Das Ziel
Die Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen für Not- und Havariefälle zu organisieren.
Hierzu gehören aktuelle Planunterlagen und erforderliche Verhaltensregeln für die Beschäftigten,
für Dritte, sowie zum Einsatz kommende Hilfs- und Einsatzkräfte.
Wir versetzten Sie in die Lage Ihren Organisationspflichten im Unternehmen nachzukommen.
Damit erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers und schaffen geregelte Abläufe.
Alle Wahrnehmungen und Erkenntnisse in und aus Ihrem Hause werden bei uns absolut vertraulich behandelt.
Unsere Dienstleistung
Wir erstellen alle Notfall-Dokumente für Sie vielfältig und professionell:
- Brandschutzordnung (nach DIN 14096; Teil A - Aushang, Teil B und Teil C)
Sie stellt die Grundsatzdokumentation in jeder Einrichtung dar.
- Flucht- und Rettungspläne (nach DIN 4844-3 und § 18 BGV A8)
Ermöglicht den Beschäftigten, unbeteiligten Dritten, sowie ggf. zum Einsatz kommenden Hilfs- und Einsatzkräften in Not- und Havariefällen Gebäude sicher zu verlassen bzw. Rettungsmaßnahmen wirksam werden zu lassen.
- Feuerwehrpläne (nach DIN 14095)
Ermöglicht den Einsatzkräften der Feuerwehr Gefahrenquellen richtig zu bewerten und eine für das Brandobjekt optimale Löschstrategie anzuwenden.
Kurze Angriffszeiten, richtige Handlungen und geringe Begleitschäden werden so möglich.
Ihre Vorteile
- Unser Qualitätssicherungsystem garantiert Ihnen alle gesetzlichen Anforderungen:
- Ausreichende Fachkunde und Qualifikation unserer Mitarbeiter
- Aktualität der Vorschriften und Normen
- Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sowie eine umfassende Beratung
- Datenschutz
- Die Aktualsierung
Im Regelfall betragen die Zeiträume für die Aktualisierung der Planunterlagen ein Jahr.
Wir biete Ihnen unseren Erinnerungsservice an.
Das bedeutet: Wir aktualisieren Ihre Planunterlagen jährlich, bzw. nach Erfordernis. Ihre Änderungswünsche werden hierbei eingearbeitet.
Rechtsgrundlage (Zusätzliche Informationen anzeigen)
(Vorbeugender Brandschutz) nach § 10 ArbSchG
Die Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen für Not- und Havariefälle zu organisieren. Hierzu gehören aktuelle Planunterlagen und erforderliche Verhaltensregeln für die Beschäftigten, für Dritte, sowie zum Einsatz kommende Hilfs- und Einsatzkräfte. Geltende Rechtsgrundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung, die Landesbauordnung und Weitere. Die Regeln der Ausführung von Planunterlagen für den Not- und Havariefall werden von den entsprechenden DIN-Normen bestimmt.
Unsere Bildungsangebote - Brandschutz (Zusätzliche Informationen anzeigen)