Der naechste Newsletter erscheint in der zweiten Juni-Woche 2008. http://www.sidiblume.de/newsletter/sa.htm 

Sicher Arbeiten     März/April  2008 _ BLUME .   Arbeitsschutz - Newsletter 

Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

herausgegeben seit Januar 1999
Herausgeber: H.-Christian Blume

Redaktion: Sven Ritterbusch und Matthias Glawe  
Co-Redaktion: Christin Buergermeister, Matthias Hucke.

Homepage: www.sidiblume.dewww.sidi.de
Impressum • Kontakt:

Sehr geehrte Fachkolleginnen und -kollegen,

mit dieser Ausgabe unseres Newsletters setzen wir unsere online Arbeit fort. Sie erhalten monatlich Praxisinformationen verschiedenster Art, in unserem Hause gesammelt, erarbeitet oder zur Nutzung aufbereitet. Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
(Anmeldung) Für die Übermittlung benötigen wir lediglich Ihre E-Mail-Adresse. Bitte geben Sie die Möglichkeit des Bezugs auch an Fachkollegen weiter oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. - .  
Gern nehmen wir auch Ihre redaktionellen Beiträge zur Veröffentlichung entgegen. 

Hannes-Christian Blume


Inhaltsverzeichnis:

TOP-Thema:
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1. Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung
    - Arbeitsschutzakademie

2. Neue europäische Richtlinien
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3. Neue Staatliche Vorschriften
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4. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse: 
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5. Sonstiges

5.1 Arbeitsschutzmanagement 
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5.1 Arbeitsstätten 
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5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen 
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5.3 Betriebliche Gesundheitsförderung 
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5.4 Gefährdungsbeurteilung 
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5.5 Anlagen- und Betriebssicherheit
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5.6 Gefahrstoffe 
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5.6 Biologische Arbeitsstoffe
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5.7 Verkehrssicherheit (Straßenverkehr + Gefahrgut)  
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5.8 Aktuelles Unfallgeschehen 
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5.9 Sonstiges 
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5.10 Schwerpunktthemen (Themen des Monats):
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6. Urteile (Arbeits- und Sozialrecht)
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7. Messe- und Tagungstermine
7a. Lehrgänge und Seminare

8. Fachinformationssystem - BLUME - 
    - Änderungen im Recht
    - Neue Normen 


Top-Thema:

Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle 2007 gesunken
Vorläufige Zahlen zu Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten
(DGUV-Pressemitteilung, 16.04.2008) Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle ist 2007 gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle (2006: 711) und 496 tödliche Wegeunfälle (2006: 535). Auch die Zahl der neuen Unfallrenten ging zurück. Insgesamt gab es allerdings mehr meldepflichtige Arbeits- und Schulunfälle sowie mehr bestätigte Berufskrankheiten als 2006. 
"Die vorläufigen Ergebnisse für 2007 deuten darauf hin, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die richtigen Angebote in der Prävention machen", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren Arbeitsunfälle. Darauf lässt die Entwicklung bei den neuen Arbeitsunfallrenten schließen. Hier ging die Fallzahl gegenüber 2006 um 7,9 Prozent auf 17.158 zurück. Die Zahl der Unfallrenten, die durch Wegeunfälle verursacht wurden, fiel sogar um 13,6 Prozent auf 6.168.
"Es ist erfreulich, dass diese Rückgänge trotz eines Anstiegs bei der absoluten Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erreicht wurden", so Breuer weiter. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Die Zahl der Wegeunfälle lag bei 167.054, was einem Rückgang von 12,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der Anstieg der absoluten Zahlen sagt aber nichts darüber aus, ob auch das Risiko gestiegen ist, Opfer eines Arbeitsunfalls zu werden. Bereits 2006 zeigte sich, dass die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zwar gestiegen war, die Zahl der Unfälle gemessen an den geleisteten Arbeitsstunden jedoch sank. "Das mag paradox erscheinen, erklärt sich allerdings durch den allgemeinen Beschäftigungszuwachs", sagt Breuer. Mehr Menschen seien in Beschäftigung und arbeiteten durchschnittlich länger, dadurch gebe es absolut gesehen auch mehr Unfälle. "Wir vermuten, dass auch hinter dem Anstieg der aktuellen Unfallzahlen der wirtschaftliche Aufschwung steht", so der DGUV-Hauptgeschäftsführer. "Sicher können wir allerdings erst im Sommer sagen, ob sich die Sicherheit bei der Arbeit wie auch in den Jahren davor verbessert hat." Dann sollen die endgültigen Ergebnisse für das vergangene Jahr vorliegen.

Weniger Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit
Insgesamt erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im vergangenen Jahr 3,3 Prozent mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (63.284). Die Zahl der entschiedenen Fälle belief sich im Jahr 2007 insgesamt auf 60.610. Davon bestätigte sich in 23.817 Fällen der Verdacht auf eine Berufskrankheit, was einem Anteil von 39,3 Prozent an den entschiedenen Fällen entspricht (2006: 37,7 Prozent).
Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging zurück. Sie fiel um 3,4 Prozent auf 13.666 Fälle. Auch die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit ist gesunken: um 13,6 Prozent auf 4.126 Fälle. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.296 um 247 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Mehr Schulunfälle, weniger Schulwegunfälle
Den vorläufigen Zahlen für 2007 zufolge verzeichneten die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, weniger schwere Schulunfälle - also Unfälle an Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie Hochschulen. Die Zahl der neuen Unfallrenten sank hier um 16,5 Prozent auf 853. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle nahm allerdings um 4,7 Prozent auf 1.340.094 zu. "Nach den genauen Gründen hierfür müssen wir suchen", sagt Breuer. "Wir vermuten allerdings, dass dies mit der Entwicklung der Ganztagsbetreuung zusammenhängt. Hier wird nachmittags beispielsweise häufig Sport angeboten. Und dabei besteht natürlich eine höhere Verletzungsgefahr."
Meldepflichtige Schulwegunfälle ereigneten sich dagegen seltener als im Vorjahr (119.462 Fälle, Rückgang um 4,3 Prozent). Die Zahl der Wegeunfallrenten sank um 27 auf 363. Beinahe unverändert blieb die Zahl der tödlichen Unfälle in der Schüler-Unfallversicherung. Im Jahr 2007 gab es 66, einer mehr als 2006. Davon geschahen alleine 59 auf dem Weg zur Schule und nach Hause.

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Veranstaltungs-Vorschau / Rückblick / Ausbildung:  

Arbeitsschutzakademie Direktzugang: Arbeitsschutz Akademie Blume
Die genauen Termine sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.arbeitsschutzakademie.de

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Internationaler Tag gegen Lärm am  16. April 2008 
(http://www.g-gegenlaerm.de) Am 16. April 2008 findet zum elften Mal bundesweit der Tag gegen Lärm statt; international bereits zum elften Mal.
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA) organisiert seit 1998 den Tag gegen Lärm in Deutschland durch den Arbeitskreis "Öffentlichkeitsarbeit für gehörgerechte Geräuschbeurteilung" im Fachausschuss Hörakustik der DEGA im Verbund mit dem International Noise Awareness Day.
15 Sekunden Ruhe um 14.15 Uhr dieses Motto geht am International Noise Awareness Day um die Welt und verbindet die Aktionen.

Gehörschäden sind nicht heilbar - Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm
(DGUV-Pressemitteilung, 09.04.2008) Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.
Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. "Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu", beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: "Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine." In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.
Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: "Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden." Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden "würde schon wieder". Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen. Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: "Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!"

Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen unter: http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html 

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28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit   
Logo zum Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit  Die Agentur für unterstützt den Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen, hat die Agentur die Kampagne "Gesunder Arbeitsplatz" (Healthy Workplace Initiative, HWI) ins Leben gerufen, die das ganze Jahr 2008 über in 14 Ländern durchgeführt wird. Außerdem hat die Agentur die europäische Kampagne 2008 zum Thema Muskel- und Skeletterkrankungen gestartet, die im Jahr 2007 in über 30 europäischen Ländern durchgeführt wird.

 Besuchen Sie die Seite der Agentur mit weiterführenden Informationen zum Thema 
>> http://osha.europa.eu/OSH_world_day  

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Neue europäische Richtlinien: 

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Neue Staatliche Vorschriften:

Gesetzliche Unfallversicherung wird moderner und effizienter
(BMAS-Mitteilung, 13.02.2008) Der Gesetzentwurf führt zu einer klaren Neuausrichtung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung. Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Systems werden gestärkt. Die Organisation der Unfallversicherung wird deutlich gestrafft und an die veränderten Wirtschaftsstrukturen angepasst. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kostensenkung für die Wirtschaft geleistet. 
Die organisatorischen Maßnahmen werden flankiert von einer Neugestaltung des Lastenaus­gleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Auch im Bereich der alten Lasten, also der Kosten für Versicherungsfälle aus der Vergangenheit, wirkt sich der wirtschaftliche Strukturwandel spürbar aus. Hier wird eine gerechte Lastenverteilung eingeführt.
Als weiterer Schwerpunkt der Reform werden die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern vereinbarten Kernelemente einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gesetzlich festgeschrieben.
Insgesamt folgt die Reform der Leitlinie "Vorfahrt für die Selbstverwaltung". So sind die Beschlüsse der Selbstverwaltung zu den Fusionen und zum Lastenausgleich konsequent aufgegriffen worden.

Die Kernpunkte der Reform im Einzelnen:

Infos und Materialien zum Thema

>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/24420/2008__02__13__unfallversicherung.html 

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Mindestlohn durch Entsendegesetz
(BMAS-Mitteilung, 31.03.2008) Sieben weitere Branchen mit über 1,4 Millionen Beschäftigten wollen einen Mindestlohn über das Entsendegesetz. Sie haben bis zum Stichtag 31. März 2008 einen Antrag eingereicht. Eine weitere Branche kann im Laufe des Tages dazukommen. Anträge sind auch nach Ablauf der Frist möglich. Die Arbeiten am Entsendegesetz und am Mindestarbeitsbedingungengesetz gehen wie in der Koalition besprochen und vereinbart weiter.

Hintergrund und Verfahrensstand: 
Gemäß der Vereinbarung der Spitzen der großen Koalition vom 18. Juni 2007 (siehe pdf-Dokument unten) waren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen aller Branchen, die in den Schutzbereich des Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden möchten, gebeten, ihr Interesse zunächst bis zum 31. März 2008 anzumelden.
Nach der Koalitionsvereinbarung können sich weitere Branchen noch nach diesem Stichtag melden. Allerdings sind die bis jetzt vorliegenden Interessenbekundungen wichtig, um die verabredeten Gesetze - das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz - nun fertig stellen zu können. Dementsprechend sieht die Vereinbarung vom Juni 2007 vor, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme der Branchen, die sich bis zum 31. März gemeldet haben, nach Ablauf des Stichtages unverzüglich eingeleitet wird.

Arbeitnehmerentsendegesetz
Bis gestern haben Sozialpartner aus acht Branchen ihren Wunsch geäußert, ihre Branche zusätzlich in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. Es handelt sich dabei um die Branchen:

1. Arbeitnehmerüberlassung (Leih-/Zeitarbeit)
2. Pflegedienste (Altenpflege)
3. Wach- und Sicherheitsgewerbe
4. Abfallwirtschaft
5. Weiterbildung
6. forstliche Dienstleistungen
7. textile Dienstleistungen im Objektkundenbereich
8. Bergbauspezialarbeiten

Bisher gilt ein Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für das Baugewerbe (inkl. Baunebengewerbe, also Maler- und Lackiererhandwerk, Abbruch- und Abwrack- sowie Elektro- und Dachdeckerhandwerk), für die Gebäudereiniger und die Briefdienstleistungen. Geschützt vor Dumpinglöhnen und Lohnkonkurrenz werden dadurch derzeit etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber. 
In den acht Branchen, die nunmehr ihr Interesse auf Aufnahme in der Arbeitnehmerentsendegesetz bekundet haben, sind ca. 1,57 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Insgesamt könnte also mit der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf diese acht Branchen der Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes fast verdoppelt und Mindestlöhne für viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in Deutschland sichergestellt werden.

Wie geht es weiter?
Anfang des Jahres habe wurden vereinbarungsgemäß die beiden Gesetzentwürfe für das Arbeitnehmerentsendegesetz und für das Mindestarbeitsbedingungengesetz vorgelegt. Diese Gesetzentwürfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung - andere Ressorts haben ihre Änderungswünsche zum Referentenentwurf des BMAS übermittelt. 
Nachdem hinsichtlich des Arbeitnehmerentsendegesetzes klar ist, welche Branchen bis jetzt neben der Bauwirtschaft, den Gebäudereinigern und den Briefdienstleistern aufgenommen werden möchten, werden wir in der Bundesregierung zügig die vorgelegten Gesetzentwürfe für das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz abstimmen. 
Gleichzeitig das BMAS die Interessenbekundungen daraufhin prüfen, ob entsprechend unserer Vereinbarung die Tarifbindung über 50 Prozent liegt.

Mindestarbeitsbedingungengesetz
Für alle Branchen, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges bundesweit oder regional weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, greift das modernisierte Mindestarbeitsbedingungengesetz. 
Es wird also keine "weißen Flecken" geben, bei denen eine Mindestlohnregelung nicht möglich ist. Die beiden Gesetzen schaffen die Grundlage dafür, flächendeckend Wettbewerb über Lohndumping zu verhindern. Ehrlichen Unternehmen werden damit vor unfairer Billigkonkurrenz geschützt. Der Wettbewerb soll über bessere Produkte und Dienstleistungen, besseres und effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden, nicht über die Höhe der Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/25178/2008__03__31__mindestlohn__durch__entsendegesetz.html 

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Neue Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):  

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Themen:

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Arbeitsstätten 

Öfter mal aufstehen
(VBG-Mitteilung, 04/2008) Dynamische Bürostühle bieten auch nicht mehr körperliche Aktivität beim Sitzen als konventionelle Stühle. So lautet das Fazit einer Studie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.

>> weitere Informationenhttp://www.vbg.de/presse?content=/vbg.de/presse/aktuell/20080407152951.html 

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

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Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliches Gesundheitsmanagement - Möglichkeiten, Methoden und praktische Beispiele
(BGN-Mitteilung, 18.03.2008) Viele Beispiele zeigen: Betriebliches Gesundheitsmanagement kann einen wesentlichen Beitrag leisten zur Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter und damit zum Erfolg Ihres Unternehmens. Gerade auch in immer älter werdenden Belegschaften können Sie hier erfolgreich präventiv ansetzen. Wie Sie Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich einführen und umsetzen – auch in kleinen Betrieben – erfahren Sie in BGN-Seminar! 

>> http://www.bgn.de/webcom/show_article.php?wc_c=8824&wc_cat=44&wc_id=539 

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Gefährdungsbeurteilung

Laptop-Nomaden - Wege aus der Gesundheitsfalle
(VDSI-Pressemitteilung, 18.03.2008) Laptop-Nomaden haben ihr Büro überall. Rund 1,7 Millionen Menschen nutzen regelmäßig auf Dienstreisen oder bei Kundenbesuchen ein Laptop - Tendenz steigend (Zahlen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Damit der mobile Büroarbeitsplatz bei einer Dienstreise auf Dauer keinen gesundheitlichen Tribut wie Rücken-, Kopf- oder Nackenschmerzen fordert, hat der VDSI einige Tipps zusammengefasst:

Kaufberatung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit 
Wird an einem Büro- oder Telearbeitsplatz regelmäßig mehr als zwei bis vier Stunden täglich an einem Laptop gearbeitet, sind die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung anzuwenden. "Die Verordnung greift aber nicht für Laptops im mobilen Gebrauch, obwohl die Geräte zum Beispiel bei langen Dienstreisen genauso lange eingesetzt werden", schildert Rainer von Kiparski, VDSI-Vorstandsvorsitzender. Um gesundheitlichen Beschwerden der Mitarbeiter vorzubeugen, empfiehlt der VDSI-Chef Unternehmern bereits bei der Beschaffung von Laptops auf ergonomische Kriterien zu achten. Dabei können auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hilfestellung leisten.

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Betriebs- und Anlagensicherheit

Unfallversicherung: Sicherheit komplexer Maschinensteuerungen einfach bewerten
Neuer Report des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) erschienen
(DGUV-Pressemitteilung, 02.04.2008) Ob eine Maschinensteuerung sicher ist, lässt sich anhand eines neuen Reports des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zukünftig leichter bewerten. Der Report "Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen - Anwendung der DIN EN ISO 13849" (BGIA-Report 2/2008) dient als praktische Hilfe und richtet sich an Maschinenkonstrukteure, Hersteller von Steuerungen, aber auch Verantwortliche im Betrieb. Er hilft dabei zu entscheiden, wie die Steuerung einer Maschine aufgebaut sein muss, um in der praktischen Anwendung Unfälle an und mit der Maschine zu vermeiden. Am Beispiel von Schaltbildern verschiedener Steuerungsarten wird die Bewertung Schritt für Schritt beschrieben. 
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mit rund 6.000 Unternehmen und 870.000 Beschäftigten eine der größten Branchen Deutschlands. Ein Welthandelsanteil von fast 19 Prozent macht ihn zum führenden Anbieter von Maschinen weltweit. "Deutsche Maschinenbauer sind vor allem sehr innovativ", erklärt Dr. Michael Schaefer, Steuerungsexperte im BGIA. "So haben Elektronik, Software und andere neue Technologien in den letzten zehn Jahren auch in die Sicherheitstechnik Einzug gehalten." Ein Ergebnis dieser Entwicklung: DIN EN 954-1, die Norm, die regelt, wie Steuerungen sicherheitstechnisch auszulegen und zu beurteilen sind, wurde grundlegend überarbeitet. Die Nachfolgenorm DIN EN ISO 13849-1:2007 führt unter anderem den so genannten Performance Level (PL) als Maß für die Sicherheit einer Steuerung ein. Um ihn festzustellen, sind Berechnungen nötig.
Schaefer: "Mit unserem Report wollen wir die Anwender Schritt für Schritt in die Geheimnisse der neuen Norm einführen und sicherstellen, dass ihre Inhalte verstanden und vor allem auch umgesetzt werden!" Weitere praktische Hilfen rund um die Norm sind außerdem über ein neues Internetportal unter www.dguv.de/bgia/13849 kostenlos verfügbar. Dazu zählt die Software SISTEMA, die das BGIA auf Initiative des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung entwickelt hat. Eine praktisch handhabbare Drehscheibe, mit der sich der Performance Level bestimmen lässt, ist ebenfalls kostenlos über das Portal zu bestellen.

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Gefahrstoffe / gefährliche chemische Stoffe

Gefahrstoffe: Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht 
Neue Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 veröffentlicht
(BAuA-Pressemitteilung 15/08 vom 17. März 2008) Immer noch mehr als 4.000 Vergiftungsfälle und über 35.000 neue Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind jährlich in Deutschland auf chemische Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Die ausführliche Risikobewertung von mehr als 100 Grundchemikalien im Rahmen der Europäischen Altstoffverordnung weist für jeden zweiten Stoff Sicherheitsbedenken für die Verwendung am Arbeitsplatz aus. Dabei sind Gefahrstoffe am Arbeitsplatz häufig nicht leicht zu erkennen. Sogar harmlose Stoffe können bei bestimmten Tätigkeiten zum Gefahrstoff werden. Feuchtarbeit bei Friseuren oder das durch Mehlstaub ausgelöste Bäckerasthma gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten. Trotzdem konnte nur mehr als jeder vierte Beschäftigte die Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes sicher bejahen, die im Rahmen der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestellt wurde. 
Die neue Technische Regel TRGS 400 soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Sie eröffnet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen. Diese können in Technischen Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer "mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung" des Herstellers eines chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Hiermit leistet die TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines chemischen Stoffes verpflichtet.
Weitere Kernpunkte der TRGS 400 sind die Informationsermittlung, das Gefahrstoffverzeichnis, das Vorgehen ohne vorgegebene Schutzmaßnahmen und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deutliche Erleichterungen, wenn an einem Arbeitsplatz nur Gefahrstoffe vorhanden sind, die als Haushaltsprodukte in Selbstbedienung erhältlich sind und die unter für Privathaushalte typischen Bedingungen verwendet werden. Die betrifft beispielsweise Maschinenspülmittel in Teeküchen, die Ausbesserung kleiner Lackschäden mit Stiften oder kleine Mengen von lösemittelhaltigen Klebstoffen.
Die TRGS 400 wurde im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Leitung von Rainer Hofmann, Umweltministerium Baden-Württemberg und Dr. Rolf Packroff, BAuA, in einen Arbeitskreis von Experten aus Behörden, Industrie und Gewerkschaften erarbeitet. Die TRGS 400 wird im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien, Ausgabe 11/12 (2008), S. 211 - 223 bekannt gemacht und steht auch als Download auf der Internetseite der BAuA unter "Gefahrstoffe" zur Verfügung. 

>> TRGS 400: http://www.baua.de/nn_16704/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf 

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Registrierungsgebühren für Chemikalien
(EU-Aktuell, 16.04.2008) Die Gebührensätze für die REACH-Registrierung von Chemikalien sind heute veröffentlicht worden. Nach dem neuen Chemikalienrecht REACH müssen chemische Stoffe ab einer bestimmten Menge vom 1. Juni 2008 an registriert werden. Längere Fristen gelten für vorregistrierte Stoffe. Hat ein Hersteller oder Importeur einen Stoff nicht bis 1. Dezember 2008 vorregistrieren lassen, so darf er ihn nicht weiter herstellen oder importieren, bis er ein Registrierungsdossier eingereicht hat. Die Grundgebühr für die Registrierung liegt zwischen 1.600 und 31.000 Euro je nach hergestellter Menge. Kleinere Unternehmen erhalten bis zu 90 Prozent Ermäßigung und Unternehmen, die bei der Registrierung zusammenarbeiten, 25 Prozent. Zu zahlen ist die Gebühr an die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, die für die Abwicklung der Verfahren zuständig ist. Die Gebühren werden ab 1. Juni 2008 erhoben. 

>> http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/index_7722_de.htm 

Die Informationen im Einzelnen finden Sie hier
>> http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/582&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en 

Weitere Informationen zum Thema REACH finden Sie unter folgender Internetadresse
>> http://echa.europa.eu/reach_de.html 

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Biostoffe / gefährliche biologische Stoffe

Noroviren - Bürgerinformation der BZgA
(BZgA-Pressemitteilung, 11.03.2008) Unter www.bzga.de stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen für Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Noroviren“ bereit. Das Norovirus zählt zu den häufigsten Erregern von infektiösen Magen-Darm-Erkrankungen. Im Winter und Frühjahr treten vermehrt Norovirus-Infektionen auf. Deswegen informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) über die Ansteckungswege und allgemeine Verhaltensregeln. 
Die Krankheit beginnt meist nach einer Inkubationszeit von 10 bis 50 Stunden. In aller Regel kommt es zu großer Übelkeit, starkem Erbrechen, Bauchkrämpfen, Durchfällen und Kreislaufbeschwerden. Fieber tritt selten auf. Normalerweise sind die Beschwerden nach 12 bis 60 Stunden abgeklungen. Die Erkrankung ist zwar unangenehm, aber bei gesunden Menschen nicht lebensbedrohlich. Gefahren bestehen besonders für kleine Kinder und alte Menschen, wenn durch Erbrechen und Durchfall viel Flüssigkeit und Salze verloren gehen. 
Das „A und O“, um sich und andere gegen eine Ansteckung zu schützen, ist die Vermeidung des direkten Kontakts zu Erkrankten und das gründliche Händewaschen. Das Virus wird entweder durch direkten Kontakt mit dem Erkrankten, mit Stuhl oder Erbrochenem oder indirekt durch das Berühren verschmutzter Flächen wie Türklinken, WC’s oder Waschbecken übertragen. Da Viren noch über Tage, im Einzelfall auch über Wochen, mit dem Stuhl ausgeschieden werden können, sollen diese Hygienemaßnahmen auch dann eingehalten werden, wenn die Symptome bei dem Erkrankten bereits abgeklungen sind.
Eine Impfung gegen die Norovirus-Infektion gibt es bislang nicht. Nach durchgemachter Infektion scheint es nur zu einer kurz dauernden Immunität von wenigen Monaten zu kommen. Danach ist eine neue Infektion möglich.

>> Die Bürgerinformation zu Infektionen mit Noroviren steht unter www.bzga.de/?id=Seite3910 
>> RKI: http://www.rki.de/cln_049/nn_205760/DE/Content/InfAZ/N/Noroviren/Noroviren__node.html?__nnn=true 

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Verkehrssicherheit (Straßenverkehr + Gefahrgut)

"Runter vom Gas!" - Neue Verkehrssicherheitskampagne des BMVBS und DVR vorgestellt
(BMVBS-Pressemitteilung Nr. 057/2008, 18. März 2008) "Runter vom Gas!" ist der Titel der neuen Kampagne zur Verkehrssicherheit, die Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Professor Manfred Bandmann, heute in Berlin vorgestellt haben. 
Zu hohe Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nummer eins auf deutschen Straßen. Fast ein Drittel aller schweren Unfälle passieren wegen zu hohem Tempo.
"Die Folgen falschen Verhaltens auf der Straße werden allzu oft verdrängt. Wir wollen mit der Kampagne "Runter vom Gas!" endlich ein Zeichen gegen diesen Verdrängungsprozess setzen. Wir wollen den Zahlen ein Gesicht geben, deshalb konzentriert sich die Kampagne auf das menschliche Leid, das solche Unfälle verursachen", sagte Tiefensee.
Die Zahl der Verkehrstoten ist in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2006 um durchschnittlich 5,6 Prozent zurückgegangen. Diese erfreuliche Tendenz scheint sich jedoch abzuschwächen. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2007 mit 2,4 Prozent nur noch einen leichten Rückgang.
"Bei der Förderung der Verkehrssicherheit hat Deutschland europaweit eine Vorreiterrolle übernommen", so Tiefensee. "Wir wollen die Zahl der Verkehrstoten von 2000 bis 2010 halbieren. Mit der Kampagne wollen wir dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen damit eine gesellschaftliche Debatte über Verkehrssicherheit in Deutschland führen."
DVR-Präsident Prof. Bandmann erläuterte: "Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann und muss durch sein Verhalten zu mehr Sicherheit auf deutschen Straßen beitragen."
Gleichzeitig warb er für ein breites Engagement möglichst vieler Partner: "Für die neue Kampagne sollen so viele gesellschaftliche Akteure wie möglich aktiv werden. Denn nur durch vielfältige Unterstützung und Zusammenarbeit der DVR-Mitglieder kann ein effektiver Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit geleistet werden, auch über die Öffentlichkeitsarbeit hinaus."
Die Kampagne umfasst Anzeigen, Plakate, Fernseh-, Kino- und Radiospots sowie umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverkehrsministeriums und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Die Kampagnenmotive zeigen glückliche und sorglose Momentaufnahmen von Familien, Paaren oder Freunden. Diese Bilder stehen in Kontrast zu den Todesanzeigen und den damit verbundenen Gefühlen von Trauer und Unglück. Jedes Motiv greift alltägliche Gründe auf, die zum schnellen Fahren verleitet haben und stellt damit die häufigsten Anlässe für Fehlverhalten dar. Die abgebildeten Personen stehen symbolisch für das Leid tausender Opfer.
Die Anzeigen- und Plakatmotive sind an tatsächliche Unfallsituationen angelehnt, zeigen aber selbstverständlich keine echten Verkehrsopfer. Die Darsteller, die auf den Motiven und  in den Kampagnenspots zu sehen sind, wurden im Ausland gecastet und sind über Inhalt und Erscheinungsbild der Kampagne informiert.

>> Externe Links: http://www.runter-vom-gas.de Zur Homepage der Verkehrssicherheitskampagne 

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ADR und RID: Orangefarbene Kennzeichnung für kleine Tanks
(Springer Transport Media GmbH, 19.03.2008) Mit den Vereinbarungskürzeln M 189 und RID 4/2007 kann in Deutschland auf eine Kennzeichnung mit Warntafeln mit Nummern bei Trägerfahrzeugen von Tanks, die von außen nicht mehr sichtbar sind, verzichtet werden, wenn der Tank maximal 3.000 Liter Fassungsvermögen hat (z.B. kleine Tankcontainer). 

>> http://news.springertransportmedia.com/re?l=evxyelI455y0htI1http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=628808 

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IMDG: Erste Korrektur der aktuellen Vorschrift
(Springer Transport Media GmbH, 19.03.2008) Im Verkehrsblatt Nr. 5 / 2008 vom 15.03.2008 wurde das erste Korrigendum zum IMDG-Code 2006 veröffentlicht. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Korrekturen, Anpassungen von Fundstellen und ein paar Änderungen bei UN-Nummern in der Gefahrgut- und Indexliste. 

>> http://news.springertransportmedia.com/re?l=evxyelI455y0htI2http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=630009 

Aktuelles Unfallgeschehen

Arbeiter stürzt 30 Meter tief in Aufzugschacht
(Frankfurter - Neue Presse -dpa, 11.02.2008) Darmstadt. Ein kroatischer Arbeiter ist am Montag bei einem Arbeitsunfall im südhessischen Seeheim-Jugenheim ums Leben gekommen. Der 32-Jährige stürzte ersten Ermittlungen zufolge am Vormittag aus knapp dreißig Meter Höhe in einen Aufzugschacht. Die Ursache des tödlichen Unfalls stand nach dem Bericht des Polizeipräsidium Südhessen zunächst nicht eindeutig fest. Neben der Polizei ermitteln das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Berufsgenossenschaft.

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Arbeitsunfall: Kopf eingequetscht
(Augsburger Allgemeine, 10.02.2008) Ein 35-jähriger Mann fuhr am Samstagvormittag auf einem Firmengelände mit einer Kartonagensammelmaschine rückwärts und stieß hierbei gegen einen Metallpfosten des Hochregallagers. Als er anschließend wieder vorwärts fuhr und hierbei über die Fahrzeugumrisse hinaus nach hinten schaute, wurde sein Kopf zwischen der Metallwand des Fahrzeugs und eines Regalpfostens eingeklemmt. Hierbei erlitt der Mann lebensgefährliche Kopfverletzungen und musste in der Uniklinik Ulm operiert werden.

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Sonstiges   

Rauchpause
(BGN-Mitteilung, 18.03.3008) In vielen Betrieben gilt heute Rauchverbot am Arbeitsplatz. Raucher müssen zum Rauchen ausgewiesene Bereiche im Gebäude oder im Freien aufsuchen. Sind sie dabei bei der Berufsgenossenschaft versichert? 
Wer seinen Arbeitsplatz außerhalb regulärer Pausen verlässt, um in ausgewiesenen Raucherbereichen zu rauchen, unterbricht die betriebliche Tätigkeit. Daher besteht kein Unfallversicherungsschutz - auch nicht auf den Wegen zu den Raucherbereichen. 

>> http://www.bgn.de/nl.php?l=8221,53,485159,537http://www.bgn.de/webcom/show_article.php?wc_c=8824&wc_cat=44&wc_id=537 

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Rückenleiden müssen nicht zur Frühverrentung führen
Disability Manager helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten
(DGUV-Pressemitteilung, 12.03.2008) Muskel-Skelett-Leiden sind nach psychischen Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März 2008 hin. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und des zunehmenden Fachkräftemangels können Wirtschaft und Gesellschaft sich die Frühverrentung von Arbeitnehmern nicht leisten. Einen Ausweg bietet das betriebliche Eingliederungsmanagement. Das Ziel: Erkrankten Arbeitnehmern die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen. 
"Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems" - also vor allem Rückenleiden - waren laut Statistik des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger im Jahr 2006 nach psychischen Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Frühverrentung. Ungefähr 27.000 Menschen mussten in jenem Jahr rückenbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden und beziehen seither eine Rente. "Diese Zahl ist nach wie vor Besorgnis erregend", sagt Dr. Edith Perlebach, Demografie-Expertin der DGUV. "Denn schon heute steht qualifizierter Nachwuchs immer seltener zur Verfügung, um die Lücken zu füllen." In den letzten Jahrzehnten ist zudem ein deutlicher Trend zum stetig sinkenden Frühverrentungsalter zu erkennen. Eine brisante Entwicklung angesichts einer "alternden Bevölkerung" - schließlich sind die menschlichen und finanziellen Belastungen für Betroffene, Unternehmen und Gesellschaft enorm.

Disability Management als Chance
Um teure Frühverrentungen zu vermeiden, ist ein betriebliches Eingliederungmanagement nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2004 sind gemäß Sozialgesetzbuch IX alle Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe - dazu verpflichtet, für ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu sorgen, sobald ein Beschäftigter insgesamt mindestens sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig ist. Es ist allerdings nicht festgelegt, wie dieses konkret auszusehen hat. Die DGUV hat daher die Initiative ergriffen und das international anerkannte und standardisierte "Disability Management" in Deutschland eingeführt. Die Weiterbildung zum Disability Manager vermittelt die notwendigen Kompetenzen, um Unternehmen bei der Umsetzung eines Eingliederungsmanagements zu unterstützen.

Gemeinsam Lösungen finden
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Beispiel von Frau M.: Frau M. ist als Krankenpflegerin tätig und gehört mit ihren 25 Dienstjahren zu den erfahrenen, aber auch besonders belasteten Beschäftigen der Uniklinik Köln. Mehrere Bandscheibenvorfälle und die hohe psychische Belastung durch den Klinikalltag haben Frau M. dazu bewogen, die Disability Managerin der Uniklinik Irmgard Henseler-Plum aufzusuchen. Der Hausarzt und Ärzte ihrer Reha-Klinik haben Frau M. bereits darauf vorbereitet, dass eine Rückkehr in ihren alten Beruf nicht mehr möglich sei. Doch Frau M. fand gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber und der Disability Managerin eine Lösung: Die Krankenpflegerin arbeitet nun in einem anderen Bereich der Klinik, in dem sie aber ihr vorhandenes Know-How einsetzen kann. Die Umsetzung in den neuen Arbeitsbereich brauchte eine entsprechende Weiterbildung und Einarbeitungszeit. Der Arbeitgeber wurde dabei finanziell mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt. "Ich bin erst zufrie
den, wenn alle Parteien vom betrieblichen Eingliederungsmanagement profitieren, und vor allem langfristig die Gesundheit der Mitarbeiter sichergestellt ist", so Henseler-Plum.

Mit ganzheitlichem Blick
"Disability Management ist eine Schnittstellenaufgabe, die gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der erkrankten Arbeitnehmer im Auge haben muss", erklärt Henseler-Plum ihre Aufgabe. Dabei endet das Engagement eines Disability Managers nicht bei den beruflichen Belastungen. Oft entstehen Krankheiten erst im Zusammenspiel mit privaten Sorgen und Problemen. Auch hier versuchen Disability Manager Hilfestellung zu geben. Mit vernetztem Denken und Handeln zeigen sie Beschäftigten ihre Möglichkeiten auf. Disability Manager vermitteln zwischen den Wünschen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, suchen gemeinsam mit betrieblichen Experten für Arbeitsschutz wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und Betriebsrat nach Lösungen und koordinieren diese mit den entsprechenden Behörden. Eine Frühverrentung kann so häufig vermieden werden - und davon profitieren letztendlich alle.

Weitere Informationen zum Thema: www.disability-manager.de 
Wir bieten Ihnen an, mehr über Disability Management zu erfahren. Wir vermitteln gern:
- Interviews mit Disability Managern und Reportagemöglichkeiten in Unternehmen, die qualifiziertes Disability Management durchführen und über Erfahrungen und Erfolge berichten können
- Interviews und Hintergrundgespräche mit Experten der DGUV zum Thema
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einem Termin haben. Wir arrangieren gerne alles Notwendige für Sie.

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Präventionskampagne Haut: Vorsicht beim Besuch im Solarium
Auch künstliche UV-Strahlung kann Hautkrebs verursachen
(DGUV-Pressemitteilung, 04.03.2008) Solarien und Sonnenstudios sollten so selten wie möglich genutzt werden. Dies empfehlen die Träger der Präventionskampagne Haut. Insbesondere Minderjährige und helle Hauttypen sollten die künstliche Sonne meiden, da ihre Haut besonders empfindlich ist gegen die intensive Strahlung auf der Sonnenbank. Wer den Gang ins Solarium dennoch nicht missen will, sollte einige Hinweise beachten.
"Je jünger und heller die Haut ist, desto problematischer ist der Besuch im Solarium", sagt Professor Swen Malte John, Experte der Präventionskampagne Haut. Personen, die zudem mehr als 40 Pigmentflecken haben, zu Sommersprossen neigen oder eine genetische Veranlagung zu Hautkrebs besitzen, sollten sich ebenfalls nicht auf die Sonnenbank legen. "Die UV-Strahlung im Solarium kann unter Umständen sogar schädlicher sein als die natürliche", so der Experte. "Vor allem die intensive UVA-Strahlung dringt bis tief in die Lederhaut ein, wo sie die Haut bis zu sechsmal schneller altern lässt. Die Strahlung kann sogar Hautkrebs verursachen."

UV-Überempfindlichkeit durch Kosmetika und Medikamente
Unterschätzt wird ebenso, dass die Haut die Kombination von Medikamenten oder Kosmetika mit künstlicher Bestrahlung in manchen Fällen schlecht verträgt. "Bestimmte Stoffe, die in Parfums, Cremes, aber auch in Medikamenten vorkommen, erhöhen die Lichtempfindlichkeit. Dazu zählen zum Beispiel einige Beruhigungs- und Entwässerungsmittel, Antibiotika und Duftstoffe wie Moschus. Sie können heftige Entzündungen oder Sonnenbrände hervorrufen", sagt Professor John. Daher sollten vor dem Gang ins Sonnenstudio alle Kosmetika entfernt werden. Wer Medikamente einnimmt, sollte sich zudem vom Arzt oder Apotheker beraten lassen, ob diese lichtempfindlicher machen. Zeichen für Unverträglichkeiten sind starke Rötungen wie beim Sonnenbrand, aber auch Schwellungen und Nässen nach der Bestrahlung. In diesem Fall muss unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.
Solariumbräune schützt zudem nicht vor dem natürlichen UV-Licht. Eine Umfrage der Präventionskampagne Haut ergab kürzlich, dass fast 40 Prozent der befragten Personen dies nicht wussten. Die UVA-Strahlung lagert das in der Haut vorhandene Pigment lediglich um, bildet es jedoch nicht neu. "Auch wenn man durch die Sonnenbank vorgebräunt ist, in der natürlichen Sonne muss man sich so schützen, als wäre man blass", rät Hautexperte John.

Anforderungen an Solarien
Die Präventionskampagne empfiehlt darüber hinaus, nur Solarien aufzusuchen, die zertifiziert sind und die Anforderungen der Strahlenschutzkommission erfüllen. Geschultes Personal, die nötigen hygienischen Voraussetzungen und gut sichtbare Informationen zum sicheren Gebrauch der Sonnenbänke sind obligatorisch. Weitere Informationen können bei der Strahlenschutzkommission unter www.ssk.de heruntergeladen werden.

Die Präventionskampagne Haut
Die Präventionskampagne Haut ist eine gemeinsame Aktion von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung. Insgesamt werben rund 120 Krankenkassen und Unfallversicherungsträger unter dem Motto "Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 Deines Lebens." dafür, das größte Organ des Menschen zu schützen. Das Ziel der Kampagne lautet: "Gesunde Haut, weniger Hauterkrankungen!"

>> Weitere Informationen zur Präventionskampagne: www.2m2-haut.de 

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Ideen brauchen gute Arbeitsgestaltung - Forschungsbericht "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess"
(BAuA-Pressemiteilung 06/08, 13.02.2008) Nicht die altbewährte standardisierte Produktionstechnologie, sondern die Fähigkeit zur Innovation sichert den Unternehmenserfolg in der heutigen Arbeitswelt. Ohne Kreativität lassen sich jedoch keine neuen Wege beschreiten. Dabei sind Unternehmen auf das "Köpfchen" der Beschäftigten angewiesen. Doch welche Arbeitsbedingungen fördern den Ideenreichtum und die Gesundheit der Mitarbeiter? 
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gab deshalb das Projekt "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess - Bedingungen für eine kreativitätsförderliche Arbeitsgestaltung im Wirtschaftsleben" in Auftrag, das vom Lehrstuhl für Psychologie an der Technischen Universität München bearbeitet wurde. Es zielte darauf ab, den Forschungsstand zu bilanzieren. Darüber hinaus identifizierten die Psychologen fördernde und hemmende Faktoren für Kreativität und Gesundheit im Arbeitskontext. Daraus leiteten sie praxisorientierte Schlussfolgerungen für die Arbeitsgestaltung ab. Der Forschungsbericht ist jetzt auf der Homepage der BAuA veröffentlicht worden.
Die Ergebnisse beruhen sowohl auf umfassenden nationalen und internationalen Literaturrecherchen (rund 40 empirische Studien wurden dokumentiert), als auch auf empirischen Fallstudien in elf Unternehmen sowie Beispielen guter Praxis. 
Für die Arbeitsgestaltung kristallisieren sich im Kern solche gestaltungsrelevanten Merkmale der Arbeit heraus, die in vielen arbeits- und organisationspsychologischen Konzepten im Mittelpunkt stehen. Dazu zählen vor allem Autonomie und Anforderungsvielfalt ebenso wie unterstützende Bedingungen in den Strukturen und Prozessen der Organisation und Führung. Dies bedeutet beispielsweise regelmäßiges, objektives Feedback von der Führungskraft an die Mitarbeiter und Kommunikation über die geleistete Arbeit, damit kreative Ideen weiterentwickelt werden können. 
Allerdings kann sich ein Übermaß an Kreativanforderungen und Freiräumen auch ungünstig auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn weitestgehend unstrukturierte Anforderungen und Arbeitsprozesse Handlungsunsicherheiten hervorrufen, die sich zur erlebten Überforderung entwickeln.
Die Autoren machen deutlich, dass eine kreativitäts- und gesundheitsförderliche Aufgabengestaltung eine nachhaltigere Strategie ist als eine kurzfristige und kurzsichtige Selektion kreativer und besonders belastbarer Mitarbeiter für das Unternehmen. Auch angesichts der demografischen Veränderung des Arbeitsmarktes dürfte eine solche Strategie für unter Innovationsdruck stehende Branchen heute unabdingbar sein.

Der Forschungsbericht "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess - Bedingungen für eine kreativitätsförderliche Arbeitsgestaltung im Wirtschaftsleben" befindet sich auf der Homepage der BAuA. Zusätzlich kann für interessierte Leser das Literaturkompendium im Internet noch einmal getrennt vom Bericht eingesehen werden. Die Druckversion ist über das Informationszentrum der BAuA, Tel.: 0231 9071-2071, Fax 0231 9071-2070, E-Mail zu beziehen.

>> http://www.baua.de/nn_5834/de/Presse/Pressemitteilungen/2008/02/pm006-08.html__nnn=true 

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Praktika stärken - Missbrauch verhindern 
(BMAS-Mitteilung, 31.03.2008) Praktika nach Ausbildung oder Studium helfen bei der beruflichen Orientierung, oft beim Job-Einstieg. Sie sind wichtig, ja unverzichtbar. Aber sie müssen angemessen vergütet werden. Und Praktikanten sollen nicht Billig-Arbeitnehmer sein, sondern lernen und sich qualifizieren können. Eine Studie zeigt: Es besteht Handlungsbedarf. Allerdings dürfen darunter Angebot und Attraktivität von Praktikumsplätzen nicht leiden. 
Ausgehend von den Ergebnissen einer nun vorgelegten Studie zum Berufseinstieg von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren strebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzliche Klarstellungen an, mit denen der Missbrauch von Praktikantenverhältnissen verhindert werden soll. Damit soll besser verhindert werden, dass junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung unentgeltliche Praktika absolvieren und dabei überwiegend wie reguläre Arbeitnehmer - ohne Aussicht auf eine reguläre Anstellung - beschäftigt werden.
Die gesetzlichen Klarstellungen sollen den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren. Unternehmer und Praktikanten sollen künftig die Bestimmungen klar und eindeutig aus dem Gesetz erkennen können und auf - bereits existierende - einschlägige Vorschriften zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz verwiesen werden. Damit soll klarer, verbindlicher und belastbarer festgelegt werden, dass

Zudem soll geprüft und darüber nachgedacht werden, unter welchen Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen sollen.
Der Zugang zu einem Praktikum soll durch die Klarstellungen und weitergehenden Regelungen nicht erschwert werden; die Chancen, als Praktikant oder Praktikantin in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sollen nicht geschmälert werden.
Die Vorschläge gesetzlicher Maßnahmen stellte Bundesminister Olaf Scholz im Rahmen der Präsentation des Forschungsvorhabens "Was ist gute Arbeit? Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation" vor. Wie die Studie ergab, waren von allen freiwilligen Erst-Praktika, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung absolviert wurden, 51 Prozent unbezahlt, 12 Prozent unangemessen und 37 Prozent angemessen vergütet. Knapp die Hälfte war während des Praktikums auf die finanzielle Unterstützung anderer angewiesen. Somit erhalten mehr als die Hälfte der Praktikanten mit Berufsabschluss trotz des auch derzeit geltenden Rechtsanspruches keine Vergütung. Ein hoher Anteil gab an, als normale Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein; 30 Prozent der freiwilligen Praktikanten fühlten sich ausgenutzt.

>> http://www.bmas.de/coremedia/generator/25038/2008__03__18__generationpraktikum.html 

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Urteile (Arbeits- und Sozialrecht):  


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Messe- und Tagungstermine:

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Messe- und Tagungstermine:   
Mittwoch bis Freitag, 
08.- 10. Okt. 2008
Arbeitsschutz aktuell 2008 Hamburg Messe Hamburg 

Wir werden ausstellen in
Halle .. Stand ...

HINTE GmbH
Griesbachstraße 10 • D-76185 Karlsruhe
Fon ++49 (0)721 / 93133-720 •

Wir als Veranstalter von Seminaren.  
Termine der Arbeitsschutzakademie: http://www.arbeitsschutzakademie.de/akademie/termine/index.asp 


Fachinformationssystem - BLUME  - 60.000 Seiten - Vorschriften, Regelwerke und Normen

Aktualisierung  04/2008           Stand: 25. Juni 2008. •  
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.70, BGBl.2008 I Nr.16 und EU-Amtsblätter 2008 L113 & C105 

ABl. EG .................... EU-Regelungen 2008 
2008/42/EG Richtlinie 2008/42/EG der Kommission vom 3. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge II und III an den technischen Fortschritt (ABl. 2008 L93 S.13 vom 4. April 2008) 
2008/47/EG Richtlinie 2008/47/EG der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. 2008 L96 S. 15 vom 9. April 2008)  
2008/46/EG Richtlinie 2008/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. 2008 L114 S. 88 vom 26. April 2008)  
Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Emissionen von Selbstzündungsmotoren und von mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren (ABl. 2008 L103 S.1 vom 12. April 2008) 
2008/C90/08 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ABl. 2008 C90 S.24 vom 11. April 2008) 
VO (EG) Nr. 340/2008 Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - (ABl. 2008 L107 S.6 vom 17. April 2008) 
2008/C109/05 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. 2008 C109 S.8 vom 30. April 2008) 
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BGBl.  . Neuerscheinung / Neufassungen
VIGGebV Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Verbraucherinformationsgebührenverordnung – VIGGebV) (BGBl. 2008 I Nr. 16 S.762 vom 30. April 2008)
Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (BGBl. 2008 I Nr. 16 S.741 vom 30. April 2008)
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. Änderungen
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. 2008 I Nr.14 S.681 vom 11.April 2008)
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (BGBl. 2008 I Nr.14 S.686 vom 11.April 2008) 
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Neuaufnahmen  
DIN-Normen DIN-Normen (Neuausgaben 04/2008)
TRBA 001 TRBA 001 "Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung - Anwendung von Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)" (PDF-Datei, 13 KB) - Ausgabe: November 2007, GMBl Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 82-83
TRBA 230 TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten" (PDF-Datei, 195 KB) - Ausgabe: November 2007, GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 72-81
TRBA 250 TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (PDF-Datei, 389 KB) - Ausgabe: November 2003, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 83
TRBS2141-1 TRBS 2141 Teil 1 "Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern" (PDF-Datei, 51 KB) - GMBl. Nr. 10 vom 6. März 2008
TRGS 400 TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (PDF-Datei, 127 KB) - Ausgabe: Januar 2008
TRGS 500 TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" (PDF-Datei, 432 KB) - Ausgabe: Januar 2008
TRGS 521 TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (PDF-Datei, 101 KB) - Ausgabe: Februar 2008
TRGS 526 TRGS 526 "Laboratorien" (PDF-Datei, 190 KB) - Ausgabe: Februar 2008
TRGS 555 TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (PDF-Datei, 75 KB) - Ausgabe: Februar 2008 
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Aktualisierung  03/2008           Stand: 25. Juni 2008. •  
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.51, BGBl.2008 I Nr.4 und EU-Amtsblätter 2008 L093 & C85 

ABl. EG .................... EU-Regelungen 2008 
2008/C54/06 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte (1) (ABl. 2008 C54 S.22 vom 27. Februar 2008)
2008/C54/07 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika (ABl. 2008 C54 S.26 vom 27. Februar 2008)
2008/C54/08 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. 2008 C54 S.29 vom 27. Februar 2008)
2008/C63/07 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. 2008 C63 S.44 vom 8. März 2008) 
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BGBl.  . Neuerscheinung / Neufassungen
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. Änderungen
Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl 2008 I Nr. 11 vom 31. März 2008 S. 444
Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten- Verordnung (BGBl 2008 I Nr. 8 vom 12. März 2008 S. 292)
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) (BGBl 2008 I Nr. 6 vom 29. Februar 2008 S. 220)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Vom 20. März 2008 (BAnz. 2008 Nr. 48 S. 1106 vom 28. März 2008)
Bekanntmachung zu den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK) und zu den Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerten (BAT) (MAK- und BAT-Werte-Liste). Vom 25. Februar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 46 S. 1077 vom 26. März 2008)
11.GPSGV Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV –. Vom 11. Februar 2008 (BAnz 2008 Nr. 37 S. 878 vom 6. März 2008)
8.GPSGV Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen – 8. GPSGV –. Vom 6. Februar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 35 S. 835 vom 4. März 2008) 
2.GPSGV Bekanntmachung des 1. Nachtrags zur Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV –. Vom 29. Januar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 31 S. 709 vom 26. Februar 2008)
GPSG Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG –. Vom 30. Januar 2008 (BAnz. 2008 Nr. 31 S. 709 vom 26. Februar 2008) 
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Neuaufnahmen  
DIN-Normen DIN-Normen (Neuausgaben 03/2008)
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Aktualisierung  02/2008           Stand: 25. Juni 2008. •  
Zuletzt gesichtete Ausgaben: BAnz.2008 Nr.24, BGBl.2008 I Nr.4 und EU-Amtsblätter 2008 L040 & C040 

ABl. EG .................... EU-Regelungen 2008 
2008/C29/06 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (ABl. 2008 C 29 S.8 vom 1. Februar 2008) 
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BGBl.  . Neuerscheinung / Neufassungen
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2008 I Nr.4 S.54 vom 30. Januar 2008) 
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. Änderungen
  7.GPSGV Bekanntmachung der Fundstellen für Normen gemäß Gasverbrauchseinrichtungsverordnung – 7. GPSGV –. Vom 9. Januar 2008  (BAnz. 2008 Nr. 19  S. 380 vom  5. Februar 2008) 
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Neuaufnahmen  
DIN-Normen DIN-Normen (Neuausgaben 02/2008)
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Alle Angaben sind mit Sorgfalt recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
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