Erster Abschnitt
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3a Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen
§ 3b Ergänzende Begriffsbestimmungen für Biozid-Produkte
Zweiter Abschnitt
Anmeldung neuer Stoffe
§ 4 Anmeldepflicht
§ 5 Ausnahmen von der Anmeldepflicht
§ 6 Inhalt der Anmeldung
§ 7 Prüfnachweise der Grundprüfung
§ 7a Eingeschränkte Anmeldung
§ 8 Verfahren nach Eingang der Anmeldung, Inverkehrbringen des angemeldeten Stoffes
§ 9 Zusatzprüfung 1. Stufe
§ 9a Zusatzprüfung 2. Stufe
§ 10 Besondere Bestimmungen für Einführeranmeldungen
§ 11 Befugnisse der Anmeldestelle
§ 12 Anmeldestelle, Bewertung
Abschnitt Ila
Zulassung von Biozid-Produkten
§ 12a Zulassungsbedürftigkeit
§ 12b Voraussetzungen und Inhalt der Zulassung
§ 12c Zulassung in besonderen Fällen § 12d Zulassungsverfahren
§ 12e Nachträgliche Änderungen der Zulassung, Aufhebung
§ 12f Registrierung von Biozid-Produkten mit niedrigem Risikopotential
§ 12g Anerkennung ausländischer Zulassungen und Registrierungen
§ 12h Prüfung von Biozid-Wirkstoffen
§ 12i Forschung und Entwicklung
§ 12j Zulassungsstelle, Bewertung, Verordnungsermächtigung
Dritter Abschnitt
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
§ 13 Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht
§ 14 Ermächtigung zu Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften
§ 15 Pflichten des Vertreibers
§ 15a Gefahrenhinweis bei der Werbung
Vierter Abschnitt
Mitteilungspflichten
§ 16 Mitteilungspflichten bei angemeldeten Stoffen
§ 16a Mitteilungspflichten bei von der Anmeldepflicht ausgenommenen neuen Stoffen
§ 16b Mitteilungspflichten bei neuen Stoffen, die nicht oder nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht werden
§ 16c Mitteilungspflichten bei alten Stoffen
§ 16d Mitteilungspflichten bei Zubereitungen
§ 16e Mitteilungen für die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen
§ 16f Mitteilungspflichten bei Biozid-Produkten und BiozidWi rkstoffen
Fünfter Abschnitt
Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen sowie zu Maßnahmen zum Schutz von
Beschäftigten
§ 17 Verbote und Beschränkungen
§ 18 Giftige Tiere und Pflanzen
§ 19 Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten
Sechster Abschnitt
Gute Laborpraxis
§ 19a Gute Laborpraxis (GLP)
§ 19b GLP-Bescheinigung
§ 19c Berichterstattung
§ 19d Ergänzende Vorschriften
Siebter Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 20 Vorlage von Prüfnachweisen
§ 20a Verwendung von Prüfnachweisen eines Dritten, Voranfragepflicht
§ 20b Ausschüsse
§ 21 Überwachung
§ 21a Mitwirkung von Zollstellen
§ 22 Informationspflichten der Anmeldestelle und der Zulassungsstelle, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
§ 23 Behördliche Anordnungen
§ 24 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 25 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 25a Kosten
§ 26 Bußgeldvorschriften
§ 27 Strafvorschriften
§ 27a Unwahre GLP-Erklärungen, Erschleichen der GLP-Bescheinigung
§ 27b Einziehung
Achter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 28 Übergangsregelung
§ 29 (Außerkrafttreten)
§ 30 Berlin-Klausel
§ 31 (Inkrafttreten)
Anhang 1
Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP)
Anhang 2
GLP-Bescheinigung