Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis zur Prävention

Die Gefährdungsbeurteilung - nach dem Arbeitsschutzgesetz - stellt die Basis der Präventionsaufwendungen für Unternehmen und Arbeitgeber dar. Sie ist die fachliche Grundlage für das betriebliche Handeln und die auf Optimierung ausgerichtete Tätigkeit der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte in den Unternehmen.

Die Rechtssicherheit der Unternehmen beruht auf erfolgreichem Handeln und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Die gewissenhafte Beurteilung der Arbeitsbedingungen dient dazu, auftretende Gefährdungen zu ermitteln und notwendige Schritte zu deren Vermeidung oder Reduzierung einzuleiten.

Vorgehensweise
 

  • Tätigkeiten bzw. Beruf sind zu benennen und ggf. die Arbeitsaufgaben zu beschreiben,
  • Vorhandene Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zu erfassen und die jeweils zutreffenden Gefährdungsfaktoren zu markieren. Nicht zutreffende Faktoren können gestrichen werden, Entscheidungen sind durch Begründungen oder ergänzende Bemerkungen zu präzisieren,
  • Die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen müssen festgelegt werden. Ein Soll / Ist- Vergleich der Schutzmassnahmen ist durchzuführen. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip ist zu berücksichtigen,
  • Notwendige Unterweisungen und Schulungen sind abzuleiten,
  • Abschließend ist der Handlungsbedarf zu dokumentieren, die Verantwortlichkeiten festzulegen und die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen zu prüfen.

Vorlagen zur Beurteilung nutzen!
In der Praxis haben sich methodisch präzise und klar strukturierte Formblätter für die Gefährdungsbeurteilung bewährt. In unseren Vorlagen wurden die Regelgefährdungen und die zugehörigen Regelschutzmaßnahmen bereits ermittelt und dokumentiert. Diese Regel-Gefährdungsbeurteilung ist durch Sie auf der Grundlage Ihrer spezifischen Betriebskenntnisse, zu prüfen und durch individuelle Ergänzungen und Analysen zu aktualisieren. Erst die Unterschrift des verantwortlichen betrieblichen Leiters erzeugt die Verbindlichkeit der Gefährdungsbeurteilung.



 
 
 
0391-59727-0