Der naechste Newsletter erscheint in der zweiten Juni-Woche 2008. http://www.sidiblume.de/newsletter/sa.htm
Sicher Arbeiten März/April 2008 _ BLUME . Arbeitsschutz - Newsletter
Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
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herausgegeben seit Januar
1999 |
Redaktion: Sven
Ritterbusch und Matthias Glawe |
Homepage: www.sidiblume.de www.sidi.de |
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Hannes-Christian Blume
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Inhaltsverzeichnis: TOP-Thema: 1. Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung 2. Neue europäische Richtlinien 3. Neue Staatliche Vorschriften 4. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft /
Unfallkasse: 5. Sonstiges 5.1 Arbeitsschutzmanagement 5.1 Arbeitsstätten 5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf
Baustellen 5.3 Betriebliche Gesundheitsförderung 5.4 Gefährdungsbeurteilung 5.5 Anlagen- und Betriebssicherheit 5.6 Gefahrstoffe 5.6 Biologische Arbeitsstoffe 5.7 Verkehrssicherheit (Straßenverkehr + Gefahrgut) 5.8 Aktuelles Unfallgeschehen 5.9 Sonstiges 5.10 Schwerpunktthemen (Themen des Monats): 6. Urteile (Arbeits- und Sozialrecht) 7. Messe- und Tagungstermine 8. Fachinformationssystem - BLUME - |
| Top-Thema: |
Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken
Vorläufige Zahlen zu Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten
(DGUV-Pressemitteilung, 16.04.2008) Die
Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2007 gesunken. Das geht aus
vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach
ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711)
und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten
ging zurück. Insgesamt gab es allerdings mehr meldepflichtige Arbeits- und
Schulunfälle sowie mehr bestätigte Berufskrankheiten als 2006.
"Die vorläufigen Ergebnisse für 2007 deuten darauf hin, dass
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die richtigen Angebote in der
Prävention machen", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer
der DGUV. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren
Arbeitsunfälle. Darauf lässt die Entwicklung bei den neuen Arbeitsunfallrenten
schließen. Hier ging die Fallzahl gegenüber 2006 um 7,9 Prozent auf 17.158
zurück. Die Zahl der Unfallrenten, die durch Wegeunfälle verursacht wurden,
fiel sogar um 13,6 Prozent auf 6.168.
"Es ist erfreulich, dass diese Rückgänge trotz eines Anstiegs bei der
absoluten Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erreicht wurden", so
Breuer weiter. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im
vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Die
Zahl der Wegeunfälle lag bei 167.054, was einem Rückgang von 12,6 Prozent
gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Anstieg der absoluten Zahlen sagt aber nichts darüber aus, ob auch das
Risiko gestiegen ist, Opfer eines Arbeitsunfalls zu werden. Bereits 2006 zeigte
sich, dass die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zwar gestiegen
war, die Zahl der Unfälle gemessen an den geleisteten Arbeitsstunden jedoch
sank. "Das mag paradox erscheinen, erklärt sich allerdings durch den
allgemeinen Beschäftigungszuwachs", sagt Breuer. Mehr Menschen seien in
Beschäftigung und arbeiteten durchschnittlich länger, dadurch gebe es absolut
gesehen auch mehr Unfälle. "Wir vermuten, dass auch hinter dem Anstieg der
aktuellen Unfallzahlen der wirtschaftliche Aufschwung steht", so der
DGUV-Hauptgeschäftsführer. "Sicher können wir allerdings erst im Sommer
sagen, ob sich die Sicherheit bei der Arbeit wie auch in den Jahren davor
verbessert hat." Dann sollen die endgültigen Ergebnisse für das
vergangene Jahr vorliegen.
Weniger Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr
3,3 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (63.284). Die Zahl
der entschiedenen Fälle belief sich im Jahr 2007 insgesamt auf 60.610. Davon
bestätigte sich in 23.817 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit, was
einem Anteil von 39,3 Prozent an den entschiedenen Fällen entspricht (2006:
37,7 Prozent).
Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging zurück. Sie fiel um 3,4 Prozent
auf 13.666 Fälle. Auch die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit
ist gesunken: um 13,6 Prozent auf 4.126 Fälle. Die Zahl der Todesfälle in
Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.296 um 247 Fälle unter dem Wert des
Vorjahres.
Mehr Schulunfälle, weniger Schulwegunfälle
Den vorläufigen Zahlen für 2007 zufolge verzeichneten die Träger der
Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und
Gemeindeunfallversicherungsverbände, weniger schwere Schulunfälle - also
Unfälle an Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen, beruflichen
Schulen sowie Hochschulen. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank hier um 16,5
Prozent auf 853. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle nahm
allerdings um 4,7 Prozent auf 1.340.094 zu. "Nach den genauen Gründen
hierfür müssen wir suchen", sagt Breuer. "Wir vermuten allerdings,
dass dies mit der Entwicklung der Ganztagsbetreuung zusammenhängt. Hier wird
nachmittags beispielsweise häufig Sport angeboten. Und dabei besteht natürlich
eine höhere Verletzungsgefahr."
Meldepflichtige Schulwegunfälle ereigneten sich dagegen seltener als im Vorjahr
(119.462 Fälle, Rückgang um 4,3 Prozent). Die Zahl der Wegeunfallrenten sank
um 27 auf 363. Beinahe unverändert blieb die Zahl der tödlichen Unfälle in
der Schüler-Unfallversicherung. Im Jahr 2007 gab es 66, einer mehr als 2006.
Davon geschahen alleine 59 auf dem Weg zur Schule und nach Hause.
| Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung: |
Arbeitsschutzakademie 
Die genauen Termine sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.arbeitsschutzakademie.de.
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Internationaler Tag gegen
Lärm am 16. April 2008
(http://www.g-gegenlaerm.de)
Am 16. April 2008 findet zum elften Mal bundesweit der Tag gegen Lärm statt;
international bereits zum elften Mal.
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) organisiert seit 1998 den Tag
gegen Lärm in Deutschland durch den Arbeitskreis "Öffentlichkeitsarbeit
für gehörgerechte Geräuschbeurteilung" im Fachausschuss Hörakustik der
DEGA im Verbund mit dem International Noise Awareness Day.
15 Sekunden Ruhe um 14.15 Uhr dieses Motto geht am International Noise Awareness
Day um die Welt und verbindet die Aktionen.
Gehörschäden sind nicht heilbar - Unfallversicherung zum Tag gegen
Lärm
(DGUV-Pressemitteilung, 09.04.2008) Ein
einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am
16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im
Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei
Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden
nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung.
Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste
Prävention.
Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist
Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus
diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A))
für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich
allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. "Und
in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu", beklagt Dr.
Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der
Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das
Freizeitverhalten: "Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der
Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die
Schlagbohrmaschine." In allen Fällen kann der Lärm die zulässige
Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.
Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der
Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: "Zum einen wird schädlicher
Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem
Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten
verbinden." Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden
"würde schon wieder". Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich
allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät
lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt: Das
Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und
Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen und das BGIA mit
praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: "Was dort hilft, kann auch
in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit
keinen Unterschied!"
Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen unter: http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html
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28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Die
Agentur für unterstützt den Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit. Um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen, hat
die Agentur die Kampagne "Gesunder Arbeitsplatz" (Healthy Workplace
Initiative, HWI) ins Leben gerufen, die das ganze Jahr 2008 über in 14 Ländern
durchgeführt wird. Außerdem hat die Agentur die europäische Kampagne 2008 zum
Thema Muskel- und Skeletterkrankungen gestartet, die im Jahr 2007 in über 30
europäischen Ländern durchgeführt wird.
Besuchen
Sie die Seite der Agentur mit weiterführenden Informationen zum Thema
>> http://osha.europa.eu/OSH_world_day
| Neue europäische Richtlinien: |
| Neue Staatliche Vorschriften: |
Gesetzliche Unfallversicherung wird moderner und effizienter
(BMAS-Mitteilung, 13.02.2008) Der Gesetzentwurf führt zu einer klaren Neuausrichtung und Modernisierung
der gesetzlichen Unfallversicherung. Wirtschaftlichkeit und Effizienz des
Systems werden gestärkt. Die Organisation der Unfallversicherung wird deutlich
gestrafft und an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst. Damit wird
ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kostensenkung für die
Wirtschaft geleistet.
Die organisatorischen Maßnahmen werden flankiert von
einer Neugestaltung des Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen
Berufsgenossenschaften. Auch im Bereich der alten Lasten, also der Kosten für
Versicherungsfälle aus der Vergangenheit, wirkt sich der wirtschaftliche
Strukturwandel spürbar aus. Hier wird eine gerechte Lastenverteilung eingeführt.
Als weiterer Schwerpunkt der Reform werden die von
Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern vereinbarten Kernelemente einer
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gesetzlich festgeschrieben.
Insgesamt folgt die Reform der Leitlinie
"Vorfahrt für die Selbstverwaltung". So sind die Beschlüsse der
Selbstverwaltung zu den Fusionen und zum Lastenausgleich konsequent aufgegriffen
worden.
Die Kernpunkte der Reform im Einzelnen:
>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/24420/2008__02__13__unfallversicherung.html
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Mindestlohn durch Entsendegesetz
(BMAS-Mitteilung, 31.03.2008) Sieben
weitere Branchen mit über 1,4 Millionen Beschäftigten wollen einen Mindestlohn
über das Entsendegesetz. Sie haben bis zum Stichtag 31. März 2008 einen Antrag
eingereicht. Eine weitere Branche kann im Laufe des Tages dazukommen. Anträge
sind auch nach Ablauf der Frist möglich. Die Arbeiten am Entsendegesetz und am
Mindestarbeitsbedingungengesetz gehen wie in der Koalition besprochen und
vereinbart weiter.
Hintergrund und Verfahrensstand:
Gemäß der Vereinbarung der Spitzen der großen Koalition vom 18. Juni 2007
(siehe pdf-Dokument unten) waren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
aller Branchen, die in den Schutzbereich des Arbeitnehmerentsendegesetz
aufgenommen werden möchten, gebeten, ihr Interesse zunächst bis zum 31. März
2008 anzumelden.
Nach der Koalitionsvereinbarung können sich weitere Branchen noch nach diesem
Stichtag melden. Allerdings sind die bis jetzt vorliegenden
Interessenbekundungen wichtig, um die verabredeten Gesetze - das
Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz - nun fertig
stellen zu können. Dementsprechend sieht die Vereinbarung vom Juni 2007 vor,
dass das Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme der Branchen, die sich bis zum 31.
März gemeldet haben, nach Ablauf des Stichtages unverzüglich eingeleitet wird.
Arbeitnehmerentsendegesetz
Bis gestern haben Sozialpartner aus acht Branchen ihren Wunsch geäußert, ihre
Branche zusätzlich in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. Es handelt
sich dabei um die Branchen:
1. Arbeitnehmerüberlassung (Leih-/Zeitarbeit)
2. Pflegedienste (Altenpflege)
3. Wach- und Sicherheitsgewerbe
4. Abfallwirtschaft
5. Weiterbildung
6. forstliche Dienstleistungen
7. textile Dienstleistungen im Objektkundenbereich
8. Bergbauspezialarbeiten
Bisher gilt ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für das
Baugewerbe (inkl. Baunebengewerbe, also Maler- und Lackiererhandwerk, Abbruch-
und Abwrack- sowie Elektro- und Dachdeckerhandwerk), für die Gebäudereiniger
und die Briefdienstleistungen. Geschützt vor Dumpinglöhnen und Lohnkonkurrenz
werden dadurch derzeit etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
ihre Arbeitgeber.
In den acht Branchen, die nunmehr ihr Interesse auf Aufnahme in der
Arbeitnehmerentsendegesetz bekundet haben, sind ca. 1,57 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Insgesamt könnte also mit der
Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf diese acht Branchen der
Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes fast verdoppelt und
Mindestlöhne für viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre
Arbeitgeber in Deutschland sichergestellt werden.
Wie geht es weiter?
Anfang des Jahres habe wurden vereinbarungsgemäß die beiden Gesetzentwürfe
für das Arbeitnehmerentsendegesetz und für das Mindestarbeitsbedingungengesetz
vorgelegt. Diese Gesetzentwürfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung
- andere Ressorts haben ihre Änderungswünsche zum Referentenentwurf des BMAS
übermittelt.
Nachdem hinsichtlich des Arbeitnehmerentsendegesetzes klar ist, welche Branchen
bis jetzt neben der Bauwirtschaft, den Gebäudereinigern und den
Briefdienstleistern aufgenommen werden möchten, werden wir in der
Bundesregierung zügig die vorgelegten Gesetzentwürfe für das
Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz abstimmen.
Gleichzeitig das BMAS die Interessenbekundungen daraufhin prüfen, ob
entsprechend unserer Vereinbarung die Tarifbindung über 50 Prozent liegt.
Mindestarbeitsbedingungengesetz
Für alle Branchen, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber eines
Wirtschaftszweiges bundesweit oder regional weniger als 50 Prozent der unter den
Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beschäftigen, greift das modernisierte
Mindestarbeitsbedingungengesetz.
Es wird also keine "weißen Flecken" geben, bei denen eine
Mindestlohnregelung nicht möglich ist. Die beiden Gesetzen schaffen die
Grundlage dafür, flächendeckend Wettbewerb über Lohndumping zu verhindern.
Ehrlichen Unternehmen werden damit vor unfairer Billigkonkurrenz geschützt. Der
Wettbewerb soll über bessere Produkte und Dienstleistungen, besseres und
effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden, nicht über die Höhe
der Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/25178/2008__03__31__mindestlohn__durch__entsendegesetz.html
| Neue Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): |
| Themen: |
| Arbeitsstätten |
Öfter mal aufstehen
(VBG-Mitteilung, 04/2008) Dynamische Bürostühle bieten auch nicht mehr körperliche Aktivität beim
Sitzen als konventionelle Stühle. So lautet das Fazit einer Studie der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
>> weitere Informationen • http://www.vbg.de/presse?content=/vbg.de/presse/aktuell/20080407152951.html
| Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen |
| Betriebliche Gesundheitsförderung |
Betriebliches Gesundheitsmanagement - Möglichkeiten, Methoden und
praktische Beispiele
(BGN-Mitteilung, 18.03.2008) Viele
Beispiele zeigen: Betriebliches Gesundheitsmanagement kann einen wesentlichen
Beitrag leisten zur Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
Ihrer Mitarbeiter und damit zum Erfolg Ihres Unternehmens. Gerade auch in immer
älter werdenden Belegschaften können Sie hier erfolgreich präventiv ansetzen.
Wie Sie Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich einführen und umsetzen
– auch in kleinen Betrieben – erfahren Sie in BGN-Seminar!
>> http://www.bgn.de/webcom/show_article.php?wc_c=8824&wc_cat=44&wc_id=539
| Gefährdungsbeurteilung |
Laptop-Nomaden - Wege aus der Gesundheitsfalle
(VDSI-Pressemitteilung, 18.03.2008)
Laptop-Nomaden haben ihr Büro überall. Rund 1,7 Millionen Menschen nutzen
regelmäßig auf Dienstreisen oder bei Kundenbesuchen ein Laptop - Tendenz
steigend (Zahlen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Damit
der mobile Büroarbeitsplatz bei einer Dienstreise auf Dauer keinen
gesundheitlichen Tribut wie Rücken-, Kopf- oder Nackenschmerzen fordert, hat
der VDSI einige Tipps zusammengefasst:
Kaufberatung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wird an einem Büro- oder Telearbeitsplatz regelmäßig mehr als zwei bis vier
Stunden täglich an einem Laptop gearbeitet, sind die Vorschriften der
Bildschirmarbeitsverordnung anzuwenden. "Die Verordnung greift aber nicht
für Laptops im mobilen Gebrauch, obwohl die Geräte zum Beispiel bei langen
Dienstreisen genauso lange eingesetzt werden", schildert Rainer von
Kiparski, VDSI-Vorstandsvorsitzender. Um gesundheitlichen Beschwerden der
Mitarbeiter vorzubeugen, empfiehlt der VDSI-Chef Unternehmern bereits bei der
Beschaffung von Laptops auf ergonomische Kriterien zu achten. Dabei können auch
Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hilfestellung leisten.
| Betriebs- und Anlagensicherheit |
Unfallversicherung: Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach
bewerten
Neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) erschienen
(DGUV-Pressemitteilung, 02.04.2008) Ob
eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des
Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report "Funktionale
Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849" (BGIA-Report
2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure,
Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei
zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der
praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel
von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für
Schritt beschrieben.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mit rund 6.000 Unternehmen und
870.000 Beschäftigten eine der größten Branchen Deutschlands. Ein
Welthandelsanteil von fast 19 Prozent macht ihn zum führenden Anbieter von
Maschinen weltweit. "Deutsche Maschinenbauer sind vor allem sehr
innovativ", erklärt Dr. Michael Schaefer, Steuerungsexperte im BGIA.
"So haben Elektronik, Software und andere neue Technologien in den letzten
zehn Jahren auch in die Sicherheitstechnik Einzug gehalten." Ein Ergebnis
dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen
sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend
überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem
den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer
Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.
Schaefer: "Mit unserem Report wollen wir die Anwender Schritt für Schritt
in die Geheimnisse der neuen Norm einführen und sicherstellen, dass ihre
Inhalte verstanden und vor allem auch umgesetzt werden!" Weitere praktische
Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter www.dguv.de/bgia/13849
kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf
Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine
praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen
lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.
| Gefahrstoffe / gefährliche chemische Stoffe |
Gefahrstoffe: Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht
Neue Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 veröffentlicht
(BAuA-Pressemitteilung 15/08 vom 17. März
2008) Immer noch mehr als 4.000 Vergiftungsfälle und über 35.000 neue
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind jährlich in Deutschland auf
chemische Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Die ausführliche
Risikobewertung von mehr als 100 Grundchemikalien im Rahmen der Europäischen
Altstoffverordnung weist für jeden zweiten Stoff Sicherheitsbedenken für die
Verwendung am Arbeitsplatz aus. Dabei sind Gefahrstoffe am Arbeitsplatz häufig
nicht leicht zu erkennen. Sogar harmlose Stoffe können bei bestimmten
Tätigkeiten zum Gefahrstoff werden. Feuchtarbeit bei Friseuren oder das durch
Mehlstaub ausgelöste Bäckerasthma gehören zu den häufigsten Ursachen für
Berufskrankheiten. Trotzdem konnte nur mehr als jeder vierte Beschäftigte die
Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes sicher bejahen,
die im Rahmen der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) gestellt wurde.
Die neue Technische Regel TRGS 400 soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften,
Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Sie
eröffnet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf
standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen. Diese können in Technischen
Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer
"mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung" des Herstellers eines
chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die
in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich
der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits
vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Hiermit leistet die
TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung
REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten
Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines
chemischen Stoffes verpflichtet.
Weitere Kernpunkte der TRGS 400 sind die Informationsermittlung, das
Gefahrstoffverzeichnis, das Vorgehen ohne vorgegebene Schutzmaßnahmen und die
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deutliche
Erleichterungen, wenn an einem Arbeitsplatz nur Gefahrstoffe vorhanden sind, die
als Haushaltsprodukte in Selbstbedienung erhältlich sind und die unter für
Privathaushalte typischen Bedingungen verwendet werden. Die betrifft
beispielsweise Maschinenspülmittel in Teeküchen, die Ausbesserung kleiner
Lackschäden mit Stiften oder kleine Mengen von lösemittelhaltigen Klebstoffen.
Die TRGS 400 wurde im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Leitung von Rainer
Hofmann, Umweltministerium Baden-Württemberg und Dr. Rolf Packroff, BAuA, in
einen Arbeitskreis von Experten aus Behörden, Industrie und Gewerkschaften
erarbeitet. Die TRGS 400 wird im Gemeinsamen Ministerialblatt der
Bundesministerien, Ausgabe 11/12 (2008), S. 211 - 223 bekannt gemacht und steht
auch als Download auf der Internetseite der BAuA unter "Gefahrstoffe"
zur Verfügung.
>> TRGS 400: http://www.baua.de/nn_16704/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf
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Registrierungsgebühren für Chemikalien
(EU-Aktuell, 16.04.2008) Die
Gebührensätze für die REACH-Registrierung von Chemikalien sind heute
veröffentlicht worden. Nach dem neuen Chemikalienrecht REACH müssen chemische
Stoffe ab einer bestimmten Menge vom 1. Juni 2008 an registriert werden.
Längere Fristen gelten für vorregistrierte Stoffe. Hat ein Hersteller oder
Importeur einen Stoff nicht bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren lassen, so darf
er ihn nicht weiter herstellen oder importieren, bis er ein
Registrierungsdossier eingereicht hat. Die Grundgebühr für die Registrierung
liegt zwischen 1.600 und 31.000 Euro je nach hergestellter Menge. Kleinere
Unternehmen erhalten bis zu 90 Prozent Ermäßigung und Unternehmen, die bei der
Registrierung zusammenarbeiten, 25 Prozent. Zu zahlen ist die Gebühr an die
Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, die für die
Abwicklung der Verfahren zuständig ist. Die Gebühren werden ab 1. Juni 2008
erhoben.
>> http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7722_de.htm
Die Informationen im Einzelnen finden Sie hier.
>> http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/582&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Weitere Informationen zum Thema REACH finden Sie unter
folgender Internetadresse.
>> http://echa.europa.eu/reach_de.html
| Biostoffe / gefährliche biologische Stoffe |
Noroviren - Bürgerinformation der BZgA
(BZgA-Pressemitteilung, 11.03.2008) Unter www.bzga.de
stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen
für Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Noroviren“ bereit. Das Norovirus
zählt zu den häufigsten Erregern von infektiösen Magen-Darm-Erkrankungen. Im
Winter und Frühjahr treten vermehrt Norovirus-Infektionen auf. Deswegen
informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemeinsam mit dem
Robert Koch-Institut (RKI) über die Ansteckungswege und allgemeine
Verhaltensregeln.
Die Krankheit beginnt meist nach einer Inkubationszeit von 10 bis 50 Stunden. In
aller Regel kommt es zu großer Übelkeit, starkem Erbrechen, Bauchkrämpfen,
Durchfällen und Kreislaufbeschwerden. Fieber tritt selten auf. Normalerweise
sind die Beschwerden nach 12 bis 60 Stunden abgeklungen. Die Erkrankung ist zwar
unangenehm, aber bei gesunden Menschen nicht lebensbedrohlich. Gefahren bestehen
besonders für kleine Kinder und alte Menschen, wenn durch Erbrechen und
Durchfall viel Flüssigkeit und Salze verloren gehen.
Das „A und O“, um sich und andere gegen eine Ansteckung zu schützen, ist
die Vermeidung des direkten Kontakts zu Erkrankten und das gründliche
Händewaschen. Das Virus wird entweder durch direkten Kontakt mit dem
Erkrankten, mit Stuhl oder Erbrochenem oder indirekt durch das Berühren
verschmutzter Flächen wie Türklinken, WC’s oder Waschbecken übertragen. Da
Viren noch über Tage, im Einzelfall auch über Wochen, mit dem Stuhl
ausgeschieden werden können, sollen diese Hygienemaßnahmen auch dann
eingehalten werden, wenn die Symptome bei dem Erkrankten bereits abgeklungen
sind.
Eine Impfung gegen die Norovirus-Infektion gibt es bislang nicht. Nach
durchgemachter Infektion scheint es nur zu einer kurz dauernden Immunität von
wenigen Monaten zu kommen. Danach ist eine neue Infektion möglich.
>> Die Bürgerinformation zu Infektionen mit Noroviren
steht unter www.bzga.de/?id=Seite3910
>> RKI: http://www.rki.de/cln_049/nn_205760/DE/Content/InfAZ/N/Noroviren/Noroviren__node.html?__nnn=true
| Verkehrssicherheit (Straßenverkehr + Gefahrgut) |
"Runter vom Gas!" - Neue Verkehrssicherheitskampagne des BMVBS
und DVR vorgestellt
(BMVBS-Pressemitteilung Nr. 057/2008, 18. März
2008) "Runter vom Gas!" ist der Titel der neuen Kampagne zur
Verkehrssicherheit, die Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und der
Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Professor Manfred
Bandmann, heute in Berlin vorgestellt haben.
Zu hohe Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nummer eins auf deutschen
Straßen. Fast ein Drittel aller schweren Unfälle passieren wegen zu hohem
Tempo.
"Die Folgen falschen Verhaltens auf der Straße werden allzu oft
verdrängt. Wir wollen mit der Kampagne "Runter vom Gas!" endlich ein
Zeichen gegen diesen Verdrängungsprozess setzen. Wir wollen den Zahlen ein
Gesicht geben, deshalb konzentriert sich die Kampagne auf das menschliche Leid,
das solche Unfälle verursachen", sagte Tiefensee.
Die Zahl der Verkehrstoten ist in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2006 um
durchschnittlich 5,6 Prozent zurückgegangen. Diese erfreuliche Tendenz scheint
sich jedoch abzuschwächen. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das
Jahr 2007 mit 2,4 Prozent nur noch einen leichten Rückgang.
"Bei der Förderung der Verkehrssicherheit hat Deutschland europaweit eine
Vorreiterrolle übernommen", so Tiefensee. "Wir wollen die Zahl der
Verkehrstoten von 2000 bis 2010 halbieren. Mit der Kampagne wollen wir dazu
beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen damit eine gesellschaftliche
Debatte über Verkehrssicherheit in Deutschland führen."
DVR-Präsident Prof. Bandmann erläuterte: "Jeder einzelne
Verkehrsteilnehmer kann und muss durch sein Verhalten zu mehr Sicherheit auf
deutschen Straßen beitragen."
Gleichzeitig warb er für ein breites Engagement möglichst vieler Partner:
"Für die neue Kampagne sollen so viele gesellschaftliche Akteure wie
möglich aktiv werden. Denn nur durch vielfältige Unterstützung und
Zusammenarbeit der DVR-Mitglieder kann ein effektiver Beitrag zu mehr
Verkehrssicherheit geleistet werden, auch über die Öffentlichkeitsarbeit
hinaus."
Die Kampagne umfasst Anzeigen, Plakate, Fernseh-, Kino- und Radiospots sowie
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverkehrsministeriums und des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Die Kampagnenmotive zeigen glückliche und
sorglose Momentaufnahmen von Familien, Paaren oder Freunden. Diese Bilder stehen
in Kontrast zu den Todesanzeigen und den damit verbundenen Gefühlen von Trauer
und Unglück. Jedes Motiv greift alltägliche Gründe auf, die zum schnellen
Fahren verleitet haben und stellt damit die häufigsten Anlässe für
Fehlverhalten dar. Die abgebildeten Personen stehen symbolisch für das Leid
tausender Opfer.
Die Anzeigen- und Plakatmotive sind an tatsächliche Unfallsituationen
angelehnt, zeigen aber selbstverständlich keine echten Verkehrsopfer. Die
Darsteller, die auf den Motiven und in den Kampagnenspots zu sehen sind,
wurden im Ausland gecastet und sind über Inhalt und Erscheinungsbild der
Kampagne informiert.
>> Externe Links: http://www.runter-vom-gas.de Zur Homepage der Verkehrssicherheitskampagne
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ADR und RID: Orangefarbene Kennzeichnung für kleine Tanks
(Springer Transport Media GmbH, 19.03.2008)
Mit den Vereinbarungskürzeln M 189 und RID 4/2007 kann in Deutschland auf eine
Kennzeichnung mit Warntafeln mit Nummern bei Trägerfahrzeugen von Tanks, die
von außen nicht mehr sichtbar sind, verzichtet werden, wenn der Tank maximal
3.000 Liter Fassungsvermögen hat (z.B. kleine Tankcontainer).
>> http://news.springertransportmedia.com/re?l=evxyelI455y0htI1 • http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=628808
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IMDG: Erste Korrektur der aktuellen Vorschrift
(Springer Transport Media GmbH, 19.03.2008)
Im Verkehrsblatt Nr. 5 / 2008 vom 15.03.2008 wurde das erste Korrigendum zum
IMDG-Code 2006 veröffentlicht. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle
Korrekturen, Anpassungen von Fundstellen und ein paar Änderungen bei UN-Nummern
in der Gefahrgut- und Indexliste.
>> http://news.springertransportmedia.com/re?l=evxyelI455y0htI2 • http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=630009
| Aktuelles Unfallgeschehen |
Arbeiter stürzt 30 Meter tief in Aufzugschacht
(Frankfurter - Neue Presse -dpa, 11.02.2008)
Darmstadt. Ein kroatischer Arbeiter ist am Montag bei einem Arbeitsunfall im
südhessischen Seeheim-Jugenheim ums Leben gekommen. Der 32-Jährige stürzte
ersten Ermittlungen zufolge am Vormittag aus knapp dreißig Meter Höhe in einen
Aufzugschacht. Die Ursache des tödlichen Unfalls stand nach dem Bericht des
Polizeipräsidium Südhessen zunächst nicht eindeutig fest. Neben der Polizei
ermitteln das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die
Berufsgenossenschaft.
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Arbeitsunfall: Kopf eingequetscht
(Augsburger Allgemeine, 10.02.2008) Ein
35-jähriger Mann fuhr am Samstagvormittag auf einem Firmengelände mit einer
Kartonagensammelmaschine rückwärts und stieß hierbei gegen einen
Metallpfosten des Hochregallagers. Als er anschließend wieder vorwärts fuhr
und hierbei über die Fahrzeugumrisse hinaus nach hinten schaute, wurde sein
Kopf zwischen der Metallwand des Fahrzeugs und eines Regalpfostens eingeklemmt.
Hierbei erlitt der Mann lebensgefährliche Kopfverletzungen und musste in der
Uniklinik Ulm operiert werden.
| Sonstiges |
Rauchpause
(BGN-Mitteilung, 18.03.3008) In vielen
Betrieben gilt heute Rauchverbot am Arbeitsplatz. Raucher müssen zum Rauchen
ausgewiesene Bereiche im Gebäude oder im Freien aufsuchen. Sind sie dabei bei
der Berufsgenossenschaft versichert?
Wer seinen Arbeitsplatz außerhalb regulärer Pausen verlässt, um in
ausgewiesenen Raucherbereichen zu rauchen, unterbricht die betriebliche
Tätigkeit. Daher besteht kein Unfallversicherungsschutz - auch nicht auf den
Wegen zu den Raucherbereichen.
>> http://www.bgn.de/nl.php?l=8221,53,485159,537 • http://www.bgn.de/webcom/show_article.php?wc_c=8824&wc_cat=44&wc_id=537
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Rückenleiden müssen nicht zur Frühverrentung führen
Disability Manager helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten
(DGUV-Pressemitteilung, 12.03.2008)
Muskel-Skelett-Leiden sind nach psychischen Erkrankungen die zweithäufigste
Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Darauf weist die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tags der
Rückengesundheit am 15. März 2008 hin. Vor dem Hintergrund einer alternden
Bevölkerung und des zunehmenden Fachkräftemangels können Wirtschaft und
Gesellschaft sich die Frühverrentung von Arbeitnehmern nicht leisten. Einen
Ausweg bietet das betriebliche Eingliederungsmanagement. Das Ziel: Erkrankten
Arbeitnehmern die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen.
"Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems" - also vor allem
Rückenleiden - waren laut Statistik des Verbands Deutscher
Rentenversicherungsträger im Jahr 2006 nach psychischen Erkrankungen die
zweithäufigste Ursache für Frühverrentung. Ungefähr 27.000 Menschen mussten
in jenem Jahr rückenbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden und
beziehen seither eine Rente. "Diese Zahl ist nach wie vor Besorgnis
erregend", sagt Dr. Edith Perlebach, Demografie-Expertin der DGUV.
"Denn schon heute steht qualifizierter Nachwuchs immer seltener zur
Verfügung, um die Lücken zu füllen." In den letzten Jahrzehnten ist
zudem ein deutlicher Trend zum stetig sinkenden Frühverrentungsalter zu
erkennen. Eine brisante Entwicklung angesichts einer "alternden
Bevölkerung" - schließlich sind die menschlichen und finanziellen
Belastungen für Betroffene, Unternehmen und Gesellschaft enorm.
Disability Management als Chance
Um teure Frühverrentungen zu vermeiden, ist ein betriebliches
Eingliederungmanagement nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich
vorgeschrieben. Seit 2004 sind gemäß Sozialgesetzbuch IX alle Unternehmen -
unabhängig von ihrer Größe - dazu verpflichtet, für ein betriebliches
Eingliederungsmanagement zu sorgen, sobald ein Beschäftigter insgesamt
mindestens sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig ist. Es ist allerdings nicht
festgelegt, wie dieses konkret auszusehen hat. Die DGUV hat daher die Initiative
ergriffen und das international anerkannte und standardisierte "Disability
Management" in Deutschland eingeführt. Die Weiterbildung zum Disability
Manager vermittelt die notwendigen Kompetenzen, um Unternehmen bei der Umsetzung
eines Eingliederungsmanagements zu unterstützen.
Gemeinsam Lösungen finden
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel von Frau M.: Frau M. ist als
Krankenpflegerin tätig und gehört mit ihren 25 Dienstjahren zu den erfahrenen,
aber auch besonders belasteten Beschäftigen der Uniklinik Köln. Mehrere
Bandscheibenvorfälle und die hohe psychische Belastung durch den Klinikalltag
haben Frau M. dazu bewogen, die Disability Managerin der Uniklinik Irmgard
Henseler-Plum aufzusuchen. Der Hausarzt und Ärzte ihrer Reha-Klinik haben Frau
M. bereits darauf vorbereitet, dass eine Rückkehr in ihren alten Beruf nicht
mehr möglich sei. Doch Frau M. fand gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber und der
Disability Managerin eine Lösung: Die Krankenpflegerin arbeitet nun in einem
anderen Bereich der Klinik, in dem sie aber ihr vorhandenes Know-How einsetzen
kann. Die Umsetzung in den neuen Arbeitsbereich brauchte eine entsprechende
Weiterbildung und Einarbeitungszeit. Der Arbeitgeber wurde dabei finanziell mit
einem Eingliederungszuschuss unterstützt. "Ich bin erst zufrie
den, wenn alle Parteien vom betrieblichen Eingliederungsmanagement profitieren,
und vor allem langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter sichergestellt
ist", so Henseler-Plum.
Mit ganzheitlichem Blick
"Disability Management ist eine Schnittstellenaufgabe, die gleichzeitig die
Bedürfnisse der Arbeitgeber und der erkrankten Arbeitnehmer im Auge haben
muss", erklärt Henseler-Plum ihre Aufgabe. Dabei endet das Engagement
eines Disability Managers nicht bei den beruflichen Belastungen. Oft entstehen
Krankheiten erst im Zusammenspiel mit privaten Sorgen und Problemen. Auch hier
versuchen Disability Manager Hilfestellung zu geben. Mit vernetztem Denken und
Handeln zeigen sie Beschäftigten ihre Möglichkeiten auf. Disability Manager
vermitteln zwischen den Wünschen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, suchen
gemeinsam mit betrieblichen Experten für Arbeitsschutz wie der Fachkraft für
Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und Betriebsrat nach Lösungen und
koordinieren diese mit den entsprechenden Behörden. Eine Frühverrentung kann
so häufig vermieden werden - und davon profitieren letztendlich alle.
Weitere Informationen zum Thema: www.disability-manager.de
Wir bieten Ihnen an, mehr über Disability Management zu erfahren. Wir
vermitteln gern:
- Interviews mit Disability Managern und Reportagemöglichkeiten in Unternehmen,
die qualifiziertes Disability Management durchführen und über Erfahrungen und
Erfolge berichten können
- Interviews und Hintergrundgespräche mit Experten der DGUV zum Thema
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einem Termin
haben. Wir arrangieren gerne alles Notwendige für Sie.
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Präventionskampagne Haut: Vorsicht beim Besuch im Solarium
Auch künstliche UV-Strahlung kann Hautkrebs verursachen
(DGUV-Pressemitteilung, 04.03.2008)
Solarien und Sonnenstudios sollten so selten wie möglich genutzt werden. Dies
empfehlen die Träger der Präventionskampagne Haut. Insbesondere Minderjährige
und helle Hauttypen sollten die künstliche Sonne meiden, da ihre Haut besonders
empfindlich ist gegen die intensive Strahlung auf der Sonnenbank. Wer den Gang
ins Solarium dennoch nicht missen will, sollte einige Hinweise beachten.
"Je jünger und heller die Haut ist, desto problematischer ist der Besuch
im Solarium", sagt Professor Swen Malte John, Experte der
Präventionskampagne Haut. Personen, die zudem mehr als 40 Pigmentflecken haben,
zu Sommersprossen neigen oder eine genetische Veranlagung zu Hautkrebs besitzen,
sollten sich ebenfalls nicht auf die Sonnenbank legen. "Die UV-Strahlung im
Solarium kann unter Umständen sogar schädlicher sein als die
natürliche", so der Experte. "Vor allem die intensive UVA-Strahlung
dringt bis tief in die Lederhaut ein, wo sie die Haut bis zu sechsmal schneller
altern lässt. Die Strahlung kann sogar Hautkrebs verursachen."
UV-Überempfindlichkeit durch Kosmetika und Medikamente
Unterschätzt wird ebenso, dass die Haut die Kombination von Medikamenten oder
Kosmetika mit künstlicher Bestrahlung in manchen Fällen schlecht verträgt.
"Bestimmte Stoffe, die in Parfums, Cremes, aber auch in Medikamenten
vorkommen, erhöhen die Lichtempfindlichkeit. Dazu zählen zum Beispiel einige
Beruhigungs- und Entwässerungsmittel, Antibiotika und Duftstoffe wie Moschus.
Sie können heftige Entzündungen oder Sonnenbrände hervorrufen", sagt
Professor John. Daher sollten vor dem Gang ins Sonnenstudio alle Kosmetika
entfernt werden. Wer Medikamente einnimmt, sollte sich zudem vom Arzt oder
Apotheker beraten lassen, ob diese lichtempfindlicher machen. Zeichen für
Unverträglichkeiten sind starke Rötungen wie beim Sonnenbrand, aber auch
Schwellungen und Nässen nach der Bestrahlung. In diesem Fall muss unbedingt ein
Arzt aufgesucht werden.
Solariumbräune schützt zudem nicht vor dem natürlichen UV-Licht. Eine Umfrage
der Präventionskampagne Haut ergab kürzlich, dass fast 40 Prozent der
befragten Personen dies nicht wussten. Die UVA-Strahlung lagert das in der Haut
vorhandene Pigment lediglich um, bildet es jedoch nicht neu. "Auch wenn man
durch die Sonnenbank vorgebräunt ist, in der natürlichen Sonne muss man sich
so schützen, als wäre man blass", rät Hautexperte John.
Anforderungen an Solarien
Die Präventionskampagne empfiehlt darüber hinaus, nur Solarien aufzusuchen,
die zertifiziert sind und die Anforderungen der Strahlenschutzkommission
erfüllen. Geschultes Personal, die nötigen hygienischen Voraussetzungen und
gut sichtbare Informationen zum sicheren Gebrauch der Sonnenbänke sind
obligatorisch. Weitere Informationen können bei der Strahlenschutzkommission
unter www.ssk.de heruntergeladen werden.
Die Präventionskampagne Haut
Die Präventionskampagne Haut ist eine gemeinsame Aktion von gesetzlicher
Kranken- und Unfallversicherung. Insgesamt werben rund 120 Krankenkassen und
Unfallversicherungsträger unter dem Motto "Deine Haut. Die wichtigsten 2m2
Deines Lebens." dafür, das größte Organ des Menschen zu schützen. Das
Ziel der Kampagne lautet: "Gesunde Haut, weniger Hauterkrankungen!"
>> Weitere Informationen zur Präventionskampagne: www.2m2-haut.de
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Ideen brauchen gute Arbeitsgestaltung - Forschungsbericht "Kreativität
und Gesundheit im Arbeitsprozess"
(BAuA-Pressemiteilung 06/08, 13.02.2008)
Nicht die altbewährte standardisierte Produktionstechnologie, sondern die
Fähigkeit zur Innovation sichert den Unternehmenserfolg in der heutigen
Arbeitswelt. Ohne Kreativität lassen sich jedoch keine neuen Wege beschreiten.
Dabei sind Unternehmen auf das "Köpfchen" der Beschäftigten
angewiesen. Doch welche Arbeitsbedingungen fördern den Ideenreichtum und die
Gesundheit der Mitarbeiter?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab deshalb das
Projekt "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess - Bedingungen für
eine kreativitätsförderliche Arbeitsgestaltung im Wirtschaftsleben" in
Auftrag, das vom Lehrstuhl für Psychologie an der Technischen Universität
München bearbeitet wurde. Es zielte darauf ab, den Forschungsstand zu
bilanzieren. Darüber hinaus identifizierten die Psychologen fördernde und
hemmende Faktoren für Kreativität und Gesundheit im Arbeitskontext. Daraus
leiteten sie praxisorientierte Schlussfolgerungen für die Arbeitsgestaltung ab.
Der Forschungsbericht ist jetzt auf der Homepage der BAuA
veröffentlicht worden.
Die Ergebnisse beruhen sowohl auf umfassenden nationalen und internationalen
Literaturrecherchen (rund 40 empirische Studien wurden dokumentiert), als auch
auf empirischen Fallstudien in elf Unternehmen sowie Beispielen guter Praxis.
Für die Arbeitsgestaltung kristallisieren sich im Kern solche
gestaltungsrelevanten Merkmale der Arbeit heraus, die in vielen arbeits- und
organisationspsychologischen Konzepten im Mittelpunkt stehen. Dazu zählen vor
allem Autonomie und Anforderungsvielfalt ebenso wie unterstützende Bedingungen
in den Strukturen und Prozessen der Organisation und Führung. Dies bedeutet
beispielsweise regelmäßiges, objektives Feedback von
der Führungskraft an die Mitarbeiter und Kommunikation über die geleistete
Arbeit, damit kreative Ideen weiterentwickelt werden können.
Allerdings kann sich ein Übermaß an Kreativanforderungen und Freiräumen auch
ungünstig auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn weitestgehend unstrukturierte
Anforderungen und Arbeitsprozesse Handlungsunsicherheiten hervorrufen, die sich
zur erlebten Überforderung entwickeln.
Die Autoren machen deutlich, dass eine kreativitäts- und
gesundheitsförderliche Aufgabengestaltung eine nachhaltigere Strategie ist als
eine kurzfristige und kurzsichtige Selektion kreativer und besonders belastbarer
Mitarbeiter für das Unternehmen. Auch angesichts der demografischen
Veränderung des Arbeitsmarktes dürfte eine solche Strategie für unter
Innovationsdruck stehende Branchen heute unabdingbar sein.
Der Forschungsbericht "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess - Bedingungen für eine kreativitätsförderliche Arbeitsgestaltung im Wirtschaftsleben" befindet sich auf der Homepage der BAuA. Zusätzlich kann für interessierte Leser das Literaturkompendium im Internet noch einmal getrennt vom Bericht eingesehen werden. Die Druckversion ist über das Informationszentrum der BAuA, Tel.: 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail info-zentrum@baua.bund.de zu beziehen.
>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Presse/Pressemitteilungen/2008/02/pm006-08.html__nnn=true
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Praktika stärken - Missbrauch verhindern
Zudem soll geprüft und darüber nachgedacht werden, unter welchen
Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten
sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen sollen.
Der Zugang zu einem Praktikum soll durch die Klarstellungen und weitergehenden
Regelungen nicht erschwert werden; die Chancen, als Praktikant oder Praktikantin
in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sollen nicht
geschmälert werden.
Die Vorschläge gesetzlicher Maßnahmen stellte Bundesminister Olaf Scholz im
Rahmen der Präsentation des Forschungsvorhabens "Was ist gute Arbeit?
Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation" vor.
Wie die Studie ergab, waren von allen freiwilligen Erst-Praktika, die nach
Abschluss einer beruflichen Ausbildung absolviert wurden, 51 Prozent unbezahlt,
12 Prozent unangemessen und 37 Prozent angemessen vergütet. Knapp die Hälfte
war während des Praktikums auf die finanzielle Unterstützung anderer
angewiesen. Somit erhalten mehr als die Hälfte der Praktikanten mit
Berufsabschluss trotz des auch derzeit geltenden Rechtsanspruches keine
Vergütung. Ein hoher Anteil gab an, als normale Arbeitskraft eingesetzt worden
zu sein; 30 Prozent der freiwilligen Praktikanten fühlten sich ausgenutzt.
>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/25038/2008__03__18__generationpraktikum.html
| Urteile (Arbeits- und Sozialrecht): |
-
| Messe- und Tagungstermine: |
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Wir als Veranstalter von Seminaren.
Termine der Arbeitsschutzakademie: http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp
Fachinformationssystem - BLUME - 60.000 Seiten - Vorschriften, Regelwerke und Normen
Aktualisierung 04/2008
Stand:
25. Juni 2008.
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.70, BGBl.2008 I Nr.16 und EU-Amtsblätter
2008 L113 & C105
| ABl. EG | .................... | EU-Regelungen 2008 |
| 2008/42/EG | Richtlinie 2008/42/EG der Kommission vom 3. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge II und III an den technischen Fortschritt (ABl. 2008 L93 S.13 vom 4. April 2008) | |
| 2008/47/EG | Richtlinie 2008/47/EG der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. 2008 L96 S. 15 vom 9. April 2008) | |
| 2008/46/EG | Richtlinie 2008/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. 2008 L114 S. 88 vom 26. April 2008) | |
| Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Emissionen von Selbstzündungsmotoren und von mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren (ABl. 2008 L103 S.1 vom 12. April 2008) | ||
| 2008/C90/08 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ABl. 2008 C90 S.24 vom 11. April 2008) | |
| VO (EG) Nr. 340/2008 | Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - (ABl. 2008 L107 S.6 vom 17. April 2008) | |
| 2008/C109/05 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. 2008 C109 S.8 vom 30. April 2008) | |
| . | . | . |
| BGBl. | . | Neuerscheinung / Neufassungen |
| VIGGebV | Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Verbraucherinformationsgebührenverordnung – VIGGebV) (BGBl. 2008 I Nr. 16 S.762 vom 30. April 2008) | |
| Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (BGBl. 2008 I Nr. 16 S.741 vom 30. April 2008) | ||
| . | . | . |
| . | Änderungen | |
| Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. 2008 I Nr.14 S.681 vom 11.April 2008) | ||
| Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (BGBl. 2008 I Nr.14 S.686 vom 11.April 2008) | ||
| . | . | |
| Neuaufnahmen | ||
| DIN-Normen | DIN-Normen (Neuausgaben 04/2008) | |
| TRBA 001 | TRBA 001 "Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung - Anwendung von Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)" (PDF-Datei, 13 KB) - Ausgabe: November 2007, GMBl Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 82-83 | |
| TRBA 230 | TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten" (PDF-Datei, 195 KB) - Ausgabe: November 2007, GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 72-81 | |
| TRBA 250 | TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (PDF-Datei, 389 KB) - Ausgabe: November 2003, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 83 | |
| TRBS2141-1 | TRBS 2141 Teil 1 "Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern" (PDF-Datei, 51 KB) - GMBl. Nr. 10 vom 6. März 2008 | |
| TRGS 400 | TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (PDF-Datei, 127 KB) - Ausgabe: Januar 2008 | |
| TRGS 500 | TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" (PDF-Datei, 432 KB) - Ausgabe: Januar 2008 | |
| TRGS 521 | TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (PDF-Datei, 101 KB) - Ausgabe: Februar 2008 | |
| TRGS 526 | TRGS 526 "Laboratorien" (PDF-Datei, 190 KB) - Ausgabe: Februar 2008 | |
| TRGS 555 | TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (PDF-Datei, 75 KB) - Ausgabe: Februar 2008 | |
| . | . | |
Aktualisierung 03/2008
Stand:
25. Juni 2008.
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.51, BGBl.2008 I Nr.4 und EU-Amtsblätter
2008 L093 & C85
| ABl. EG | .................... | EU-Regelungen 2008 |
| 2008/C54/06 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte (1) (ABl. 2008 C54 S.22 vom 27. Februar 2008) | |
| 2008/C54/07 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (ABl. 2008 C54 S.26 vom 27. Februar 2008) | |
| 2008/C54/08 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. 2008 C54 S.29 vom 27. Februar 2008) | |
| 2008/C63/07 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. 2008 C63 S.44 vom 8. März 2008) | |
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| BGBl. | . | Neuerscheinung / Neufassungen |
| . | . | . |
| . | Änderungen | |
| Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl 2008 I Nr. 11 vom 31. März 2008 S. 444) | ||
| Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten- Verordnung (BGBl 2008 I Nr. 8 vom 12. März 2008 S. 292) | ||
| Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) (BGBl 2008 I Nr. 6 vom 29. Februar 2008 S. 220) | ||
| Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Vom 20. März 2008 (BAnz. 2008 Nr. 48 S. 1106 vom 28. März 2008) | ||
| Bekanntmachung zu den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) und zu den Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerten (BAT) (MAK- und BAT-Werte-Liste). Vom 25. Februar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 46 S. 1077 vom 26. März 2008) | ||
| 11.GPSGV | Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV –. Vom 11. Februar 2008 (BAnz 2008 Nr. 37 S. 878 vom 6. März 2008) | |
| 8.GPSGV | Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen – 8. GPSGV –. Vom 6. Februar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 35 S. 835 vom 4. März 2008) | |
| 2.GPSGV | Bekanntmachung des 1. Nachtrags zur Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV –. Vom 29. Januar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 31 S. 709 vom 26. Februar 2008) | |
| GPSG | Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG –. Vom 30. Januar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 31 S. 709 vom 26. Februar 2008) | |
| . | . | |
| Neuaufnahmen | ||
| DIN-Normen | DIN-Normen (Neuausgaben 03/2008) | |
| . | . | |
Aktualisierung 02/2008
Stand:
25. Juni 2008.
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.24, BGBl.2008 I Nr.4 und EU-Amtsblätter
2008 L040 & C040
| ABl. EG | .................... | EU-Regelungen 2008 |
| 2008/C29/06 | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (ABl. 2008 C 29 S.8 vom 1. Februar 2008) | |
| . | . | . |
| BGBl. | . | Neuerscheinung / Neufassungen |
| Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2008 I Nr.4 S.54 vom 30. Januar 2008) | ||
| . | . | . |
| . | Änderungen | |
| 7.GPSGV | Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Gasverbrauchseinrichtungsverordnung – 7. GPSGV –. Vom 9. Januar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 19 S. 380 vom 5. Februar 2008) | |
| . | . | |
| Neuaufnahmen | ||
| DIN-Normen | DIN-Normen (Neuausgaben 02/2008) | |
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Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
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