluol sowohl toxisch (giftig) auf Wasserorganismen wirkt als auch die menschliche Gesundheit schädigen kann, wird durch die Minderung gleichzeitig der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert. Das Zwischenprodukt 1,2,4-Trichlorbenzol ist als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft.
Mit der heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten „10. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen“ werden zwei Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht umgesetzt: die 27. Änderung (PAK in Weichmacherölen und Reifen) und die 28. Änderung (Toluol und Trichlorbenzol) der Richtlinie 76/769/EWG. Das Bundesumweltministerium hat sich auf EU-Ebene maßgeblich für diese Regelungen eingesetzt. Die Reduzierung des PAK-Gehalts in Reifen geht vornehmlich auf deutsche und schwedische Initiativen zurück.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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Biostoffe / gefährliche biologische Stoffe

Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch Vogelgrippe 
(BMAS-Pressemitteilung, 22.02.2006) Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist eine hochpathogene Tierseuche, die bei engem Tierkontakt auch auf den Menschen übertragen werden kann. Gefährdet sind Personen beim Bergen, Transport und der Entsorgung infizierter Tiere sowie bei Arbeiten in betroffenen Geflügelbeständen.
Das BMAS hat nach Beratung durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen mit dem Beschluss 608 "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)" bekannt gegeben. Der Beschluss 608 kann auf der Internetseite der BAuA herunter geladen werden.

>> Beschluss 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoff "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)" (PDF-Datei, 42 KB) - (Stand. 20.02.2006) • http://www.baua.de/nn_15398/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/Technische_20Regeln_20f_C3_BCr_20Biologische_20Arbeitsstoffe_20_28TRBA_29/Beschluss608__Empfehlungen_20spezieller_20Ma_C3_9Fnahmen_20zum_20Schutz_20der_20Besch_C3_A4ftigten_20vor_20Infektionen_20durch_20den_20Erreger_20der_20Klassischen_20Gefl_C3_BCgelpest__pdf.pdf 

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Vogelgrippe: BG-Experten geben Tipps zum Arbeitsschutz
(HVBG-Mitteilung, 07.03.2006) Obwohl die Vogelgrippe in Deutschland bisher nach Ansicht aller Fachleute eine reine Tierseuche ist, wächst die Sorge in der Bevölkerung. Soweit es um den Schutz bei der Arbeit geht, bieten die landwirtschaftlichen und gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen jetzt einen gemeinsamen Service über die BG-Infoline an: Unter 01805 188088 (12 Cent / Minute) können Betriebe und Versicherte alle Informationen zum Schutz der Beschäftigten vor eventuellen Gefahren durch die Vogelgrippe erfragen. Wer beruflich Kontakt mit toten oder lebenden Vögeln hat und wissen möchte, wie er sich schützen kann, kann über die BG-Infoline Kontakt zu einem Arbeitsschutzexperten seiner jeweiligen Branche aufnehmen.
Zusätzlich hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein aktuelles Dossier mit Informationen zum Thema erstellt. Zentrale Aspekte sind der Schutz von Beschäftigten vor Vogelgrippe, wirksame Präventionsmaßnahmen, u.a. auch für medizinisches Personal, aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema (Beispiel Atemschutzmasken) sowie versicherungsrechtliche Fragen.

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Gefahrgut

Umsetzung der GHS Kriterien im Gefahrgutrecht
(News - GHS, 02.03.2006) Das "UN Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" hat auf seiner GHS-Internetseite veröffentlicht, wieweit entsprechende GHS-Kriterien bis 2007 in den entsprechenden Gefahrgutklassen umgesetzt werden.

Dieses Dokumente steht auf der Homepage der UNECE zum Download bereits: Link zum Dokument (http://www.unece.org/trans/doc/2005/ac10c4/UN-SCEGHS-10-inf16e.doc).
>> Quelle: http://www.gefahrguttage.de/cms/ 

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Aktuelles Unfallgeschehen

Zwei Tote auf Großbaustelle
(stuttgarter-nachrichten.de, 14.03.2006) Wiesbaden. Bei einem Arbeitsunfall auf einer Wiesbadener Großbaustelle sind am Dienstag zwei Arbeiter getötet worden. Wie das Polizeipräsidium Wiesbaden berichtete, wurden die beiden Männer im Alter von 20 beziehungsweise 57 Jahren von einer drei Tonnen schweren Betonplatte unter sich begraben.
Zur Bergung musste ein Kran eingesetzt werden. Der herbei geeilte Notarzt konnte nur noch den Tod der Bauarbeiter feststellen.
Bei der betroffenen Baustelle handelt es sich um die Erweiterung des Wiesbadener Messe- und Kongresszentrums Rhein-Main-Hallen. Wie die Polizei berichtete, hatten die meisten Mitglieder der Baukolonne bereits die Mittagspause angetreten, als gegen 13 Uhr das Unglück geschah. Die beiden Arbeiter hätten offenbar noch die fünf mal zwei Meter große Betonplatte abstützen wollen.
"Unmittelbar danach muss die zirka drei Tonnen schwere Betonwand ins Rutschen gekommen sein", sagte ein Polizeisprecher. Erst nach der Mittagspause gegen 13.50 Uhr hätten die übrigen Arbeiter den Unfall bemerkt.  ...

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Schlosser beim Verladen eingeklemmt
(kaernten.orf.at, 08.03.2006) Ein schwerer Arbeitsunfall hat sich am Dienstagabend in Feldkirchen ereignet: Bei Verladearbeiten wurde ein 24 Jahre alter Schlosser unbestimmten Grades verletzt.
Der Mann wollte am Werksgelände der Firma in Feldkirchen die Fachwerkskonstruktion eines Fertigteilhauses verladen.
Als der Schlosser die Transportkette an einer Stahlkonstruktion befestigen wollte, geriet die Konstruktion ins Rutschen, wobei der Schlosser zwischen mehreren Stahlträgern eingeklemmt wurde. Ein Arbeitskollege verständigte Notarzt und Rettung, der Schlosser wurde an der Hüfte verletzt. 

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Kranführer von Turmdrehkran abgestürzt
(kaernten.orf.at, 08.03.2006) Ein schrecklicher Arbeitsunfall ereignete sich am Mittwochmorgen auf einer Baustelle an der Wörthersee-Süduferstraße: Ein Kranführer stürzte beim Aufstieg auf einen Turmdrehkran ab. Der Mann erlitt tödliche Verletzungen.
Um 06.40 Uhr wollte der 58 Jahre alte Kranführer aus Klagenfurt über die Notleiter des Turmdrehkrans zu seiner Kabine hochsteigen. Auf Grund eines technischen Defekts hatte die Kabine am Dienstagabend nicht bis zum Boden heruntergefahren werden und war in 8 Metern Höhe stehen geblieben.
Beim Aufstieg rutschte der Kranführer auf der Leiter ab und stürzte zu Boden. Er wurde von seinen Arbeitskollegen erstversorgt und war bis zum Eintreffen des Notarztes und der Rettung Villach noch ansprechbar, verstarb aber auf dem Weg ins Krankenhaus. Zuvor hatte er noch über starke Schmerzen im Brustbereich und in den Beinen geklagt. Fremdverschulden wird ausgeschlossen.

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Arbeitsunfall an einer Kapp- und Gehrungssäge: Sicherheitsvorrichtung entfernt
(OÖ Lokal, 03.03.2006) Ein 34-jähriger Mann war gestern am späten Nachmittag in Rohr im Kremstal damit beschäftigt mit einer Kapp- und Gehrungssäge Holz zu schneiden. Dabei schnitt er mehrere ca. 3 Meter lange Bretter. Die Säge war dabei am Boden in einer Scheune abgestellt und der 34-Jährige kniete während der Arbeiten vor der Säge, wobei an der Säge die Sicherheitsvorrichtung entfernt war. Beim Aufstehen geriet der 34-Jährige mit dem linken Knie in das noch laufende Sägeblatt und verletzte sich dabei unbestimmten Grades. Ein Bekannter kam dem 34-Jährigen zu Hilfe, verständigte die Rettung und leistete Erste Hilfe. Der Verletzte wurde in das Krankenhaus Steyr eingeliefert.

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Dachdecker sechs Meter abgestürzt 
(kleinezeitung.at, 03.03.2006) Als er gerade für einen kurzen Moment seine Sicherungshaken lösen wollte, verlor ein Dachdecker am Freitag in Leutschach (Bezirk Leibnitz) das Gleichgewicht und stürzte sechs Meter tief ab. Der 37-jährige Kaindorfer wurde mit dem Rettungshubschrauber ins UKH Graz geflogen - er wurde unbestimmten Grades verletzt. 

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Sonstiges

ERC-Resuscitation (2005) 67S1, S7—S23. Figure 2.1 Adult basic life support algorithm.Neue Richtlinien im Rahmen der Erste-Hilfe -Standards
(AH-Aktuell 3/2006 S.32) European Rescuscitation Council (http://www.erc.edu) - die ERC hat ihre Richtlinien zur Wiederbelebung Ende des Jahres 2005 überarbeitet. Zurzeit (Mitte Februar 2006) steht noch keine offizielle vollständige Übersetzung und Übertragung auf deutsche Verhältnisse zur Verfügung, allerdings fassen anerkannte Verbände und Arbeitsgemeinschaften die Ergebnisse bereits jetzt fachlich in übersetzter Form zusammen und formulieren daraus Standards. Die Hilfsorganisationen beginnen zurzeit, die Lehrgangsunterlagen zu modifizieren.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat ihre Inhalte im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Arzthelferinnen bereits angepasst.
Unsere Zeitschrift "AH-Aktuell" wird sobald als möglich über die neuen Richtlinien ausführlich berichten. Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Auch die älteren Lehrinhalte können Menschenleben retten. Machen Sie sich in Ruhe mit den Leitlinien vertraut - helfen Sie in jedem Fall auch dann, wenn Sie z. B. mit den vertrauten Kompressionen: Beatmung - Rhythmen arbeiten. Sie machen nichts falsch!
Auszug aus den Neuerungen:

>> ERC-Internetseiten, Download ERC Guidelines Section 2 "Adult BLS and use of Automated External Defibrillators" • http://www.erc.edu/download_gl.php?d=3 
>> Full-download: http://www.erc.edu/download_gl.php?d=11 

 

Stellungnahme zur Umsetzung der neuen Leitlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung: 
Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie hat im Februar 2006 eine Stellungnahme zur Umsetzung der neuen Leitlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung innerhalb der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe von Prof. Peter Sefrin als PDF-Download (1 Seite) veröffentlicht: http://www.bg-qseh.de/Bibliothek/NeueHLW.pdf 

Auszug:
"...Veränderungen bei den Leitlinien zur Reanimation gibt es nicht zum ersten Mal. Neue Forschungsergebnisse und Fortschritte in der Medizintechnik haben immer wieder mal zu neuen Empfehlungen geführt. Meistens herrschte aber bei der European Resuscitation Council (ERC) und der American Heart Association (AHA) Übereinstimmung in den veröffentlichten Kernaussagen. Jetzt liefern sich aber beide Fachgesellschaften eine Auseinandersetzung auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Knackpunkte sind die Reihenfolge von Beatmung und Herzdruckmassage bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung und die Durchführung der Frühdefibrillation. 
Bis zur endgültigen Klärung der medizinischen Fragen und der darauf folgenden methodisch-didaktischen Aufbereitung der Thematik sollten bei der Aus- und Fortbildung von Ersthelfern, zur Vermeidung von Verunsicherungen, die bisherigen Leitlinien zugrunde gelegt werden."

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Weniger Arbeitsunfälle - Erfolgreiche Prävention; Berufsgenossenschaften legen Zahlen für 2005 vor
(HVBG-Pressemitteilung, 14.03.2006) Der rückläufige Trend bei den Arbeits- und Wegeunfällen in der gewerblichen Wirtschaft hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Dies zeigen die vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) ermittelten vorläufigen Zahlen zu den Arbeits- und Wegeunfällen für 2005.
2005 gab es insgesamt 811.060 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 3,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Wegeunfälle blieben fast konstant: Ihre Zahl beläuft sich auf insgesamt 151.632 (plus 0,2 Prozent). Bei den Arbeitsunfällen sind im Bergbau, in der Bau-Branche und im Wirtschaftszweig Steine und Erden die stärksten Rückgänge zu verzeichnen, rückläufige Zahlen wurden in fast allen Wirtschaftszweigen registriert. "Dies ist auch ein Erfolg unserer Präventionsarbeit, die wir gemeinsam mit den Unternehmen leisten", betont Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des HVBG. Kein anderer Sozialversicherer wendet einen höheren Anteil seiner Gesamtausgaben für Prävention (gut sieben Prozent) auf als die Berufsgenossenschaften. Breuer: "Engagement und Mitteleinsatz in der Prävention zahlen sich aus - die langjährige Beitragsstabilität im Bereich der Unfallversicherung ist nur ein Zeichen dafür."
Deutlich gesunken ist die Zahl der schweren Arbeits- und Wegeunfälle, die zu dauernden gesundheitlichen Einschränkungen führte: Insgesamt 17.436 Arbeitsunfälle (-3,9 Prozent) und 6.108 Wegeunfälle (-2,6 Prozent) verursachten eine neue Unfallrente. Noch deutlicher ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle zurück: Sie sank um 8,5 Prozent auf jetzt 590. Diese Zahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich stark zurückgegangen, in den letzten fünf Jahren insgesamt um fast 30 Prozent. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle verringerte sich weniger deutlich: gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent auf 492.

Berufskrankheiten: Weniger Verdachtsanzeigen
Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist seit Jahren rückläufig und im Jahr 2005 auf 54.671 gesunken. Entschieden wurden im vergangenen Jahr gut 65.000 Fälle, unter denen sich zwangsläufig auch Verdachtsanzeigen der Vorjahre befanden. In 25.056 Fällen konnte der BK-Verdacht bestätigt werden. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 38,4 Prozent, die damit gegenüber dem Vorjahr (38,0 Prozent) wiederum leicht gestiegen ist.
Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 15.663 Fälle, davon wurde in 5.181 Fällen eine Rente, Abfindung oder Sterbegeld gezahlt. In weiteren 9.393 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren - zum Beispiel die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Es handelt sich dabei überwie­gend um Hauterkrankungen. Die Berufsgenossenschaften übernehmen in diesen Fällen die Heilbehandlung und beraten die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen.
Die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit kann derzeit noch nicht beziffert werden. Durch Qualitätskontrolle der BG-Statistiken ist aufgefallen, dass ein Teil der Todesfälle durch Berufskrankheiten zwar in der Kostenstatistik, nicht aber bei den Fallzahlen statistisch erfasst wurden. Dieses rein statistische Problem wird derzeit behoben; unabhängig davon haben alle Betroffenen bzw. ihre Hinterbliebenen die ihnen zustehenden Leistungen vollständig erhalten.
Nach den vorliegenden Informationen wird die Zahl der Todesfälle infolge von Berufskrankheiten schätzungsweise etwa 30 Prozent über der bisher veröffentlichten Zahl für 2004 (1.975 Todesfälle) liegen. Wie bisher wird deutlich werden, dass die meisten Todesfälle durch Asbest verursacht sind. Vollständige Zahlen für 2005 werden voraussichtlich im Juni vorliegen. Korrigierte Zahlen für die Jahre davor können dann im Herbst veröffentlicht werden.

Hier finden Sie ausführliche Tabellen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 
>> http://www.hvbg.de/d/pages/presse/preme/pdf/wenunferpraevPdf.pdf 

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Manipulierte Maschinen sind eine häufige Gefahr für Beschäftigte - Maßnahmen gegen Manipulation entwickelt
(HVBG-Pressemitteilung, 23.02.2006) Manipulierte Schutzeinrichtungen sind Arbeitsschutzexperten zufolge ein weit verbreitetes Risiko für die Sicherheit der Beschäftigten in Deutschland. Das ist das Ergebnis eines Reports zu Manipulationen an Maschinen, den der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) jetzt veröffentlicht hat. Nach Ansicht der rund 1.000 für den Report befragten Experten sind mindestens 37 Prozent aller stationären Industriemaschinen ständig oder vorübergehend betroffen. An diesen Maschinen werden Schutzeinrichtungen absichtlich unwirksam gemacht – zum Beispiel um die Arbeit zu erleichtern oder schneller zu erledigen.
„Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen kann zu schweren, mitunter tödlichen Arbeitsunfällen führen“, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. HVBG-Hauptgeschäftsführer. Zwar weisen die Statistiken der Berufsgenossenschaften Unfälle aufgrund von Manipulationen nicht direkt aus. Aber: „Die Zahlen für die Jahre 1998 bis 2004 zeigen, dass sich mehr als 400.000 Unfälle an scheinbar fehlerfrei arbeitenden Maschinen ereigneten“, sagt Eichendorf. Das sind 60 Prozent aller Unfälle an stationären Industriemaschinen und waren daher ein Hinweis, Manipulationen an Maschinen genauer zu untersuchen.
Zwischen September 2003 und Dezember 2005 haben berufsgenossenschaftliche Forscher Informationen zur Häufigkeit von Manipulationen an Schutzeinrichtungen in den Betrieben gesammelt, die Gründe analysiert und Lösungen für das Problem erarbeitet: technische, organisatorische, psychologische und ergonomische. Mehr als 200 aktuelle Manipulationsfälle wurden dabei im Detail erfasst. Von den Ergebnissen zeigt sich Dr. Kai Lüken, verantwortlicher Projektleiter im Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA), beunruhigt: „Die große Mehrzahl der manipulierten Maschinen ist neueren Baujahrs und trägt ein CE-Zeichen! Wir haben es hier also nicht mit veralteter Technik zu tun.“ Besonders erschreckend sei zudem, dass der Maschinenlieferant die Möglichkeiten zu manipulieren teilweise selbst aufzeige und sogar das Manipulationswerkzeug, zum Beispiel Schlüssel, mitliefere.
Um die Situation zukünftig zu verbessern, liefern die Arbeitsschützer konkrete Handlungsempfehlungen, wie Manipulation zu verhindern ist. „Manipulationen vermeiden, heißt bei allen am Arbeitsprozess Beteiligten anzusetzen“, betont Psychologe Lüken, „beim Maschinenbauer ebenso wie beim Entwickler von Schutzkonzepten, beim Normensetzer und natürlich auch beim Maschinenbediener und seinen Vorgesetzten.“ Die Präventionsvorschläge reichen von Schulungsmaßnahmen, über entsprechende Normenänderungen bis hin zur Schaffung eines Forums, in dem sich Konstrukteure, Anwender und Arbeitsschützer austauschen können. Der Report enthält außerdem umfangreiche Informationen zur Verantwortlichkeit und Haftung bei manipulierten Maschinen.
Den Report „Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen“ haben das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA), das Berufsgenossenschaftliche Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) und die Metallberufsgenossenschaften erarbeitet. 

Er steht unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1933576  zum Download bereit.

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Hautkrankheiten: Berufsgenossenschaften optimieren Früherkennung
(HVBG-Mitteilung, 14.02.2006) Beruflich verursachte Hautkrankheiten sollen schneller erkannt und behandelt werden. Dies ist das Ziel des jetzt überarbeiteten Hautarztverfahrens der Berufsgenossenschaften. Kern der Neuerung ist ein völlig neu gestalteter Hautarztbericht, den die Berufsgenossenschaften gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) erarbeitet haben. "Damit bekommen wir schneller die nötigen Informationen und können dementsprechend besser reagieren", erläutert Otto Blome, zuständiger Referatsleiter Berufskrankheiten beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Im Mittelpunkt stehe dabei die Prävention und Schulung am vorhandenen Arbeitsplatz, eine Umschulung oder gar Frühverrentung sei erst das letzte Mittel. 
Hautkrankheiten gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten, im Jahre 2004 wurden 14.700 Anzeigen auf Verdacht einer solchen Erkrankung bei den Berufsgenossenschaften registriert, in knapp 8.500 Fällen konnte der Verdacht bestätigt werden.

>> Für Hautärzte: Den neuen Hautarztbericht zum Download finden Sie im Internet unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1912318  (PDF-Datei 108 kB).

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Fallversuche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in horizontaler Anordnung
(BGIA-Report 2/2006) Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung sowie Falldämpfer mit Verbindungsmitteln sind Teilsysteme eines Auffangsystems der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Sie schützen gegen tödliche Gefahren, aber die sichere Funktion der PSA ist u. a. von deren "bestimmungsgemäßen Benutzung" abhängig. Die Praxis zeigt jedoch, dass PSA gegen Absturz abweichend von den Herstellerinformationen und damit auch abweichend von den sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen benutzt wird. Häufig tragen die Rahmenbedingungen auf Arbeitsstellen zu einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung bei. Dadurch kann es im Falle eines Absturzes "beispielsweise über eine Dachkante" zu hohen mechanischen Belastungen der Ausrüstung kommen. Die dann auftretenden großen Fallstrecken und Beanspruchungen durch Kanten sind bislang prüftechnisch nicht abgedeckt. Zur Überprüfung dieser Ausrüstungen wurden 169 Fallversuche an handelsüblicher PSA gegen Absturz in horizontaler Anordnung an Kanten von Trapezblechprofil, Stahlträgern, Holzbalken und Betonfertigträgern durchgeführt. In 30 % der Fälle kam es zum Bruch oder Riss des Verbindungsmittels an der Kante. Legt man andere gültige Prüfkriterien, wie eine maximale Bremskraft von 6 kN oder eine Auffangstrecke von 3 m zugrunde, dann mussten 82 % der PSA als ungeeignet bewertet werden. Keine der untersuchten PSA kann in der jetzigen Bauweise für eine horizontale Verwendung als geeignet bezeichnet und empfohlen werden. Als Konsequenz wurden differenzierte Prüfgrundsätze entwickelt und verabschiedet, mit denen der Nachweis der Eignung geführt werden kann. In der Informationsbroschüre des Herstellers ist die Verwendung der PSA in horizontaler Anordnung eindeutig zu beschreiben.

>> http://www.hvbg.de/d/bia/pub/rep/rep05/bgia0206.htmlWebcode: 1902427 

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Müntefering betont wirksamen Arbeitsschutz vor Rente mit 67
(VDBW, 16.02.2006) Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering erläuterte in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Februar die Pläne der Bundesregierung zur Rente mit 67. Dabei betonte er auch die Bedeutung von Arbeitsschutz und Weiterbildung als flankierende Maßnahmen. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) begrüßt diese Präzisierung im Grundsatz, hält die Fokussierung dieses Ansatzes auf ältere Arbeitnehmer aber für zu kurz gegriffen.
Im aktuellen Streit um die „Rente mit 67“ hat Minister Franz Müntefering am 9. Februar im Deutschen Bundestag die Pläne der Regierung weiter präzisiert. Dabei betonte er, dass dies flankiert werden muss durch Arbeitsschutz und Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sieht in dieser Äußerung eine positive Entwicklung in der Haltung der Bundesregierung. Die deutschen Betriebsärzte kennen den Gesundheitszustand der Beschäftigten in den verschiedenen Branchen sehr genau und wissen, dass eine grob geschnitzte Einteilung der Rentner in Dachdecker und Bauarbeiter einerseits und Verwaltungsangestellte und Versicherungskaufleute andererseits den tatsächlichen Belastungen am Arbeitsplatz und den individuellen gesundheitlichen Lebensläufen keineswegs gerecht wird. „Ein Rentenalter von 67 Jahren ist in Betrieben mit gut funktionierender Arbeitsmedizin sicher weitgehend möglich.“ sagt Dr. Mathias Dietrich, Präsidiumsmitglied des VDBW und praktizierender Betriebsarzt in einem mittelständischen Unternehmen. „Es setzt aber langfristige Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung am Arbeitsplatz voraus. Auch die Arbeitsbedingungen selbst sind noch längst nicht überall so, wie sie die arbeitsmedizinische Wissenschaft als gesundheitsverträglich erkannt hat.“ Die von Müntefering angesprochene Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger gesund erhaltender Faktor, insbesondere in Hinblick auf die rasant zunehmenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und deren gesundheitliche Auswirkungen. Der Berufsverband hält die phasenweise Angleichung der Arbeitsaufgaben an die Leistungsfähigkeit für die bessere Alternative als der von Ministerpräsident Oettinger geforderte Lohnverzicht. Zu kurz gegriffen ist nach Auffassung der Arbeitsmediziner allerdings die Beschränkung Münteferings auf ältere Arbeitnehmer als Zielgruppe. Langjährige betriebsärztliche Erfahrung zeigt, dass wirksame Verbesserungen des Gesundheitszustandes im Alter einen sehr langen Vorlauf brauchen. Kurzfristige Aktionen in den letzten 5 Jahren vor Rente können kaum mehr etwas bewirken. Deshalb müssen betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen bereits in jungen Jahren beginnen, wenn Beschäftigte im höheren Alter den Belastungen ihrer Arbeit noch uneingeschränkt standhalten sollen. Dort, wo in den Betrieben bereits vor 20 Jahren solche Programme systematisch eingeführt wurden, sieht man heute nur sehr wenige gesundheitliche Einschränkungen bei Älteren.
Der Verband weist auf das Transferprojekt zum Demografischen Wandel „Werkzeuge für eine demografieorientierte Personalpolitik“ hin. Dort wird festgestellt, dass die Risiken einer sinkenden Leistungsfähigkeit im Alterungsprozess stark davon beeinflusst werden, welche Alters- und Personengruppen vorher in betriebliche Strategien zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit eingebunden waren und welche ausgegrenzt waren. Darunter fallen sowohl Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit (Weiterbildung, Personalentwicklung, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung) als auch Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsbereitschaft (Führungsstil, soziales Klima, abwechslungsreiche und anregende Tätigkeit).
Der VDBW regt einen intensiven Dialog zwischen Betriebsärzten und Sozialpolitik an, um die großen Möglichkeiten der Arbeitsmedizin bei der Gesunderhaltung der Beschäftigten auch zur Unterstützung des kommenden Rentenzieles zu nutzen. 

>> Internet: http://www.vdbw.de 

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Betriebsratswahlen 2006
(BMAS-Mitteilung, 28.02.2006) Im Turnus von vier Jahren finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Vom 1. März bis zum 31. Mai 2006 haben wieder Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Vertretungen in den Betrieben und Unternehmen zu wählen. Mitwirkung und Mitbestimmung sichern den Beschäftigten Einfluss auf die Entscheidungen im Betrieb, die sie unmittelbar betreffen.

>> http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/presse,did=121614.html 

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LUK NRW - Schwerpunktthemen  
Die Landesunfallkasse NRW stellt monatlich auf ihrem Internet-Auftritt ein Schwerpunktthemen vor. Hier die bisherigen Themen: 

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VMBG - Schwerpunktthemen 
Weitere Informationen unter: http://www.vmbg.de/ • Zugang zu den Schwerpunktthemen: http://www.vmbg.de/Sites/schwerpunkte/index.htm 

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BGFE - Schwerpunktthemen    
Die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik stellt monatlich auf ihrem Internet-Auftritt ein Schwerpunktthemen vor. Die bisherigen Themen stehen im BGFE-Archiv. Hier die bisherigen Themen: 

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Urteile (Arbeits- und Sozialrecht):  

Erfüllung des Urlaubsanspruchs – unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht (BAG-Pressemitteilung Nr. 17/06)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 19. November 2004 - 9 Sa 653/04 -
Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG durch Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Die Unwiderruflichkeit ist Rechtsfolge der Urlaubserteilung. Hierauf muss der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Behält er sich allerdings den Widerruf des erteilten Urlaubs vor, so hat er keine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausreichende Befreiungserklärung abgegeben.
Die Beklagte stellte den Kläger mit Kündigungsschreiben vom 28. Mai 2002 "unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Juli 2002 von der Arbeitsleistung frei". Der Kläger verlangte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung des Urlaubs. Der Urlaub sei deswegen nicht während der Kündigungsfrist erfüllt worden, weil die Beklagte ihn im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit habe.
Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Der Urlaubsanspruch des Klägers war durch Erfüllung erloschen, § 362 Abs. 1 BGB. Denn die Urlaubserteilung im Kündigungsschreiben vom 28. Mai 2002 erfolgte nicht unter dem Vorbehalt des Widerrufs durch den Arbeitgeber.

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Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit (BAG-Pressemitteilung Nr. 16/06)
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 -; Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.Oktober 2004 - 4 Sa 491/04 -
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann.
Der Kläger war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Am 27. Dezember 2003 fuhr er in einen bis zum 3. Januar 2004 geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Den Beklagten informierte er hiervon nicht. Während eines Skikurses stürzte der Kläger und brach sich das Schien- und Wadenbein, was zu einer erheblichen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit führte. Daraufhin kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Kläger hat sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewandt und ua. geltend gemacht, er habe nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit verstoßen. Insbesondere hätten ihm die behandelnden Ärzte das Skifahren nicht verboten.
Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der Kläger hat seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt. Er durfte während seiner Erkrankung, die nach seinen eigenen Ausführungen ua. mit erheblichen Konzentrationsschwächen verbunden war, keine sportlichen Freizeitaktivitäten ausüben, die - wie das alpine Skilaufen - an die Konzentration und die allgemeine Fitness nicht unerhebliche Anforderungen stellen. Außerdem hat er die gesteigerte Pflicht zur Förderung des Vertragszwecks verletzt. Als Gutachter des MDK gehört es vor allem zu seinen Aufgaben, das Fehlverhalten von versicherten Arbeitnehmern im Hinblick auf das bescheinigte Krankheitsbild und damit die Berechtigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu überprüfen. Dementsprechend hat er alles zu unterlassen, was die Neutralität und Glaubwürdigkeit des MDK und seiner Gutachten bei den Auftraggebern in Frage stellen könnte. Durch seine Aktivitäten während der attestierten Arbeitsunfähigkeit hat der Kläger aber gerade ein solches, dem Vertragszweck grob widersprechendes Verhalten an den Tag gelegt. Diese Pflichtverletzungen berechtigen den Arbeitgeber auch ohne Abmahnung zu einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).

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Messe- und Tagungstermine:

 

Messe- und Tagungstermine:   
Mittwoch,
12. April 2006
von 09:30 bis 16:00 Uhr 
14. Thüringer Arbeitsschutztag  Jena 

(Friedrich-Schiller- Universität Jena)

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Referat 56, Technischer Arbeitsschutz - Erfurt
Herrn Helbig • Tel: 0361 / 37 98 233 • Fax 0361 / 37 98 850 
E-Mail: HelbigD@tmsfg.thueringen.de 
Mittwoch bis Freitag,
3. Mai - 5. Mai 2006
PREVENTA 2006
4. Arbeitsschutz-Messe
Dornbirn (Österreich) PREVENTA 2006 
Dornbirn/Österreich  
Mittwoch bis Freitag,
27. - 29. Sept. 2006
Arbeitsschutz aktuell 2006 

Ausstellerinformationen sind ab August 2005 erhältlich! 

Karlsruhe HINTE GmbH
Griesbachstraße 10
D-76185 Karlsruhe
Projektleitung: Achim Erndwein
Fon ++49 (0)721 / 93133-720 • Email: aerndwein@hinte-messe.de 
       

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Lehrgänge und Seminare:     
. . Veranstaltungsort Veranstalter
24.03.2006 GGVS 1  Gefahrguttransport im Bauunternehmen – Infoseminar zur Anwendung der Kleinmengenregelung
150,00 EURO zzgl. 16 % Mehrwertsteuer!
Thüringen
in Weimar
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU -Akademie
99423 Weimar
www.simebu.de  
27.03.2006 - 31.03.2006 Sifa 2006-I - Fachkraft für Arbeitssicherheit
http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp
Sachsen Anhalt BLUME GmbH
39104 Magdeburg
www.sidiblume.de 
27.04.2006 - 28.04.2006 Brandschutzbeauftragter
Online Lehrgang mit Präsenzphase
http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp 
Nordrhein- Westfalen IB Gerhard Hansmeier
32760 Detmold
www.ib-hansmeier.de
02.05.2006 – 03.05.2006 AZ 2  Asbestzement TRGS 519 Anl. 4
AZ – Sachkundelehrgang 310,00 EURO 
Die Sachkunde – Lehrgänge nach TRGS 519 - Asbest sind Mehrwertsteuerfrei nach § 4 Nr. 21b UStG.
Thüringen
in Weimar
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU -Akademie
99423 Weimar
www.simebu.de  
18.05.2006 - 19.05.2006 SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
Online Lehrgang mit Präsenzphase 
http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp
Sachsen Anhalt BLUME GmbH
39104 Magdeburg
www.sidiblume.de 
07.06.2006 - 08.06.2006 SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
Online Lehrgang mit Präsenzphase 
http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp
Nordrhein Westfalen IB Gerhard Hansmeier
32760 Detmold
www.ib-hansmeier.de
20.06.2006 – 22.06.2006 AS 1  Aufbaulehrgang schwach gebundene Asbestprodukte TRGS 519 Anl. 3
AS –Sachkundelehrgang 670,00 EURO 
Die Sachkunde – Lehrgänge nach TRGS 519 - Asbest sind Mehrwertsteuerfrei nach § 4 Nr. 21b UStG.
Thüringen
in Weimar
SIMEBU Thüringen GmbH, SIMEBU -Akademie
99423 Weimar
www.simebu.de  

Wir als Veranstalter von Seminaren.  
Termine der Arbeitsschutzakademie: http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp 


Fachinformationssystem - BLUME  - 60.000 Seiten - Vorschriften, Regelwerke und Normen

Aktualisierung  02/2006           Stand: 14. Juli 2006. • 
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2006 Nr.42, BGBl.2006 I Nr.9
und BArbBl. 02/2006 - EU-Amtsblätter 2006 L61 & C52  

ABl. EG .................... EU-Regelungen 2005 / 2006 
2005/90/EG Richtlinie 2005/90/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 zur 29. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend — k/e/f — eingestufte Stoffe) (ABl 2006 L 33 S.28 vom 4. Februar 2006)
2006/15/EG Richtlinie 2006/15/EG der Kommission vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (ABl 2006 L38 S.36 vom 9. Februar 2006)
2006/16/EG Richtlinie 2006/16/EG der Kommission vom 7. Februar 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Oxamyl (ABl 2006 L 36 S.37 vom 8. Februar 2006)
2006/19/EG Richtlinie 2006/19/EG der Kommission vom 14. Februar 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs 1-Methylcyclopropen (ABl 2006 L 44 S.15 vom 15. Februar 2006)
2006/C28/23 Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (KOM(2005) 370 endg. — 2005/0149 (COD)) (ABl. 2006 C28 104 C 28 S.104 vom 3. Februar 2006) 
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BGBl.  . Neuerscheinung / Neufassungen
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. Änderungen
(StVZO) Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (BGBl 2006 I Nr. 6 S.287 vom 1. Februar 2006)
Verz.  (1. GPSGV) Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen — 1. GPSGV — (BAnz. 2006 Nr. 37 S. 1162  vom 22. Februar 2006)
Bek. (GPSG) Bekanntmachung der zugelassenen Überwachungsstellen nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) — hier: Prüfstellen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen nach § 17 Abs. 5 Satz 3 GPSG —. (BAnz. 2006 Nr.21 S. 639 vom 10. Januar 2006) 
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BArbBl. 02/2006 . Neuerscheinung / Neufassungen
Neufassung TRGS 612 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel (BArbBl. 2/2006 S.60) 
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Arbeitsschutz   Änderungen
Verz.  (1. GPSGV) Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen — 1. GPSGV — (BAnz. 2006 Nr. 37 S. 1162  vom 22. Februar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.67)
Verz. (7. GPSGV) Normen gemäß Gasverbrauchseinrichtungsverordnung ­— 7. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 501 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.136)
Verz. (8. GPSGV) Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen — 8. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 503 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.145)
Verz. (11.GPSGV) 3. Nachtrag zum Verzeichnis harmonisierter Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von ­Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche (Explosionsschutzverordnung) — 11. GPSGV — (BAnz 2006 Nr. 18 S. 503 vom 26. Januar 2006 + BArbBl. 2/2006 S.135)
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Neuaufnahmen  
BG-Schriften BGVR - Stand: I/2006  
BGR 128  Kontaminierte Bereiche () 02.2006 - HVBG 
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DIN-Normen DIN-Normen (Neuausgaben 02/2006)


Stand: 14. Juli 2006. Neue DIN-Normen

DIN V 45696-1
Vornorm , 2006-02
Ganzkörper-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen - Teil 1: Technische Maßnahmen durch die Gestaltung von Maschinen (CEN/TR 15172-1:2005)

DIN V 45696-2
Vornorm , 2006-02
Ganzkörper-Schwingungen - Leitfaden zur Verringerung der Gefährdung durch Schwingungen - Teil 2: Organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (CEN/TR 15172-2:2005)

DIN 58610
Norm , 2006-02
Atemschutzgeräte - Vollmasken verbunden mit Kopfschutz zum Gebrauch als ein Teil eines Atemschutzgerätes für die Feuerwehr

DIN EN 692
Norm , 2006-02
Werkzeugmaschinen - Mechanische Pressen - Sicherheit; Deutsche Fassung EN 692:2005

DIN EN 12863
Norm , 2006-02
Ortsbewegliche Gasflaschen - Wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung von Gasflaschen für gelöstes Acetylen; Deutsche Fassung EN 12863:2002 + A1:2005

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ISO/DIS 3691-5
Norm-Entwurf , 2006-04
Flurförderzeuge - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 5: Mitgängerbetriebene Flurförderzeuge

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VDE 0100-703 2006-02 
DIN VDE 0100-703 
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 7-703: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Räume und Kabinen mit Saunaheizungen

VDE 0100-708 2006-02 
DIN VDE 0100-708 
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Hauptabschnitt 708: Elektrische Anlagen von Campingplätzen

VDE 0100-754 2006-02 
DIN VDE 0100-754 
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten Räume und Anlagen besonderer Art - Hauptabschnitt 754: Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans

VDE 0105-115 2006-02 
DIN VDE 0105-115 
Betrieb von elektrischen Anlagen
Besondere Festlegungen für landwirtschaftliche Betriebsstätten

VDE 0411-2-040 2006-02 
DIN EN 61010-2-040 
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte
Teil 2-040: Besondere Anforderungen an Sterilisatoren und Reinigungs-Desinfektionsgeräte für die Behandlung medizinischen Materials

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VDI 3525
Technische Regel,Entwurf , 2006-02
Regelung und Steuerung von Raumlufttechnischer Anlagen - Beispiele

VDI 4070 Blatt 1
Technische Regel , 2006-02
Nachhaltiges Wirtschaften in kleinen und mittelständischen Unternehmen - Anleitung zum Nachhaltigen Wirtschaften

VDI 6028 Blatt 4.1
Technische Regel , 2006-02
Bewertungskriterien für die Technische Gebäudeausrüstung - Anforderungsprofile und Wertungskriterien für die Raumlufttechnik


Und nun zur Entspannung der Witz des Monats.

Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Impressum: http://www.sidi.de/index.php/230/0 • BLUME GmbH • Jahnring 47 D- 39104 Magdeburg • www.sidiblume.de